Rechtsprechung
LG Stuttgart, 03.09.2015 - 19 O 84/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- IWW
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
Das LG Stuttgart - Az.: 19 O 84/15 vom 03.09.2015 - erklärt dem Württembergischen Versicherer die Rechtslage wie folgt: "Dem Geschädigten dürfen bei der Schadensbehebung die von der Versicherung gewünschten Verwertungsmodalitäten nicht aufgezwungen werden …"
Kurzfassungen/Presse
- vogel.de (Kurzinformation)
Keine Wartepflicht auf günstigere Restwertangebote - Geschädigter kann zum im Gutachten ermittelten Restwert verkaufen