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   AG Lüdinghausen, 15.06.2015 - 19 OWi - 89 Js 1159/15 - 88/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13830
AG Lüdinghausen, 15.06.2015 - 19 OWi - 89 Js 1159/15 - 88/15 (https://dejure.org/2015,13830)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 15.06.2015 - 19 OWi - 89 Js 1159/15 - 88/15 (https://dejure.org/2015,13830)
AG Lüdinghausen, Entscheidung vom 15. Juni 2015 - 19 OWi - 89 Js 1159/15 - 88/15 (https://dejure.org/2015,13830)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • JurPC

    Zusatzschild "Elektrofahrzeuge"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen eines Verstoßes gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbot durch ein erfundenes Zusatzschild "Elektrofahrzeuge"

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Parken auf einem "Elektrofahrzeug-Parkplatz" mit einem Verbrennermotor stellt keine Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 24 StVG dar

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Parken: Kein Bußgeld bei Parken des Nicht-Elektrofahrzeugs unter Elektrofahrzeugparkplatz

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Normales Fahrzeug auf "Elektrofahrzeuge"-Parkplatz - keine OWi

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Parkverbot mit unzulässigem Zusatzschild "Elektrofahrzeuge"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Auswirkung wegen Verstoßes gegen Parkverbot bei erfundem Zusatzschild "Elektrofahrzeuge"

  • weka.de (Kurzinformation)

    Ausschilderung Elektrofahrzeuge - kein Verstoß gegen die StVO bei dortigem Parken

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pkw auf Parkplatz für Elektrofahrzeuge geparkt - Bußgeld?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Parkverstoß aufgrund Missachtung des Zusatzschildes "Elektrofahrzeuge" - Zusatzschild hat keine Grundlage in dem StVG und der StVO

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 261
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 27.05.2014 - 5 RBs 13/14

    Parkverbote an Elektroladestationen gelten auch ohne Rechtsgrundlage

    Auszug aus AG Lüdinghausen, 15.06.2015 - 19 OWi 88/15
    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit einem Beschluss vom 27.5.2014 - 5 RBs 13/14 ( = NJW 2015, 363 L = NStZ 2015, 44 = BeckRS 2014, 13068 = DAR 2014, 596 = VRS 126, 148) hierzu in einem vergleichbaren Fall (Zusatzschild aber:" Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs") festgestellt, dass es sich bei der Beschilderung und dem sich hieraus ergebenden Parkverbot um einen gesetzlosen Verwaltungsakt handelt, der also einer gesetzlichen Grundlage entbehrt.

    Der Verstoß, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm zugrundelag war allerdings bereits Anfang 2013 begangen.

    Insoweit sieht das Gericht die Rechtslage anders als das OLG Hamm in der genannten Entscheidung.

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