Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 30.01.2018 - 19 T 484/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,1493
LG Stuttgart, 30.01.2018 - 19 T 484/17 (https://dejure.org/2018,1493)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30.01.2018 - 19 T 484/17 (https://dejure.org/2018,1493)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 19 T 484/17 (https://dejure.org/2018,1493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,1493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 269 Abs 3 S 3 ZPO, § 269 Abs 4 ZPO
    Kostenentscheidung bei Klagerücknahme: Berücksichtigung von anderslautenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsansprüchen und von Billigkeitserwägungen; Wegfall des Anlasses zur Einreichung der Klage nach Rechtshängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zpoblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorsicht bei der Klagerücknahme!

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02

    Kostentragung nach Klagerücknahme

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.01.2018 - 19 T 484/17
    Die Möglichkeit zur Berücksichtigung anderslautender materiell-rechtlicher Kostenerstattungsansprüche im Rahmen des § 269 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 ZPO ist hingegen nicht gegeben (BGH NJW 2004, 223; NJW-RR 2005, 1662; 2010, 1476; OLG Dresden MDR 2003, 1079; OLG Naumburg BeckRS 2010, 30215 unter II. 1. b; Brandenburgisches OLG BeckRS 2010, 12156 Rn. 10; OLG Hamm NJW-RR 2011, 1563).

    Ist die Änderung nach Rechtshängigkeit eingetreten, kann § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO weder unmittelbar noch analog angewendet werden, in diesem Fall bleibt dem Kläger nur die Erledigterklärung (BGH NJW 2014, 3520; 2004, 223).

  • BGH, 13.12.2006 - XII ZB 71/04

    Auslegung und Umdeutung einer Klagerücknahme; Begriff der unverzüglichen

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.01.2018 - 19 T 484/17
    Sofern für den Kläger unklar ist, ob der Anlass zur Klage vor oder nach Rechtshängigkeit weggefallen ist, muss sich der Kläger vor einer Klagerücknahme zunächst durch Nachfrage bei Gericht vergewissern, zu welchem Zeitpunkt die Klage zugestellt worden ist (BGH NJW 2007, 1460).

    So stellt die Erklärung zur Klagerücknahme eine Prozesshandlung dar und kann deshalb nicht unter einer Bedingung abgegeben und - anders als eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung (BGH NJW 2002, 4429) - grundsätzlich nicht widerrufen und auch nicht wegen Irrtums angefochten werden (BGH NJW 2007, 1460).

  • BGH, 05.05.1994 - III ZR 98/93

    Erledigung einer Stufenklage nach Erteilung der Auskunft

    Auszug aus LG Stuttgart, 30.01.2018 - 19 T 484/17
    In Zweifelsfällen kann es für einen Kläger daher zweckmäßiger sein, den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt zu erklären und hilfsweise einen Antrag auf Feststellung der (materiell-rechtlichen) Pflicht zur Kostenerstattung zu stellen (BGH NJW 1994, 2895).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht