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   OLG Köln, 03.12.2015 - 19 Sch 11/14   

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https://dejure.org/2015,66985
OLG Köln, 03.12.2015 - 19 Sch 11/14 (https://dejure.org/2015,66985)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.12.2015 - 19 Sch 11/14 (https://dejure.org/2015,66985)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 19 Sch 11/14 (https://dejure.org/2015,66985)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 1060 ; ZPO § 240 ; InsO § 180 Abs. 2
    Aufnahme des Verfahrens zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs in der Insolvenz einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 78/05

    Vollstreckbarerklärung eines nicht vollstreckbaren Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2015 - 19 Sch 11/14
    Das bedeutet, dass der vor dem Hintergrund des § 30 GmbHG umgestaltete Feststellungs-Schiedsspruch gar keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und schon dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens allenfalls insoweit ein rechtlich anzuerkennendes Interesse beizumessen gewesen war, als es darum ging, den Schiedsspruch gegen die Geltendmachung von Aufhebungsgründen zu sichern (vgl. Zöller-Geimer, ZPO, 30. Aufl. § 1060 Rz. 6; BGH, Beschluss vom 30.03.2006, III ZB 78/05, Rz. 10).
  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 62/04

    Rechtsstellung eines an einer GmbH beteiligten stillen Gesellschafters; Pflichten

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2015 - 19 Sch 11/14
    Denn hätten die Schiedskläger im Schiedsverfahren die Klage nicht auf einen Feststellungsantrag mit der Einschränkung des Erhalts des Stammkapitals aufgrund seinerzeitiger Unterbilanz umgestellt, wäre die Klage als "derzeit unbegründet" abgewiesen worden (vgl. zur prozessualen Wirkung der Einwendung der Unterbilanz: Anmerkung Gehrlein zu BGH, Urteil vom 13.02.2006, II ZR 62/04, BB 2006, 1018, 1019; KG Berlin, Urteil vom 09.03.2015, 23 U 112/11, GmbHR 2015, S. 657, II 1. b) aa).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 150/05

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2015 - 19 Sch 11/14
    Es wird in den angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nur allgemein festgestellt, dass in einem nach § 240 ZPO unterbrochenen Vollstreckbarerklärungsverfahren der Widerspruch des Insolvenzverwalters oder eines Insolvenzgläubigers durch Aufnahme des Verfahrens nach den §§ 180 Abs. 2, 179 Abs. 2 InsO verfolgt werden kann, ggfs. auch durch den Gläubiger, wenn der Widersprechende den Rechtsstreit nicht aufnimmt (BGH, Beschluss vom 17.07.2008, IX ZR 150/05, juris Rz. 12 = ZInsO 2008, 912 und darauf verweisend: Sinz in Uhlenbruck, InsO, 14. Aufl. 2015, § 180 Rz. 38).
  • KG, 09.03.2015 - 23 U 112/11

    Schadensersatzansprüche des Insolvenzverwalters wegen unrichtiger anwaltlicher

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2015 - 19 Sch 11/14
    Denn hätten die Schiedskläger im Schiedsverfahren die Klage nicht auf einen Feststellungsantrag mit der Einschränkung des Erhalts des Stammkapitals aufgrund seinerzeitiger Unterbilanz umgestellt, wäre die Klage als "derzeit unbegründet" abgewiesen worden (vgl. zur prozessualen Wirkung der Einwendung der Unterbilanz: Anmerkung Gehrlein zu BGH, Urteil vom 13.02.2006, II ZR 62/04, BB 2006, 1018, 1019; KG Berlin, Urteil vom 09.03.2015, 23 U 112/11, GmbHR 2015, S. 657, II 1. b) aa).
  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

    Auszug aus OLG Köln, 03.12.2015 - 19 Sch 11/14
    b) Das Berufen auf den Wegfall der im Wortlaut des Schiedsspruchs enthaltenen Einschränkung ist auch nicht mit einer Einwendung gegen den Schiedsspruch, die nach Erlass des Schiedsspruchs entstanden ist und daher materiell-rechtlich im Vollstreckbarkeitsverfahren ausnahmsweise zu berücksichtigen wäre (vgl. zur Aufrechnung BGH, Beschluss vom 30.09.2010, III ZB 57/10, juris m.w.N.), vergleichbar.
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