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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 05.08.2003 - 19 T 308/03   

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https://dejure.org/2003,24653
LG Darmstadt, 05.08.2003 - 19 T 308/03 (https://dejure.org/2003,24653)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 05.08.2003 - 19 T 308/03 (https://dejure.org/2003,24653)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 05. August 2003 - 19 T 308/03 (https://dejure.org/2003,24653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht bei Klagerücknahme; Wegfall des Anlasses zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit; Klage auf Räumung einer Wohnung bei zwischenzeitlicher Räumung durch den Mieter; Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 57
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Bad Segeberg, 12.03.2014 - 17a C 209/13

    Schuldnerverzug: Verzugsschadensersatz hinsichtlich Mahnkosten und Einholung

    Teilweise wird ohne nähere Begründung für die Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO eine Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage vorausgesetzt (OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.03.2003 - 13 W 1/03, MDR 2003, 951, 952; OLG Dresden, Beschl. v. 17.03.2003 - 19 W 50/03, OLGR 2004, 104, 106, juris Rn. 13; OLG Schleswig, Beschl. v. 08.02.2010 - 17 W 28/09, SchlHA 2010, 178 f., juris Rn. 17; LG Bremen, Beschl. v. 21.03.2003 - 1 T 166/03, juris Rn. 7; LG Darmstadt, Beschl. v. 05.08.2003 - 19 T 308/03, MDR 2004, 57; LG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2002 - 314 O 144/02; LG Mönchengladbach, Beschl. v. 08.09.2005 - 5 T 352/05, MDR 2006, 229 f., juris Rn. 10).

    Der Gesetzesbegründung lässt sich nicht entnehmen, dass der Gesetzgeber ausschließlich die Erledigung zwischen An- und Rechtshängigkeit hat regeln wollen (so aber OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.09.2011 - 6 W 73/11, juris Rn. 17 f., 23; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 06.01.2004 - 25 W 78/03, NJOZ 2004, 3454 f., juris Rn. 6; LG Darmstadt, Beschl. v. 05.08.2003 - 19 T 308/03, MDR 2004, 57; LG Mönchengladbach, Beschl. v. 08.09.2005 - 5 T 352/05, MDR 2006, 229 f., juris Rn. 10).

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Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 27.04.2005 - 19 T 308/03   

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https://dejure.org/2005,44700
LG Darmstadt, 27.04.2005 - 19 T 308/03 (https://dejure.org/2005,44700)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 27.04.2005 - 19 T 308/03 (https://dejure.org/2005,44700)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 27. April 2005 - 19 T 308/03 (https://dejure.org/2005,44700)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bedürfnis für die Eintragung eines Wirksamkeitsvermerks bei einer Vormerkung und Grundschuld; Hinreichende Klarstellung der Vorrangigkeit der Grundschuld vor der Auflassungsvormerkung durch bewilligte und eingetragene Rangvermerke

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1999 - V ZB 34/98

    Eintragung eines Grundpfandrechts mit Wirksamkeitsvermerk

    Auszug aus LG Darmstadt, 27.04.2005 - 19 T 308/03
    Die Rangfähigkeit der Auflassungsvormerkung wird auch von der zum Wirksamkeitsvermerk ergangenen Entscheidung des BGH vom 25.3.1999 (RPfleger 1999, 383) bestätigt.
  • LG Darmstadt, 30.10.2002 - 26 T 171/02

    Eintragungsfähigkeit eines Wirksamkeitsvermerks für eine Grundschuld

    Auszug aus LG Darmstadt, 27.04.2005 - 19 T 308/03
    Soweit die Kammer in der vom Verfahrensbevollmächtigten zitierten Entscheidung vom 30.10.2002 - Geschäftsnummer 26 T 171/2002 - die gegenteilige Auffassung vertreten hat, wird diese nicht mehr beibehalten.
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