Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Architektenhaftung: Zweitarchitekt haftet auch bei Fehlern des Erstarchitekten
- la-concept.net (Kurzinformation und Volltext)
Wann verjähren Schadensersatzansprüche beim hängengebliebenen Architektenvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurechnung von Planungsfehlern eines ursprünglich eingeschalteten Architekten bei der Inanspruchnahme eines Nachfolgearchitekten auf Schadensersatz; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verjährung von Schadensersatzansprüchen vor Abnahme?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurechnung von Planungsfehlern eines ursprünglich eingeschalteten Architekten bei der Inanspruchnahme eines Nachfolgearchitekten auf Schadensersatz; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Zugiger Penthouse-Wintergarten - Haftet der zweite Architekt für Planungsfehler des gekündigten ersten Architekten?
- baunetz.de (Kurzinformation)
Architekt kann sich nicht in jedem Fall auf fehlerhafte Planung eines vorher eingeschalteten Architekten berufen.
Besprechungen u.ä. (4)
- De-legibus-Blog (Entscheidungsanmerkung)
Umgekehrte Psychologie im Recht
- aknw.de (Entscheidungsbesprechung)
Beauftragter Zweitarchitekt haftet für Planungsfehler des Erstarchitekten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann verjähren Schadensersatzansprüche im hängen gebliebenen Architektenvertrag? (IBR 2010, 282)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Umfassend beauftragter Folge-Architekt haftet auch für Planungsfehler des Erst-Architekten! (IBR 2010, 281)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 24.10.2008 - 3 O 107/02
- OLG Karlsruhe, 09.03.2010 - 19 U 100/09
- BGH, 11.11.2010 - VII ZR 61/10
- BGH, 24.02.2011 - VII ZR 61/10
Papierfundstellen
- BauR 2010, 831
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.07.2016 - VII ZR 193/14
Architektenhaftung: Vorlage vom Gebäudeplaner erstellter fehlerhafter Pläne an …
c) In einem solchen Fall trifft den Besteller dagegen kein Mitverschulden wegen fehlerhafter Pläne und Unterlagen, die er einem von ihm beauftragten Architekten zur Verfügung gestellt hat, wenn letzterer die Erstellung dieser Pläne und Unterlagen als eigene Leistung schuldet (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. März 2010 - 19 U 100/09, juris Rn. 65). - OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 8 U 152/15
Haftung des mit der Bauleitung und der Bauaufsicht beauftragten Architekten: …
Dann kann der Architekt nicht erwarten, dass der Besteller ihm zur Erfüllung der von ihm geschuldeten Planungsleistungen zutreffende Pläne zur Verfügung stellt (…BGH a.a.O., Rn. 18 unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2010 - 19 U 100/09 -, juris Rn. 65). - OLG Brandenburg, 27.06.2018 - 4 U 203/16
Umfang der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Anscheinsbeweis für die …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft einen Besteller selbst dann kein Mitverschulden, wenn er einen weiteren Architekten für Teilleistungen beauftragt und dessen Leistungen dem von ihm mit der gleichen Leistung respektive mit der Vollarchitektur beauftragten Architekten zur Verfügung gestellt hat, denn letzterer schuldet die ihm vom Besteller überlassene Zuarbeit weiterhin als eigene Leistung (BGH…, Urteil vom 14.07.2016 - VII ZR 193/14, juris Rn. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2010 - 19 U 100/09, juris Rn. 65). - OLG Hamm, 14.12.2017 - 24 U 179/16
Haftung des Architekten für Mängel des Betons eines Bauwerks aufgrund unrichtiger …
Angesichts dieser, dem Beklagten selbst eigenständig obliegenden vertraglichen Verpflichtung, Vorkehrungen gegen eine Schädigung des Baukörpers infolge der Chloridbelastung zu treffen, scheidet nach der früheren Rechtsprechung des BGH bereits die Berücksichtigung eines der Klägerin zuzurechnenden Mitverschuldens des Streithelfers wegen einer Zurverfügungstellung fehlerhafter Pläne aus, da in derartigen Fällen der Architekt nicht erwarten kann, dass sich der Besteller vertraglich verpflichten will, ihm zur Erfüllung der von ihm originär geschuldeten Planungsleistungen zutreffende Pläne oder Unterlagen zur Verfügung zu stellen (vgl. BGH NJW 2016, 3022, 3024, Tz. 18; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.03.2010 . 19 U 100/09, BeckRS 2010, 07887).