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   LAG Berlin, 09.03.2001 - 19 Sa 2596/00   

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https://dejure.org/2001,14055
LAG Berlin, 09.03.2001 - 19 Sa 2596/00 (https://dejure.org/2001,14055)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09.03.2001 - 19 Sa 2596/00 (https://dejure.org/2001,14055)
LAG Berlin, Entscheidung vom 09. März 2001 - 19 Sa 2596/00 (https://dejure.org/2001,14055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Zugang einer Gesamtzusage ; Notwendigkeit einer Auslegung oder Aushändigung der Gesamtzusage bei den maßgeblichen Veröffentlichungsstellen; Rechtsnatur einer Gesamtzusage; Zugang und Annahme einer Willenserklärung gegenüber Abwesenden ; Ablösung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 130 Abs. 1 §§ 151 611 Abs. 1
    Arbeitsentgelt: Leistungszulage - Gesamtzusage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2001, 491
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus LAG Berlin, 09.03.2001 - 19 Sa 2596/00
    b) Bei den Ansprüchen der Arbeitnehmer, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Gesamtzusage zurückgehen, handelt es sich um vertragliche Ansprüche (vgl. BAG, Beschluss des Großen Senats vom 16.09.1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 55).
  • RG, 23.02.1924 - V 400/23

    1. Kann eine Vormerkung zugunsten des Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks

    Auszug aus LAG Berlin, 09.03.2001 - 19 Sa 2596/00
    Sie können nicht nur verabreden, dass eine empfangsbedürftige Willenserklärung schon mit der Abgabe der Erklärung wirksam sein soll, sondern auch abweichende Regelungen über die Voraussetzungen und den Zeitpunkt des Zugangs treffen (so schon RG 23.02.1924, RGZ 108, 91, 96; Staudinger/Dilcher, BGB , 12. Aufl., § 130 Rdn. 18; RGRK/Krüger-Nieland, BGB , 12. Aufl., § 130 Rdn. 28).
  • LAG Düsseldorf, 16.05.2014 - 6 Sa 451/13

    Kriterien für die Höhe des Ruhegeldes auf Grund einer Versorgungszusage

    Es gilt dann vielmehr - wie bei sämtlichen Kollisionen ranggleicher Normen (vgl. LAG Berlin v. 09.03.2001 - 19 Sa 2596/00 - zu II 1 a der Gründe, NZA-RR 2001, 491; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - Preis, 14. Auflage 2014, BGB § 611 Rn. 239) - das Spezialitätsprinzip, d.h. die speziellere geht der generellen Regelung vor.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.02.2014 - 3 Sa 453/13

    Anspruch auf Versorgungsvertrag - Versorgungsordnung - betriebliche Übung -

    Eine Gesamtzusage wird im Übrigen bei Vorliegen eines entsprechenden Verpflichtungswillens wirksam mit der Folge, dass sie nicht mehr einseitig vom Arbeitgeber widerrufen werden kann (BAG 04.06.2008 - 4 AZR 421/07, NZA 2008, 1360), wenn dieser zwar den Beschluss zum Widerruf rechtzeitig fasst, aber keine organisatorischen Maßnahmen trifft, um die Veröffentlichung des ursprünglichen Beschlusses rechtzeitig zu unterbinden (LAG Bln, 09.03.2001 NZA-RR 2001, 491).
  • ArbG Herne, 10.07.2007 - 3 Ca 3124/06

    Betriebliche Altersversorgung, Auslegung

    Verschlechternde Änderungsangebote des Arbeitgebers werden nur mit ausdrücklicher Annahmeerklärung des Arbeitnehmers wirksam, da § 151 BGB in diesem Fall nicht eingreift (LAG Berlin, Urteil vom 09.03.2001, NZA-RR 2001, 491).
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