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   OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18   

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https://dejure.org/2019,3449
OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18 (https://dejure.org/2019,3449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.02.2019 - 19 U 104/18 (https://dejure.org/2019,3449)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Februar 2019 - 19 U 104/18 (https://dejure.org/2019,3449)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 307 BGB, § 38 ZKG, § 41 ZKG
    Zur Wirksamkeit von Entgeltklauseln für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen im Rahmen eines Basiskontos

  • IWW

    BGB § 307; ZKG § 38; ZKG § 41
    Bankrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Wirksamkeit von Entgeltklauseln für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen im Rahmen eines Basiskontos

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Angemessenheit des Entgelts für ein Basiskonto

  • kanzlei.biz

    Zu hohe Kosten für Basiskonto nicht angemessen

  • Wolters Kluwer

    Zur Wirksamkeit von Entgeltklauseln für die Erbringung von Zahlungsdienstleistungen im Rahmen eines Basiskontos

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 ; ZKG § 38; ZKG § 41
    Wirksamkeit von Entgeltklauseln für die Einrichtung und Unterhaltung eines sog. Basiskontos

  • rechtsportal.de

    BGB § 307 ; ZKG § 38; ZKG § 41

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Angemessenheit des Entgelts für ein Basiskonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Preisklauseln für Basiskonto unangemessen

  • ferner-alsdorf.de (Pressemitteilung)

    Preisklauseln für Basiskonto können unangemessen sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kosten für Basiskonto zu hoch - Monatlicher Grundpreis von 8,99 EURO und 1,50 EURO für jede beleghafte Überweisung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Preisklauseln für Basiskonto

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Was darf ein Basiskonto kosten ?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Unangemessene Preisklauseln für Basiskonto

  • lto.de (Kurzinformation)

    Preisklauseln der Bank: Basiskonto der Deutschen Bank ist zu teuer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Preisklauseln für Basiskonto unangemessen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Unangemessene Preisklauseln für Basiskonto

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Basiskonto für 8,99 Euro zu teuer - Der monatliche Konto-Grundpreis muss das "Nutzerverhalten" der Kontoinhaber angemessen widerspiegeln

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Zur Angemessenheit des Entgelts für ein Basiskonto

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entgelthöhe für Basiskonto muss durchschnittliches Nutzungsverhalten aller Kontoinhaber angemessen widerspiegeln

  • spiegel.de (Pressemeldung, 27.02.2019)

    Basiskonto der Deutschen Bank ist zu teuer

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Preisklauseln für Basiskonto

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisklauseln für Basiskonto unangemessen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Preisklauseln für Basiskonto unangemessen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Entgelthöhe für Basiskonto muss durchschnittliches Nutzungsverhalten aller Kontoinhaber angemessen widerspiegeln

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kosten für Basiskonto der Deutschen Bank sind unangemessen hoch und unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kosten für Basiskonto der Deutschen Bank sind unangemessen hoch und unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Pressemitteilung)

    Basiskonto der Deutschen Bank zu teuer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundpreis von 8,99 Euro pro Monat für Basiskonto unangemessen hoch - Höhe des Entgelts für Basiskonto muss durchschnittliches Nutzerverhalten von Kontoinhabern angemessen widerspiegeln

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Unangemessen hohe Preisklauseln für ein Basiskonto

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1281
  • ZIP 2019, 560
  • MDR 2019, 750
  • WM 2019, 1297
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
    Kontrollfähig sind aber Klauseln, die von gesetzlichen Preisregelungen abweichen, vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013, XI ZR 66/13, juris, sowie Bestimmungen, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern mittels derer der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt, vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 78/08; Urteil vom 13.11.2012, XI ZR 500/11, juris.

    Dies deckt sich auch mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu den sog. Pfändungsschutzkonten, bei der Vergleichsmaßstab ebenfalls nicht der bundesweit oder regional verlangte durchschnittliche Preis für ein im Bankenverkehr üblicherweise angebotenes Girokonto ist, sondern die Preisgestaltung des einzelnen Kreditinstituts unter Berücksichtigung bestehender Vertragsabreden und zulässiger Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume, vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2012, XI ZR 500/11, juris.

    Ist das - wie vorliegend - nicht der Fall, können anfallende Kosten nicht gesondert in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden abgewälzt werden, vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2012, XI ZR 500/11, juris.

  • OLG Schleswig, 08.05.2018 - 2 U 6/17

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
    Zu diesen Gesetzen gehört auch das Zahlungskontengesetz, das in Umsetzung der verbraucherschützenden Zahlungskontenrichtlinie Nr. 2014/92 EU ergangen ist, vgl. ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 6/17, juris.

    Aus der im Gesetz verwendeten Formulierung "insbesondere (...) zu berücksichtigen" ergibt sich, dass diese beiden Kriterien nicht abschließend sind und auch weitere Gesichtspunkte bei der Angemessenheit berücksichtigt werden können, vgl. ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 6/17, juris.

    Bei der Angemessenheitsprüfung ist daher zugrunde zu legen, dass das Entgelt eines Basiskontos sich nicht auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt und das Entgelt eines normalen Girokontos des kontoführenden Instituts übersteigen darf, vgl. ebenso Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 08.05.2018, 2 U 6/17, juris, Herresthal, a.a.O., 141.

  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2018 - 28 O 98/17

    Unangemessenheit des Entgelts für Basiskonten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
    auf die Berufung das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 08.05.2018, Aktenzeichen 2-28 O 98/17 abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Anderenfalls würde auch der in Übereinstimmung mit dem Landgericht und Stimmen in der Literatur anzuerkennende Sinn der europäischen Richtlinie und der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck, den diskriminierungsfreien Zugang zum Basiskonto zu eröffnen, vereitelt, zumindest aber wesentlich erschwert, vgl. hierzu auch Gondert/Huneke, Das Basiskonto nach dem ZKG: Subjektives Recht, objektive Aufsicht und rechtliche Durchsetzung, VuR 2016, 323, 327 f.; Kothe, VuR 2018, 302, Anm. zum angefochtenen Urteil des Landgerichts.

  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
    Kontrollfähig sind aber Klauseln, die von gesetzlichen Preisregelungen abweichen, vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013, XI ZR 66/13, juris, sowie Bestimmungen, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern mittels derer der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt, vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 78/08; Urteil vom 13.11.2012, XI ZR 500/11, juris.

    Wie das Landgericht überzeugend ausgeführt hat, ist es jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung unvereinbar, sofern Aufwand der Beklagten für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, zu denen die Beklagte gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist oder den sie überwiegend im eigenen Interesse erbringt, vgl. BGH, Urteil vom 18.05.1999, XI ZR 219/98, juris; BGH, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 78/08, juris.

  • BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

    Bankgebühren für die Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen unzulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
    Wie das Landgericht überzeugend ausgeführt hat, ist es jedoch nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung unvereinbar, sofern Aufwand der Beklagten für Tätigkeiten auf den Kunden abgewälzt wird, zu denen die Beklagte gesetzlich oder nebenvertraglich verpflichtet ist oder den sie überwiegend im eigenen Interesse erbringt, vgl. BGH, Urteil vom 18.05.1999, XI ZR 219/98, juris; BGH, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 78/08, juris.
  • BGH, 17.12.2013 - XI ZR 66/13

    Entgeltklausel für die Nacherstellung von Kontoauszügen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
    Kontrollfähig sind aber Klauseln, die von gesetzlichen Preisregelungen abweichen, vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013, XI ZR 66/13, juris, sowie Bestimmungen, die kein Entgelt für eine Leistung zum Gegenstand haben, die dem Kunden auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbracht wird, sondern mittels derer der Verwender allgemeine Betriebskosten, Aufwand zur Erfüllung eigener Pflichten oder für Tätigkeiten, die im eigenen Interesse liegen, auf den Kunden abwälzt, vgl. BGH, Urteil vom 21.04.2009, XI ZR 78/08; Urteil vom 13.11.2012, XI ZR 500/11, juris.
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
    Allerdings sind Klauseln, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistungspflicht und die dafür zu zahlende Vergütung unmittelbar bestimmen, kontrollfrei, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, da die Vertragsparteien Leistung und Gegenleistung in der Regel frei bestimmen können, vgl. BGH, Urteil vom 13.11.2012, XI ZR 145/12, juris.
  • BGH, 14.10.1997 - XI ZR 167/96

    Entgelt für Einsatz von Kreditkarten im Ausland zulässig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.02.2019 - 19 U 104/18
    Das Preisverzeichnis wird durch diese Bezugnahme selbst zur Vertragsbedingung, vgl. BGH, Urteil vom 14.10.1997, XI ZR 167/96, juris.
  • BGH, 30.06.2020 - XI ZR 119/19

    Unwirksame Entgeltklausel für Basiskonto

    Das Berufungsgericht hat seine unter anderem in WM 2019, 1297 ff. veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
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