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   OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13   

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https://dejure.org/2014,47288
OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13 (https://dejure.org/2014,47288)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2014 - 19 Sch 17/13 (https://dejure.org/2014,47288)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 19 Sch 17/13 (https://dejure.org/2014,47288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Textilien mit nicht in Anhang I zur TextilKennzVO erfassten Textilfaserbezeichnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schiedsabrede kommt auch durch "beredtes Schweigen" zustande

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Textilien mit nicht in Anhang I zur TextilKennzVO erfassten Textilfaserbezeichnungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 15.05.1986 - III ZR 192/84

    Anerkennung eines englischen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
    Darüber hinaus muss sich der in der Mitwirkung eines befangenen Schiedsrichters liegende Verstoß gegen das Gebot überparteilicher Rechtspflege im schiedsrichterlichen Verfahren konkret ausgewirkt haben; es muss nachgewiesen sein, dass der befangene Schiedsrichter gegenüber einer Partei voreingenommen war und sich bei seiner Entscheidung hiervon hat leiten lassen (vgl. BGH , NJW-RR 2001, 1059, 1060; BGHZ 98, 70, 75 zu Art. V Abs. 2 b) UNÜ).

    Dies gilt umso mehr, als die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs dem weniger strengen Regime des ordre public international unterliegt (vgl. BGHZ 98, 70, 73 f und 110, 104, 106 f).

  • BGH, 01.02.2001 - III ZR 332/99

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Befangenheit eines

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
    Die Befangenheit eines Schiedsrichters kann sich im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruches aber nur auswirken, wenn entweder die benachteiligte Partei nach dem maßgebenden ausländischen Recht ihretwegen die Aufhebung des Schiedsspruchs noch verlangen könnte (vgl. BGHZ 52, 184, 189) - wozu die Antragsgegnerin schon nichts vorträgt - oder die Anerkennung des Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führte, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (vgl. BGH , NJW-RR 2001, 1059, 1060).

    Darüber hinaus muss sich der in der Mitwirkung eines befangenen Schiedsrichters liegende Verstoß gegen das Gebot überparteilicher Rechtspflege im schiedsrichterlichen Verfahren konkret ausgewirkt haben; es muss nachgewiesen sein, dass der befangene Schiedsrichter gegenüber einer Partei voreingenommen war und sich bei seiner Entscheidung hiervon hat leiten lassen (vgl. BGH , NJW-RR 2001, 1059, 1060; BGHZ 98, 70, 75 zu Art. V Abs. 2 b) UNÜ).

  • BPatG, 27.02.2014 - 7 Ni 1/14
    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
    Im Weiteren spielt es nach h. M., der sich der Senat anschließt, keine Rolle, ob das Recht des Insolvenzstaates (lex fori concurso) dem jeweiligen Eröffnungsakt selbst eine Unterbrechungswirkung beimisst oder den Übergang der Verfügungs- und Prozessführungsbefugnis mit ihm verbindet (vgl. BGH , NZI 2012, 572, 574; MüKo-InsO/ Thole , a.a.O., Rn. 5 und 11; Andres/Leithaus/ Dahl , InsO, 2. Aufl. 2011, § 352 Rn. 3; Gottwald/Kolmann, a. a. O.; BPatG , BeckRS 2013, 12865; a. A. FK-InsO/ Wenner/Schuster , 7. Aufl. 2013, § 352 Rn. 6; BPatG , BeckRS 2014, 12941).

    In einem solchen Fall ist nicht der Sachwalter, sondern der Schuldner zur Aufnahme des Prozesses befugt (vgl. MüKO-InsO/ Schumacher , 3. Aufl. 2013, § 85 Rn. 12; BPatG , BeckRS 2014, 12941).

  • BGH, 26.06.1969 - VII ZR 32/67

    Vollstreckbarerklärung eines jugoslawisehen Schiedsspruchs

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
    Die Befangenheit eines Schiedsrichters kann sich im Verfahren über die Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruches aber nur auswirken, wenn entweder die benachteiligte Partei nach dem maßgebenden ausländischen Recht ihretwegen die Aufhebung des Schiedsspruchs noch verlangen könnte (vgl. BGHZ 52, 184, 189) - wozu die Antragsgegnerin schon nichts vorträgt - oder die Anerkennung des Schiedsspruchs zu einem Ergebnis führte, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist (vgl. BGH , NJW-RR 2001, 1059, 1060).
  • BGH, 28.09.1970 - VIII ZR 164/68

    Bestehen eines Kaufvertrags über die Lieferung von Kreiseldüngerstreuern -

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bestätigende bösgläubig gehandelt hat oder der Inhalt seines Schreibens so weit von dem Vereinbarten abweicht, dass der Absender das Schweigen redlicherweise nicht als Zustimmung auffassen kann (vgl. BGH , NJW 1970, 2104; BGH , NJW 1994, 1288).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 73/84

    Bestimmheit eines ausländischen Titels; Vollstreckbarerklärung einer in der

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
    Bezüglich der Zinsen und Kosten (Nr. 7.1 bis 7.3. des Schiedsspruches) hat der Senat dem vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot Rechnung zu tragen und den unvollkommenen Schiedsspruch - soweit möglich - zu konkretisieren (vgl. BGH , NJW 1986, 1440; NJOZ 2012, 1207).
  • BGH, 31.01.1994 - II ZR 83/93

    Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Bestätigende bösgläubig gehandelt hat oder der Inhalt seines Schreibens so weit von dem Vereinbarten abweicht, dass der Absender das Schweigen redlicherweise nicht als Zustimmung auffassen kann (vgl. BGH , NJW 1970, 2104; BGH , NJW 1994, 1288).
  • BGH, 30.11.2011 - III ZB 19/11

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Konkretisierung der

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
    Bezüglich der Zinsen und Kosten (Nr. 7.1 bis 7.3. des Schiedsspruches) hat der Senat dem vollstreckungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot Rechnung zu tragen und den unvollkommenen Schiedsspruch - soweit möglich - zu konkretisieren (vgl. BGH , NJW 1986, 1440; NJOZ 2012, 1207).
  • BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13

    Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung:

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
    In Anbetracht dieses Umstands kann sich der Empfänger nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken; er muss sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vielmehr näher dazu äußern, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses gegebenenfalls vorlegen usw. Die Beweiskraft des im "OK-Vermerk" liegenden Indizes ist sodann unter Berücksichtigung dieses Vorbringens zu würdigen (vgl. BGH , DB 2014, 594).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 7 U 28/08

    Anforderungen an den Nachweis des Zugangs eines per E-Mail übersandten

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2014 - 19 Sch 17/13
    Besteht Streit darüber, ob ein mit einer E-Mail-Adresse auftretender Teilnehmer am geschäftlichen Verkehr eine bestimmte E-Mail erhalten hat, trägt der Absender insofern die Beweislast (vgl. OLG Düsseldorf , MDR 2009, 974).
  • OLG Hamm, 28.11.2008 - 25 Sch 7/08

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs des Internationalen

  • OLG Köln, 05.12.2006 - 3 U 167/05

    Elektronischer Geschäftsverkehr - Nachweis für den Zugang einer E-Mail

  • BGH, 27.01.1965 - VIII ZR 11/63

    Schweigen auf Bestätigungsschreiben

  • BGH, 22.11.1955 - I ZR 218/53

    Verlagsvertrag mit Ausländer

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 150/05

    Rechtsfolgen der Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens hinsichtlich eines

  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 69/09

    Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche: Anwendung des

  • BGH, 20.12.2011 - VI ZR 14/11

    Grenzüberschreitende Insolvenz: Unterbrechung des inländischen Zivilverfahrens

  • BPatG, 10.07.2013 - 4 Ni 8/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Formen der Oberfläche eines

  • OLG Frankfurt, 10.03.2009 - 26 Sch 3/09
  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 1651/02

    Schadensersatzanspruch wegen des Nichtzustandekommens eines Vertrags;

  • BGH, 16.12.2010 - III ZB 100/09

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der

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