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   LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08   

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LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08 (https://dejure.org/2009,31961)
LG Rostock, Entscheidung vom 23.01.2009 - 19 KLs 5/08 (https://dejure.org/2009,31961)
LG Rostock, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 19 KLs 5/08 (https://dejure.org/2009,31961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begehung einer gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung durch Entführung einer Person und Forderung eines erheblichen Lösegeldes; Erlangung von Kontenbelegen bestehend aus Bildschirmausdrucken mit Auflistung von Kundennamen, Kontonummern und Adressen samt ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • stern.de (Pressemeldung, 23.01.2009)

    Liechtenstein-Prozess: Haftstrafe für Rostocker Bank-Erpresser

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2004 - 3 StR 246/04

    Verfall (Zusammenhang zwischen Straftat und Vermögensgegenstand; Entreicherung;

    Auszug aus LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
    Vielmehr braucht vorhandenes Vermögen keinen konkreten oder unmittelbaren Bezug zu den Straftaten zu haben, derentwegen der Verfall angeordnet wird (BGH, Urteil vom 2.12.2004 - 3 StR 246/04, NstZ-RR 104 f.).
  • BGH, 16.05.2006 - 1 StR 46/06

    Härteklausel beim Verfall (Entreicherung: entbehrlicher Bezug zu der

    Auszug aus LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
    § 73c StGB ist auch nicht schon deshalb anzuwenden, weil der Angeklagte einen Teil der Beute an Tatbeteiligte weitergegeben hatte, da das Institut des Verfalls und des Verfall des Wertersatzes nicht durch die Gesamtschuldnerschaft mehrerer Beteiligter begrenzt wird (vgl. BGH Urteil v. 16.05.2006, 1 StR 46/06, NStZ 2006, 570).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
    Rechtsdogmatisch stellt der Auffangrechtserwerb nach § 111i V i.V.m. II StPO jedoch eine Modifizierung der materiellrechtlichen Regelung zum Ausschluss des Verfalls nach § 73 I 2 StGB dar und unterliegt deshalb den Grundsätzen des Rückwirkungsverbots nach § 2 V i.V.m. III StGB (vgl. BGH, Urteil vom 7.2. 2008 - 4 StR 502/07, NStZ 2008, 295).
  • BGH, 16.12.2004 - 3 StR 362/04

    Urteilsgründe (Strafzumessung; Randbereiche des Strafrahmens); Raub

    Auszug aus LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
    Etwas anderes gilt aber für den Sonderfall, in dem ein leugnender Angeklagter durch eine Schadenswiedergutmachung seine Verteidigungsposition gefährden würde (vgl. BGH Urteil vom 16.12.2004 - 3 StR 362/04, NstZ-RR 2005, 168).
  • BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten

    Auszug aus LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.2008 - 2 StR 391/08, NStZ-RR 2009, 11 f. m.w.Nachw.).
  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

    Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel (sukzessive Beihilfe;

    Auszug aus LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
    Die letztlich erfolglose Handlung war auch nicht als Psychische Beihilfe zu werten, da sie hierauf nicht gerichtet war (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 07.02.2008, 5 StR 242/07, NJW 2008, 1460).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 297/82

    Auseinandersetzung mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falles der Untreue

    Auszug aus LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
    Ein sehr hoher Schaden ist in erster Linie geeignet, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen zu lassen, wenn auch nicht allein auf diesen Gesichtspunkt, vielmehr auf das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.1982 - 2 StR 297/82, NStZ 1982, 465).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
    Zu fordern ist allein, dass zwischen dem Genötigten und dem Vermögen des Geschädigten ein Näheverhältnis besteht; der Genötigte muss die Vermögensinteressen des Geschädigten wahrnehmen wollen (vgl. BGH Urt. v. 20.04.1995, NStZ 1995, 498; BGH Urt. v. 30.11.1995, NStZ 1996, 429 ff.; Fischer, 55. Aufl. StGB § 253 Rn 11 f.).
  • BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

    Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung (hier: Erpressung; Fall Dagobert)

    Auszug aus LG Rostock, 23.01.2009 - 19 KLs 5/08
    Zu fordern ist allein, dass zwischen dem Genötigten und dem Vermögen des Geschädigten ein Näheverhältnis besteht; der Genötigte muss die Vermögensinteressen des Geschädigten wahrnehmen wollen (vgl. BGH Urt. v. 20.04.1995, NStZ 1995, 498; BGH Urt. v. 30.11.1995, NStZ 1996, 429 ff.; Fischer, 55. Aufl. StGB § 253 Rn 11 f.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 2 K 1427/11

    Schätzungsbefugnis bei nicht nachgewiesener Steuerhinterziehung

    Auf das Urteil des Landgerichts Rostock vom 23. Januar 2009 wird verwiesen (Aktenzeichen 19 KLs 5/08, juris Dokument).
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