Rechtsprechung
LAG Hessen, 29.01.2013 - 19 Sa 149/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 23 Abs 5 TV-N
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besitzstandszulage; Unabhängigkeit von der Erhöhung der Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TV-N § 23 Abs. 5
Besitzstandszulage; Unabhängigkeit von der Erhöhung der Arbeitszeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 06.12.2011 - 8 Ca 5447/11
- LAG Hessen, 29.01.2013 - 19 Sa 149/12
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.06.1995 - 3 AZR 684/93
Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte - Chemie
Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 19 Sa 149/12
Dieser Wille ist durch Auslegung des Tarifvertrages nach den hierfür geltenden Regeln zu ermitteln (BAG 20. Juni 1995 - 3 AZR 684/93 - BAGE 80, 173 = AP TVG § 1 Chemie Nr. 11, zu II 2 a der Gründe) . - BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02
Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte
- BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 634/07
Höhe von Schichtzulagen bei Teilzeitarbeit
Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 19 Sa 149/12
Das Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung darf also für Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer gegenüber vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten verringerten Arbeitsleistung anteilig (Pro-rata-temporis) gekürzt werden ( BAG 24. September 2008 - 10 AZR 634/07 - Rn. 22, NZA 2008, 1422 ). - BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 962/08
Anspruch auf Strukturausgleich
Auszug aus LAG Hessen, 29.01.2013 - 19 Sa 149/12
aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG 22. April 2010 - 6 AZR 962/08 -, Rn. 17, BAGE 134, 184 = AP TVÜ § 12 Nr. 2 ) folgt die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln.
- BAG, 12.05.2016 - 6 AZR 300/15
Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen nach vorübergehender …
Folglich bewirkt die Erhöhung der Arbeitszeit eines vor der Überleitung in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers nach dem 1. Juli 2010 keine Steigerung der persönlichen Zulage (vgl. Hessisches LAG 29. Januar 2013 - 19 Sa 149/12 - Rn. 29 f.) .Dem entspricht, dass die Grundregel des § 23 Abs. 5 Unterabs. 3 TV-N Hessen wieder zur Anwendung kommt und die persönliche Zulage erneut bezogen auf die Vollzeittätigkeit gewährt (vgl. Hessisches LAG 29. Januar 2013 - 19 Sa 149/12 - Rn. 39) .
- LAG Hessen, 17.07.2015 - 14 Sa 769/14
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis von dem Bundesmanteltarifvertrag für …
Dies unterscheide den vorliegenden Fall von dem, den das Hessische Landesarbeitsgericht mit seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 29. Januar 2013 (19 Sa 149/12 - [...]) entschieden habe.Sowohl die rechtskräftuge Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgericht vom 29. Januar 2013 (- 19 Sa 149/12 - [...]) als auch das rechtskräftige Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 15. September 2010 (- 12 Sa 56/09 - [...]) bestätigten ihre Rechtsauffassung.
Der Kläger wendet sich mit seiner Berufung nicht gegen die zutreffenden Ausführungen des Arbeitsgerichts, wonach sein Anspruch nicht aus § 23 Abs. 5 Unterabsatz 8 in Verbindung mit § 7 TV-N folgt, weil der Wortlaut des TV-N die ratierliche Erhöhung der Besitzstandszulage für den Fall, dass ein Arbeitnehmer, der am 1. Juli 2010 teilzeitbeschäftigt war und später die Arbeitszeit erhöht, nicht vorsieht und eine lückenhafte Regelung insoweit nicht gegeben ist (ebenso Hess. LAG 29. Januar 2013 -19 Sa 149/12 - [...] ).
- BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 450/15
Höhe der persönlichen Zulage gemäß § 23 Abs. 5 TV-N Hessen bei Rückkehr zur …
Folglich bewirkt die Erhöhung der Arbeitszeit eines vor der Überleitung in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers nach dem 1. Juli 2010 keine Steigerung der persönlichen Zulage (BAG 12. Mai 2016 - 6 AZR 300/15 - Rn. 19; Hessisches LAG 29. Januar 2013 - 19 Sa 149/12 - Rn. 29 f.) .