Rechtsprechung
   LG Berlin, 01.12.2015 - 19 O 17/15   

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https://dejure.org/2015,44121
LG Berlin, 01.12.2015 - 19 O 17/15 (https://dejure.org/2015,44121)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.12.2015 - 19 O 17/15 (https://dejure.org/2015,44121)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Dezember 2015 - 19 O 17/15 (https://dejure.org/2015,44121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Manipulierter Kilometerzähler ist auch für Kfz-Händler nicht immer ersichtlich

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Händler darf grundsätzlich auf Tachostand vertrauen - Verdacht auf höhere Laufleistung muss begründet sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 236/06

    Aufklärungspflichten des Verkäufers beim Verkauf einer Solarheizungsanlage zur

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2015 - 19 O 17/15
    Dies bedeutet, dass der Handelnde, also die Beklagte, die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder zumindest für möglich halten muss ( BGH , Urt . v. 11.05.2001 - V ZR 14/00, NJW 2001, 2326; Urt . v. 13.06.2007 - VIII ZR 236/06, NJW 2007, 3057 Rn .
  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2015 - 19 O 17/15
    Bedingter Vorsatz ist insoweit gegeben, wenn der Handelnde, obwohl er mit der möglichen Unrichtigkeit seiner Angaben rechnet, ins Blaue hinein unrichtige Behauptungen aufstellt (ständige Rechtsprechung des BGH , siehe u. a. BGH , Urt . v. 06.11.2007 - XI ZR 322/03, NJW 2008, 644).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus LG Berlin, 01.12.2015 - 19 O 17/15
    Dies bedeutet, dass der Handelnde, also die Beklagte, die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder zumindest für möglich halten muss ( BGH , Urt . v. 11.05.2001 - V ZR 14/00, NJW 2001, 2326; Urt . v. 13.06.2007 - VIII ZR 236/06, NJW 2007, 3057 Rn .
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