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   LG Hannover, 23.03.2000 - 19 S 1968/99   

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https://dejure.org/2000,43819
LG Hannover, 23.03.2000 - 19 S 1968/99 (https://dejure.org/2000,43819)
LG Hannover, Entscheidung vom 23.03.2000 - 19 S 1968/99 (https://dejure.org/2000,43819)
LG Hannover, Entscheidung vom 23. März 2000 - 19 S 1968/99 (https://dejure.org/2000,43819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hund - mit Toilettenpapier Waschbecken verstopft und Wasserhahn geöffnet - Haftung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mieter haftet für Wasserschaden nur bei grobem Vorsatz; §§ 67 Abs. 1 VVG, 833 Abs. 1 BGB

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Hund eine Überschwemmung verursacht ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Hund verstopft Abfluss mit Toilettenpapier

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auf den Hund gekommen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hund verursacht Überschwemmung in Mietwohnung: Haftet der Halter?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wird das Herrchen zum begossenen Pudel?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung: Eingesperrter Hund zerfetzt Toilettenpapier-Rolle und verursacht Wasserschaden - Unglückliche Verkettung von Umständen

Verfahrensgang

  • AG Hannover - 548 C 10899/99
  • LG Hannover, 23.03.2000 - 19 S 1968/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95

    Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der

    Auszug aus LG Hannover, 23.03.2000 - 19 S 1968/99
    Der Vermieter kann im Gegenzug kein berechtigtes Interesse daran haben, sich Ansprüche gegen den Mieter unbeschränkt zu erhalten, obwohl dieser bereits durch die Zahlung von Versicherungsprämien zur Deckung des Schadens beigetragen hat (BGH ZMR 1996, 184, 186; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 228, 229).

    Der Vermieter kann im Gegenzug kein berechtigtes Interesse daran haben, sich Ansprüche gegen den Mieter unbeschränkt zu erhalten, obwohl dieser bereits durch die Zahlung von Versicherungsprämien zur Deckung des Schadens beigetragen hat (BGH ZMR 1996, 184, 186; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 228, 229).

    Insoweit befindet sich das erkennende Gericht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH v. 13.12.1995 ZMR 1996, 184 f).

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