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   LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10   

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https://dejure.org/2010,7828
LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10 (https://dejure.org/2010,7828)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10 (https://dejure.org/2010,7828)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 (https://dejure.org/2010,7828)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs 1 S 3 ArbGG betreffend einen Weiterbeschäftigungstitel im Berufungsverfahren nach Ausspruch einer Folgekündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitel bei Folgekündigung

  • Betriebs-Berater

    Weiterbeschäftigung - einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Betriebs-Berater

    Weiterbeschäftigung - einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitel bei Folgekündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage in erster Instanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 2172
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
    (1) Hat ein Gericht für Arbeitssachen festgestellt, dass eine bestimmte Kündigung unwirksam ist und hat es deshalb den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verurteilt, hängt die Beantwortung der Frage, ob danach ausgesprochene Kündigungen den Weiterbeschäftigungsanspruch beenden, davon ab, ob sie zu einer Ungewissheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führen, die derjenigen entspricht, die vor Verkündung des Urteils bestanden hat, das die Unwirksamkeit der ersten Kündigung festgestellt hat (BAG, Urteil vom 19.12.1985, 2 AZR 190/85, AP Nr. 17 zu § 611 Beschäftigungspflicht, NZA 1986, 566).
  • LAG Berlin, 14.07.1993 - 8 Sa 79/93

    Arbeitsgerichtsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung - Rückerstattung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
    (d) Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt bezieht sich in seiner Entscheidung auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin (Beschluss vom 14.07.1993, 8 Sa 79/93, juris), welches zu dem gleichen Ergebnis kam.
  • BGH, 31.10.2000 - XII ZR 3/00

    Vollstreckungsschutzantrag im Revisionsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
    Zwar wird unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidung vom 31.10.2000, XII ZR 3/00, NJW 2001, 375; Entscheidung vom 23.10.2007, XI ZR 449/06, WuM 2008, 50) vertreten, dass ein Antrag nach § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG unzulässig sei, wenn ein Antrag nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG bereits in erster Instanz hätte gestellt werden können.
  • LAG Berlin, 13.10.2003 - 6 Ta 1968/03

    Freistellung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
    Soweit andere Landesarbeitsgerichte Unmöglichkeit auch dann annehmen, wenn der Arbeitgeber sich bereits im Erkenntnisverfahren auf eine Organisationsmaßnahme berufen hat, die zu dem Verlust des Arbeitsplatzes führt (LAG München, Beschluss vom 14.02.2006, 10 Ta 493/05, A. o. A. 2006, 228, juris; LAG Berlin, Beschluss vom 13.10.2003, 6 Ta 1968/03, LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB 2002 Beschäftigungspflicht) kann dem nicht gefolgt werden.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2007 - 17 Ta 1/07

    Weiterbeschäftigungstitel: Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels; Wegfall

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
    Das Zwangsvollstreckungsverfahren dient nicht der Korrektur des Erkenntnisverfahrens (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.02.2007, 17 Ta 1/07, juris, Rdnr. 13; BAG, Beschluss vom 15.04.2009, 3 AZB 93/08, NZA 2009, 917, Rdnr. 24).
  • LAG München, 14.02.2006 - 10 Ta 493/05

    Zwangsvollstreckung aus einem Urteil auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
    Soweit andere Landesarbeitsgerichte Unmöglichkeit auch dann annehmen, wenn der Arbeitgeber sich bereits im Erkenntnisverfahren auf eine Organisationsmaßnahme berufen hat, die zu dem Verlust des Arbeitsplatzes führt (LAG München, Beschluss vom 14.02.2006, 10 Ta 493/05, A. o. A. 2006, 228, juris; LAG Berlin, Beschluss vom 13.10.2003, 6 Ta 1968/03, LAGE Nr. 2 zu § 611 BGB 2002 Beschäftigungspflicht) kann dem nicht gefolgt werden.
  • LAG München, 01.08.2005 - 4 Ta 250/05

    Zwangsvollstreckung aus Weiterbeschäftigungstitel aufgrund Auslegung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
    Der Schuldner kann durch staatliche Zwangsmittel nicht zu etwas gezwungen werden, was nicht in seiner Macht steht (LAG München, Beschluss vom 01.08.2005, 4 Ta 250/05, juris, m. w. N.; Stein/Friedrich-Brehm, ZPO, § 888 Rdnr. 30).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 25.09.2002 - 8 Sa 344/02

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
    (c) Demgegenüber vertritt das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 25.09.2002, 8 Sa 344/02, juris) die Auffassung, dass das fehlende Rechtsschutzbedürfnis nach Einlegung der Berufung sich nicht zum Nachteil des Schuldners auswirken dürfe.
  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 449/06

    Vollstreckungsschutz im Revisionsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
    Zwar wird unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidung vom 31.10.2000, XII ZR 3/00, NJW 2001, 375; Entscheidung vom 23.10.2007, XI ZR 449/06, WuM 2008, 50) vertreten, dass ein Antrag nach § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG unzulässig sei, wenn ein Antrag nach § 62 Abs. 1 S. 2 ArbGG bereits in erster Instanz hätte gestellt werden können.
  • BAG, 28.03.1985 - 2 AZR 548/83

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung zu abgeänderten Bedingungen in einem Unternehmen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 19 Sa 22/10
    Allerdings fehlt einer Klage nach § 767 ZPO das Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Schuldner gegen das Urteil eine zulässige Berufung eingelegt und den Einwand gegen den in dem angefochtenen Urteil festgestellten Anspruch im Berufungsverfahren geltend machen kann (BAG, Beschluss vom 28.03.1985, 2 AZR 548/83, NZA 1985, 709).
  • LAG Köln, 26.10.1998 - 10 Ta 153/98

    Zwangsvollstreckung aus Beschäftigungstitel des Arbeitnehmers; "Unmöglichkeit"

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

  • LAG Baden-Württemberg, 18.08.2015 - 4 Sa 19/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels

    § 769 ZPO sei in diesen Fällen vielmehr analog anzuwenden (LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - juris; LAG Hamm 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10- juris; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 - LAGE ArbGG 1979 § 62 Nr. 34).

    Es sei aus Kostengründen nicht sinnvoll, den Schuldner im arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Erlangung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung parallel auf die Durchführung beider Verfahren zu verweisen (LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

    Könne aber der Schuldner seine Einwendungen analog § 769 ZPO geltend machen, sei er zur Erlangung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht an die Einstellungsvoraussetzung eines nicht zu ersetzenden Nachteils gebunden (LAG Hamburg 20. März 2014 aaO; LAG Hamm 21. Dezember 2010 aaO; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

    Dies würde der Funktionsaufteilung zwischen Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren widersprechen (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - BAGE 130, 195; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

    Er bezieht sich allein auf die wirtschaftlichen, persönlichen oder sozialen Belange des Schuldners (LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

    Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels ganz offenkundig sind, das erstinstanzliche Urteil also offenkundig falsch ist (LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.12.2017 - 17 Sa 84/17

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Deswegen sei in diesem Fall § 769 ZPO analog anzuwenden (vgl. LAG Hamburg 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 - LAG Hamm 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10 - Rn. 33 ff.; LAG Baden-Württemberg 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 - Rn. 15 ff.; LAG Sachsen-Anhalt 25. September 2002 - 8 Sa 344/02 - Rn. 11 f.).
  • LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22

    Rechtsmittel des Schuldners gegen die Zwangsvollstreckung; Einstellung der

    Dies kann insbesondere dann nicht in Betracht kommen, wenn die Umstände, auf die der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gestützt wird, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht noch nicht vorlagen und deshalb noch nicht vorgetragen werden konnten ( LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10 ).

    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist ( so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, Beschluss vom 25.02.2022 - 4 Sa 37/22; LAG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamm, Beschluss vom 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20 ).

    Das wäre nicht interessengerecht ( so auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10).

  • LAG Hamm, 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, nicht zu ersetzender Nachteil

    Dies kann insbesondere dann nicht in Betracht kommen, wenn die Umstände, auf die der Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG gestützt wird, im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht noch nicht vorlagen und deshalb noch nicht vorgetragen werden konnten (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 19 Sa 22/10, juris).

    In diesem Fall ist die Zwangsvollstreckung auch dann einzustellen, wenn kein besonderer nicht zu ersetzender Nachteil ersichtlich ist (so im Ergebnis auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010, a.a.O.; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, juris; LAG Berlin Beschluss vom 14.07.1993 - 8 Sa 79/93, LAGE § 62 ArbGG 1979 Nr. 20; a.A. LAG Hamm, Beschluss vom 10.11.2008 - 14 Sa 1507/08; juris; wohl auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.01.2008 - 7 Ta 10/08, juris).

    Das wäre nicht interessengerecht (so auch LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.06.2010, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher

    Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit dem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend, der Anspruch sei außerdem jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (so im Ergebnis übereinstimmend LAG Berlin 14.07.1993 - 8 Sa 79/93; LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Baden-Württemberg 30.06.2010-19 Sa 22/10; LAG Hamm 21.12.2010 -18 Sa 1827/10; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20, alle juris; GMP/Schleusener ArbGG, 9. Auflage, § 62 Rz. 22a).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - 19 Sa 63/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Folgekündigung - nicht zu

    Vielmehr sei in diesem Fall § 769 ZPO anlog anzuwenden (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 -, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 18 Sa 1827/10 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 -, http://lrbw.juris.de; LAG Sachsen-Anhalt 25. September 2002 - 8 Sa 344/02 -, juris).
  • LAG Hamm, 09.11.2010 - 12 Sa 1376/10

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen verweigerter Herausgabe des

    Ausnahmsweise kann eine Herausgabepflicht aber daran scheitern, dass bereits jetzt erkennbar ist, dass die Kündigung offensichtlich unwirksam ist (vgl. Arbeitsgericht Wetzlar, Beschluss vom 01.08.2986 2 GA 1/86 NJW 1987, 163; Rolfs/ u.A. - Joussen, Arbeitsrecht, 2008, § 611 BGB Rn 154; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 12. Aufl. 2007, § 113 Rn 8; Münchener Handbuch Arbeitsrecht - Krause, 3. Aufl. 2009, § 60 Rn. 10; HWK-Thüsing, 4. Auflage 2010, § 611 BGB Rn 89; ErfK-Preis, 10. Aufl. 2011, § 611 BGB Rn. 523; zur Weiterbeschäftigungsverpflichtung vgl. LAG Baden-Württemberg Beschluss vom 30.06.2010 19 Sa 22/10 Beck-RS 2010, 71928).
  • LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20

    Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch; Folgekündigung mit Freistellung

    aa.Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch weiterhin mit dem Rechtsmittel und macht er zugleich geltend macht, der Anspruch sei jedenfalls nachträglich aufgrund einer nach Schluss der mündlichen Verhandlung ausgesprochenen Folgekündigung erloschen, ist hinsichtlich der nachträglichen entstandenen Einwendung (Folgekündigung) § 769 Abs. 1 ZPO auch im Berufungsverfahren analog anzuwenden (so im Ergebnis übereinstimmend LAG Berlin 14.07.1993 - 8 Sa 79/93; LAG Sachsen-Anhalt 20.09.2002 - 8 Sa 344/02; LAG Baden-Württemberg 30.06.2010 - 19 Sa 22/10; LAG Hamm 21.12.2010 - 18 Sa 1827/10; LAG Rheinland-Pfalz 11.12.2012 - 10 Sa 422/12; LAG Hamburg 20.03.2014 - 3 Sa 2/14, alle juris; GMP/Schleusener ArbGG, 9. Auflage, § 62 Rz. 22a).
  • LAG München, 05.03.2018 - 4 Sa 823/17

    Einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung, Weiterbeschäftigung,

    Dies könne durch eine analoge Anwendung des § 769 ZPO bzw. durch eine teleologische Reduktion des § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG erfolgen (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 Sa 2/14 -, juris, Rn. 3, m.w.N.; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10 -, juris, Rn. 26, m.w.N.).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

    Mit der erneuten, auf einen anderen Lebenssachverhalt als die Kündigung vom 8. März 2019 gestützten Kündigung am 05. Dezember 2019 endete der Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers (BAG vom 19. Dezember 1985 - 2 AZR 190/85, juris Rn. 25 ff.; LAG Schleswig-Holstein vom 11. Dezember 2003 - 2 Ta 257/03; juris Rn. 10; LAG Baden-Württemberg vom 30. Juni 2010 - 19 Sa 22/10, juris Rn. 28).
  • ArbG Freiburg, 07.10.2020 - 4 Ca 622/19

    Ablehnung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruchs - ausnahmsweise keine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2012 - 10 Sa 422/12

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungstitel und

  • LAG Hamburg, 20.03.2014 - 3 Sa 2/14

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch

  • LAG Hamburg, 23.11.2011 - 4 Sa 75/11
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