Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Oder, 19.02.2019

Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,62375
LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18 (https://dejure.org/2019,62375)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 27.06.2019 - 19 O 29/18 (https://dejure.org/2019,62375)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - 19 O 29/18 (https://dejure.org/2019,62375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,62375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schadenersatz durch Steuerberater wegen Falschberatung bei vorweggenommener Erbfolge

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 49/01

    Haftung eines später eintretenden Sozius einer Steuerberatungssozietät für

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18
    Ist nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich, darf sich der rechtliche oder steuerliche Berater nicht mit dem begnügen, was ihm sein Auftraggeber vorlegt oder berichtet; er hat sich vielmehr durch gezielte Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (vgl. BGH, Urteil vom 02. April 1998 - IX ZR 107/97 -, Rn. 25, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 32, juris).

    Selbst wenn es der Klägerseite nämlich vorzuwerfen wäre, dass die Klägerin und ihre Familienmitglieder nicht von sich aus erkannten, welche Unterlagen die Beklagte zu 1) als steuerliche Beraterin benötigte, könnte dies das in der unzureichenden Beratung liegende Verschulden nicht ausschließen, sondern allenfalls Anlass zur Prüfung geben, ob die Schadensersatzpflicht wegen eines mitwirkenden Verschuldens zu mindern ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1986 - IVa ZR 183/84 -, Rn. 20, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 32, juris).

    Ihm kann es demnach nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein - auf dem bestimmten Gebiet an Wissen überlegener - Berater hätte aufklären müssen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1986 - IVa ZR 183/84, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 37, juris).

    Es ist zwar richtig, dass die wahrheitsgemäße und vollständige Unterrichtung seines Anwalts oder Steuerberaters eine Vertragspflicht des Mandanten ist, deren schuldhafte Verletzung im Falle ihrer Schadensursächlichkeit den Vorwurf des Mitverschuldens rechtfertigen kann (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 38, juris).

  • BGH, 12.03.1986 - IVa ZR 183/84

    Haftung des steuerlichen Beraters für fehlerhafte oder verspätete

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18
    Von dieser Verpflichtung ist er auch dann nicht befreit, wenn der Mandant bei gehöriger Sorgfalt von sich aus hätte erkennen können, welche (weiteren) Unterlagen der Steuerberater benötigen könne (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1986 - IVa ZR 183/84 -, Rn. 20, juris).

    Selbst wenn es der Klägerseite nämlich vorzuwerfen wäre, dass die Klägerin und ihre Familienmitglieder nicht von sich aus erkannten, welche Unterlagen die Beklagte zu 1) als steuerliche Beraterin benötigte, könnte dies das in der unzureichenden Beratung liegende Verschulden nicht ausschließen, sondern allenfalls Anlass zur Prüfung geben, ob die Schadensersatzpflicht wegen eines mitwirkenden Verschuldens zu mindern ist (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1986 - IVa ZR 183/84 -, Rn. 20, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 32, juris).

    Ihm kann es demnach nicht als mitwirkendes Verschulden vorgehalten werden, er hätte das, worüber ihn sein - auf dem bestimmten Gebiet an Wissen überlegener - Berater hätte aufklären müssen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe erkennen können (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.1986 - IVa ZR 183/84, Rn. 20; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 37, juris).

  • OLG Hamm, 04.12.2007 - 28 U 86/07

    Zur Fehlerhaftigkeit der anwaltlichen Beratung als Voraussetzung für den geltend

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18
    Dabei ist in der Regel entscheidend, welches Verhalten damals aus objektiver Sicht vernünftiger oder aus anderen besonderen Gründen zu jenem Zeitpunkt naheliegend war (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 04. Dezember 2007 - 28 U 86/07 -, Rn. 29, juris).
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18
    Ist nach den Umständen für eine zutreffende rechtliche Einordnung die Kenntnis weiterer Tatsachen erforderlich, darf sich der rechtliche oder steuerliche Berater nicht mit dem begnügen, was ihm sein Auftraggeber vorlegt oder berichtet; er hat sich vielmehr durch gezielte Fragen um eine ergänzende Aufklärung zu bemühen (vgl. BGH, Urteil vom 02. April 1998 - IX ZR 107/97 -, Rn. 25, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 2001 - 23 U 49/01 -, Rn. 32, juris).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18
    Der Berater, der selbst aufgrund des Vertrages gebotene Handlungen pflichtwidrig unterlassen hat, kann seinem Mandanten grundsätzlich auch nicht entgegenhalten, dieser habe es versäumt, seinen Rat einzuholen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - IX ZR 109/93 -, Rn. 24, juris).
  • BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens aus falscher anwaltlicher Beratung;

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18
    Für deren Nachweis gelten demnach die in § 287 ZPO vorgesehenen Beweiserleichterungen, weshalb für die richterliche Überzeugungsbildung eine überwiegende, freilich auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit ausreichend ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 2006 - IX ZR 232/01 -, Rn. 25, juris).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18
    Die Steuerstundungsfunktion der steuerlichen Anerkennung stiller Reserven kann auch dazu führen, dass die im Betriebsvermögen gespeicherten stillen Reserven zu keinem absehbaren Zeitpunkt versteuert werden (vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 249/02 -, NJW 2004, 444).
  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 53/05

    Pflichten des Steuerberaters im Hinblick auf die Kirchensteuerbelastung

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18
    Die Vermutung des beratungsgemäßen Verhaltens setzt einen Tatbestand voraus, bei dem der Ursachenzusammenhang zwischen der Pflichtverletzung eines Beraters und einem bestimmten Verhalten typischerweise gegeben ist, also auf Umständen beruht, die nach der Lebenserfahrung eine bestimmte tatsächliche Vermutung rechtfertigen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - IX ZR 53/05 -, Rn. 11, juris).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.06.2019 - 19 O 29/18
    Wenn Umstände konkret erkennbar sind, die zeigen, dass dem Mandanten eine rechtliche oder tatsächliche Lage nicht bewusst ist und daraus ein Vermögensschaden droht, so besteht eine Pflicht zur Belehrung (vgl. etwa BGH, Urt. v. 18.12.1997 - IX ZR 153/96 in NJW 1998, 1486).
  • LG Bremen, 15.07.2022 - 4 O 2347/20

    Zu den Pflichten eines Rechtsanwalts, verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen,

    Dabei kann dahinstehen, ob für das Eingreifen der Privilegierung auf den Zeitpunkt der Mandatserteilung (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 27. Juni 2019 - 19 O 29/18 -, Rn. 41) oder der Pflichtverletzung (vgl. MüKoBGB/Schäfer, 8. Aufl. 2020, PartGG § 8 Rn. 52) abzustellen ist, da sowohl der Zeitpunkt der Mandatierung, als auch der Zeitpunkt der den Beklagten vorgeworfenen Pflichtverletzung vor der Umwandlung im Jahr 2014 liegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 19.02.2019 - 19 O 29/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,53838
LG Frankfurt/Oder, 19.02.2019 - 19 O 29/18 (https://dejure.org/2019,53838)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.02.2019 - 19 O 29/18 (https://dejure.org/2019,53838)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 19 O 29/18 (https://dejure.org/2019,53838)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,53838) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht