Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7796
LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19 (https://dejure.org/2020,7796)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.04.2020 - 19 Sa 46/19 (https://dejure.org/2020,7796)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. April 2020 - 19 Sa 46/19 (https://dejure.org/2020,7796)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,7796) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    §§ 619a, ... 280 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 670 BGB, § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 266 StGB, § 12a ArbGG, § 249 BGB, §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2b ArbGG, § 64 Abs. 3 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, §§ 519, 520 Abs. 3 Satz 2 Ziff. 2 ZPO, § 269 Abs. 2 Satz 3, 4 ZPO, § 619a BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 249 Abs. 1 BGB, § 138 Abs. 2 ZPO, § 254 BGB, §§ 76 Abs. 1, 91 Abs. 2, 93 Abs. 1, 2 Aktiengesetz, § 287 Abs. 1 ZPO, § 138 Abs. 3 ZPO, § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB, § 286 BGB, § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB, § 288 Abs. 4 BGB, § 288 Abs. 5 BGB, Richtlinie 2000/35 EG, Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/7/EU, § 280 Abs. 1, Abs. 2, §§ 286, 288 BGB, §§ 92, 97 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12a Abs 1 S 1 ArbGG, § 249 BGB, § 254 BGB, § 619a BGB
    Arbeitnehmerhaftung - Schadensersatz - Ermittlungskosten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiter reist auf Kosten des Arbeitgebers zu Champions-League-Spiel - Detektivkosten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss Ermittlungskosten (Detektei, aber auch spezialisierte Anwälte) zahlen: 66.500 EUR

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten für interne Ermittlungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 445
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12

    Schadensersatz - Detektivkosten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19
    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadenverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 45, juris; 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22, juris - Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, juris - Wettbewerbstätigkeit; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133; 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - Rn. 27, juris - Kassenmanipulationen).

    Unabhängig von der Notwendigkeit gemachter Aufwendungen führen Zufallsergebnisse gerade nicht zur Kostenerstattungspflicht des observierten Arbeitnehmers (BAG 26. September 2013 a.a.O. Rn. 27 a.E.).

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19
    Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 45 juris m.w.N.).

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadenverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 45, juris; 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22, juris - Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, juris - Wettbewerbstätigkeit; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133; 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - Rn. 27, juris - Kassenmanipulationen).

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19
    Davon erfasst ist der Schadensersatz in Form von Beitreibungs- und Rechtsverfolgungskosten (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - juris zu pauschalierten Beitreibungskosten nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB).

    Diese Bestimmung ist - ebenso wie die ihr vorangegangene Regelung in § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dahin auszulegen, dass sie nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage, und damit auch einen Anspruch auf Erstattung vor- bzw. außergerichtlicher Kosten ausschließt (BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 24ff. juris mit zahlreichen Nachweisen zur Rechtsprechung).

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19
    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadenverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 45, juris; 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22, juris - Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, juris - Wettbewerbstätigkeit; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133; 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - Rn. 27, juris - Kassenmanipulationen).
  • LG München I, 10.12.2013 - 5 HKO 1387/10

    Schadensersatzanspruch gegen ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft:

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19
    Ansonsten hätte sich die Geschäftsleitung wegen einer eigenen Pflichtverletzung zu verantworten und machte sich ggf. selbst schadensersatzpflichtig (vgl. LG München 10. Dezember 2013 - 5 HKO 1387/10 - Rn. 87ff. juris, zur Haftung eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft gem. §§ 76 Abs. 1, 91 Abs. 2, 93 Abs. 1, 2 Aktiengesetz wegen unzureichender Maßnahmen zur Unterbindung von Schmiergeldzahlungen; a.a.O. Rn. 110ff. zur Ersatzfähigkeit der Kosten für die Einschaltung einer externen (US-amerikanischen) Anwaltskanzlei).
  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme der Detektivkosten -

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19
    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadenverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 45, juris; 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22, juris - Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, juris - Wettbewerbstätigkeit; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133; 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - Rn. 27, juris - Kassenmanipulationen).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19
    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadenverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 45, juris; 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22, juris - Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, juris - Wettbewerbstätigkeit; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133; 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - Rn. 27, juris - Kassenmanipulationen).
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 276/20

    Schadensersatz - Kosten der Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen eines

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. April 2020 - 19 Sa 46/19 - im Kostenpunkt vollständig und im Übrigen insoweit aufgehoben, als der Kläger - auf den Widerklageantrag zu 3. hin - verurteilt wurde, an die Beklagte 66.500,00 Euro nebst Zinsen zu zahlen.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20

    Überstundenvergütung - Urlaubsabgeltung - Arbeitnehmerhaftung wegen

    Die Darlegungs- und Beweislast sowohl für die Pflichtverletzung als auch für Vorsatz oder Fahrlässigkeit trägt der Arbeitgeber (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 2020 - 19 Sa 46/19 - Rn. 79, juris = NZA-RR 2020, 445; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2020 - 2 Sa 292/19 - Rn. 55, juris).
  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

    Dem haben sich die Instanzgerichte weitgehend angeschlossen (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 21.04.2020 - 19 Sa 46/19; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 25.06.2019 - 5 Sa 231/18; LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 21.05.2019 - 2 Sa 133/18; a.A. LAG Sachsen vom 17.07.2019 - 2 Sa 364/18).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2022 - 8 Sa 160/21

    Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast bei Arbeitnehmerhaftung

    Damit hat der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers und die den Grad des Verschuldens ausmachenden Tatsachen darzulegen und ggf. zu beweisen; die Darlegungs- und Beweislast erstreckt sich mithin nicht nur auf die Pflicht- bzw. Rechtsgutverletzung, sondern auch auf die haftungsbegründende und die haftungsausfüllende Kausalität sowie auf den Schaden (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. April 2020 - 19 Sa 46/19 - Rn. 79; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2020 - 2 Sa 292/19 - Rn. 55 , Urteil vom 12. April 2016 - 6 Sa 299/15 , Rn. 41 ).
  • LAG München, 20.06.2023 - 6 Sa 619/22

    Schadensersatz, arbeitsvertragliche Pflichtverletzung, Arbeitnehmerhaftung

    Die Bestimmung auferlegt dem Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast sowohl für die Pflichtverletzung als auch für das Vertretenmüssen des Arbeitnehmers und weicht insofern von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB ab, der dem Schuldner die Last für das Nichtvertreten der Pflichtverletzung auferlegt (Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Preis 20. Aufl. 2020, § 619a BGB Rn. 2 ff. m.w.N. zur Beweislastregel und Haftung in Abhängigkeit zum Verschuldensgrad; ebenso LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.4.2020 - 19 Sa 46/19 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht