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   VG Hamburg, 30.04.2010 - 19 K 709/08   

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VG Hamburg, 30.04.2010 - 19 K 709/08 (https://dejure.org/2010,31892)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30.04.2010 - 19 K 709/08 (https://dejure.org/2010,31892)
VG Hamburg, Entscheidung vom 30. April 2010 - 19 K 709/08 (https://dejure.org/2010,31892)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gebührenerhebung für die Erteilung einer Bescheinigung zum Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung

  • Justiz Hamburg

    § 4 Nr 20 Buchst a S 2 UStG, Art 131 EGRL 112/2006, Art 132 Abs 1 Buchst n EGRL 112/2006, Art 401 EGRL 112/2006
    Gebührenerhebung für die Erteilung einer Bescheinigung zum Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebühren für Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-45/01

    Dornier

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2010 - 19 K 709/08
    Eine andere Interpretation ist auch unter Berücksichtigung des von der Klägerin angeführten Urteils des Europäischen Gerichtshofes in Sachen Christoph-Dornier-Stiftung (EuGH, Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Slg. 2003, I-12911) nicht angezeigt.

    Dieser verbietet, dass Wirtschaftsteilnehmer, welche die gleichen Umsätze bewirken, bei der Mehrwertsteuererhebung unterschiedlich behandelt werden (EuGH, Rs. C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Rn. 20; Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Slg. 2003, I-12911, Rn. 44).

  • EuGH, 10.06.2010 - C-58/09

    Leo-Libera - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2010 - 19 K 709/08
    Eine Verletzung scheidet bereits deshalb aus, weil es sich bei der Verwaltungsgebühr nicht um eine durch die MwStSystRL harmonisierte Abgabe handelt und der Grundsatz der steuerlichen Neutralität deshalb keine Anwendung findet (vgl. zur Anwendbarkeit EuGH, Rs. C-58/09, Leo-Libera, Rn. 38, abrufbar über http://curia.europa.eu).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2010 - 19 K 709/08
    Dieser verbietet, dass Wirtschaftsteilnehmer, welche die gleichen Umsätze bewirken, bei der Mehrwertsteuererhebung unterschiedlich behandelt werden (EuGH, Rs. C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Rn. 20; Rs. C-45/01, Christoph-Dornier-Stiftung, Slg. 2003, I-12911, Rn. 44).
  • VG Köln, 10.10.2005 - 25 K 32/05

    Festlegung der Höhe der Gebühren für die Entscheidung über die Erteilung einer

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2010 - 19 K 709/08
    Dabei ist es der Verwaltung nicht verwehrt, einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen und pauschalierend von typischen Fällen auszugehen, die einen bestimmten Verwaltungsaufwand auslösen und für den Gebührenschuldner einen bestimmten wirtschaftlichen Wert verkörpern (VG Köln, Urt. v. 10.10.2005, Az. 25 K 32/05, Rn. 24 - zitiert nach juris).
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2010 - 19 K 709/08
    Insoweit kann legitimer Gebührenzweck auch der Ausgleich von Vorteilen sein, die dem Einzelnen auf Grund einer ihm zurechenbaren öffentlichen Leistung zufließen (BVerfG, NVwZ 2003, 715 (717)).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.05.2008 - 5 K 2151/04
    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2010 - 19 K 709/08
    Denn die erteilte Bescheinigung ist mittlerweile bestandskräftig und damit der gerichtlichen Kontrolle entzogen (vgl. VG Frankfurt/Oder, Urt. v. 26.05.2008, Az. 5 K 2151/04, Rn. 33 - zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2009 - 1 B 14.08

    Von Hochschule erhobene Verwaltungsgebühr für eine Erlaubnis nach der

    Auszug aus VG Hamburg, 30.04.2010 - 19 K 709/08
    Im Übrigen findet die Gebührenbefreiung der öffentlich-rechtlichen Einrichtungen ihre Rechtfertigung in dem Grundgedanken, dass sich Behörden desselben Rechtsträgers grundsätzlich nicht gegenseitig für öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit Gebühren zahlen sollen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 4.11.2009, Az. 1 B 14.08, Rn. 17 - zitiert nach juris).
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