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   LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05   

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LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05 (https://dejure.org/2005,6070)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14.06.2005 - 19 Sa 287/05 (https://dejure.org/2005,6070)
LAG Hamm, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 19 Sa 287/05 (https://dejure.org/2005,6070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Angabe der Anzahl der Unterhaltspflichten im Rahmen der Betriebsratsanhörung; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit trotz fehlender Zustimmung des Betriebsrates zur Abberufung als Fachkraft für ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 102 BetrVG, § 9 Abs. 3 ASiG
    Angabe der Anzahl der Unterhaltspflichten im Rahmen der Betriebsratsanhörung; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit trotz fehlender Zustimmung des Betriebsrates zur Abberufung als Fachkraft für ...

  • IWW

    BetrVG § 102 ASiG § 9 Abs. 3
    EBetrVG, ASiG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine soziale Auswahl mangels Vergleichbarkeit der zu kündigenden Arbeitnehmer; Fehlerhafte Anhörung des Betriebsrates

  • Judicialis

    BetrVG § 102; ; ASiG § 9 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 102; ASiG § 9 Abs. 3
    Angabe der Anzahl der Unterhaltspflichten im Rahmen der Betriebsratsanhörung; Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit trotz fehlender Zustimmung des Betriebsrates zur Abberufung als Fachkraft für ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 640
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
    b) Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG setzt bei einer betriebsbedingten Kündigung voraus, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über den konkreten Kündigungssachverhalt, die Kündigungsfristen und -termine sowie über die Sozialdaten des Arbeitnehmers so umfassend unterrichtet, dass der Betriebsrat auch ohne eigene Nachforschungen in der Lage ist, die Stichhaltigkeit der beabsichtigten Kündigung zu überprüfen (BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - NZA 2004, 1037; Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 536/02 - BAG Report 2004, 187; KR/Etzel, § 102 BetrVG, Rdnr. 58 ff.; jeweils m.w.N.).

    Aus welchen Gründen der Arbeitgeber die soziale Auswahl für überflüssig hält, ist dabei nicht maßgeblich, so dass auch diese Gründe dem Betriebsrat nicht mitgeteilt werden müssen (BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - ZIP 2004, 1773; Urteil vom 27.09.2001 - 2 AZR 236/00 - BAGE 99, 167; KR/Etzel, § 102 Rdnr. 162 i; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 5. Aufl. = ErfK-Hanau/Kania, § 102 BetrVG Rdnr. 9).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 697/01

    Betriebsbedingte Kündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
    An einer Vergleichbarkeit fehlt es dagegen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einseitig aufgrund des Direktionsrechts auf den anderen Arbeitsplatz um- oder versetzen kann (BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849; Urteil vom 17.02.2000 - 2 AZR 142/99 - NZA 2000, 822).

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine fehlerhafte soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG einschließlich der Vergleichbarkeit der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer trägt dabei der gekündigte Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 17.01.2002 - 2 AZR 15/01 - ARST 2002, 182; Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849).

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
    bb) Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.03.1988 - 2 AZR 369/87 - NZA 1989, 60) hat diese Ansicht als zu formal abgelehnt, weil trotz des begrifflichen und systematischen Unterschiedes zwischen der Abberufung von dem Amt des Betriebsarztes, die ebenfalls nach § 9 Abs. 3 ASiG der Zustimmung des Betriebsrates bedarf, und der Beendigung des der Funktion als Betriebsarzt zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses der zwischen den beiden Rechtsakten bestehende innere und sachliche Zusammenhang nicht unberücksichtigt bleiben dürfe.

    Da das Amt der Fachkraft für Arbeitssicherheit von dem der Bestellung zugrunde liegenden Arbeitsverhältnis nach allgemeiner Ansicht zu trennen ist (BAG, Urteil vom 24.03.1988 - 2 AZR 369/87 - NZA 1989, 60; Münch- ArbR/Matthes, § 344 Rdnr. 28 ff.; Bertzbach a.a.O., S. 158, 160; Ehrich, Amt, Anstellung und Mitbestimmung bei betrieblichen Beauftragten, 1993, S. 8 ff.; 147 ff.; Bloesinger NZA 2004, 467, 468), lässt sich aus dem Wortlaut des § 9 Abs. 3 ASiG die Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Zustimmung des Betriebsrates zur Abbestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht ableiten (vgl. auch BAG, Urteil vom 24.03.1988, unter C I 1 der Gründe).

  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 624/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
    Entscheidend für die Vergleichbarkeit im Rahmen des § 1 Abs. 3 KSchG ist aber nicht, ob der Arbeitnehmer bestimmte Tätigkeiten verrichten könnte, sondern ob der Arbeitgeber ihm diese Tätigkeiten auch kraft Direktionsrechts einseitig zuweisen könnte, wobei der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Beförderungsstelle hat (BAG, Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 624/98 - BB 1999, 1556; Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 87/95 - JURIS).
  • LAG Schleswig-Holstein, 10.08.2004 - 5 Sa 93/04

    Kündigung, außerordentlich, Betriebsratsanhörung, Vorverfahren, Steuerkarte,

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
    (1) Ob der Arbeitgeber der Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betriebsrat nach § 102 BetrVG hinsichtlich der Sozialdaten des Arbeitnehmers entsprechend der Ansicht der Beklagten bereits dann genügt, wenn er die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen entsprechend den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte angibt, kann offen bleiben (vgl. dazu LAG Köln, Urteil vom 29.07.2004 - 5 Sa 63/04 - LAG Report 2004, 343; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2004 - 5 Sa 93/04 - NZA-RR 2004, 582; KR/Etzel, § 102 BetrVG, Rdnr. 58 b; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
    b) Eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrates nach § 102 BetrVG setzt bei einer betriebsbedingten Kündigung voraus, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat über den konkreten Kündigungssachverhalt, die Kündigungsfristen und -termine sowie über die Sozialdaten des Arbeitnehmers so umfassend unterrichtet, dass der Betriebsrat auch ohne eigene Nachforschungen in der Lage ist, die Stichhaltigkeit der beabsichtigten Kündigung zu überprüfen (BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 2 AZR 329/03 - NZA 2004, 1037; Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 536/02 - BAG Report 2004, 187; KR/Etzel, § 102 BetrVG, Rdnr. 58 ff.; jeweils m.w.N.).
  • LAG Köln, 29.07.2004 - 5 Sa 63/04

    Interessenausgleich, Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
    (1) Ob der Arbeitgeber der Unterrichtungspflicht gegenüber dem Betriebsrat nach § 102 BetrVG hinsichtlich der Sozialdaten des Arbeitnehmers entsprechend der Ansicht der Beklagten bereits dann genügt, wenn er die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen entsprechend den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte angibt, kann offen bleiben (vgl. dazu LAG Köln, Urteil vom 29.07.2004 - 5 Sa 63/04 - LAG Report 2004, 343; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.08.2004 - 5 Sa 93/04 - NZA-RR 2004, 582; KR/Etzel, § 102 BetrVG, Rdnr. 58 b; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 87/95
    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
    Entscheidend für die Vergleichbarkeit im Rahmen des § 1 Abs. 3 KSchG ist aber nicht, ob der Arbeitnehmer bestimmte Tätigkeiten verrichten könnte, sondern ob der Arbeitgeber ihm diese Tätigkeiten auch kraft Direktionsrechts einseitig zuweisen könnte, wobei der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Beförderungsstelle hat (BAG, Urteil vom 21.01.1999 - 2 AZR 624/98 - BB 1999, 1556; Urteil vom 05.10.1995 - 2 AZR 87/95 - JURIS).
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
    Denn es ist nicht Sache der Arbeitsgerichte, die das Risiko der unternehmerischen Betätigung nicht tragen, dem Arbeitgeber eine "bessere" oder "richtigere" Unternehmenspolitik vorzuschreiben und damit in die Kostenkalkulation des Arbeitgebers einzugreifen (BAG, Urteil vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01 - BAGE 103, 31; Urteil vom 17.06.1999 - 2 AZR 141/99 - BAGE 92, 71).
  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 15/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Hamm, 14.06.2005 - 19 Sa 287/05
    Die Darlegungs- und Beweislast für eine fehlerhafte soziale Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG einschließlich der Vergleichbarkeit der in die soziale Auswahl einzubeziehenden Arbeitnehmer trägt dabei der gekündigte Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 17.01.2002 - 2 AZR 15/01 - ARST 2002, 182; Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 697/01 - NZA 2003, 849).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 141/99

    Kündigung wegen Unternehmerentscheidung zur dauerhaften Personalreduzierung

  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 142/99

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

  • BAG, 21.06.1990 - 2 AZR 641/89

    Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsbedingter

  • BAG, 16.01.2003 - 2 AZR 707/01

    Anhörung des Betriebsrats - Fehler des Betriebsrats bei Beschlußfassung

  • LAG Niedersachsen, 29.10.2015 - 4 Sa 951/14

    Betriebsbedingte Kündigung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit aufgrund

    Die Vorschrift bezweckt nach ihrem Wortlaut - anders als etwa §§ 103 BetrVG, 58 BImSchG, 4f BDSG - keine unmittelbare kündigungsrechtliche Absicherung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern hat lediglich die Abberufung der arbeitssicherheitsrechtlichen Funktion im Blick (LAG Hamm 14. Juni 2005 - 19 Sa 287/05).
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