Rechtsprechung
OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- IWW
§ 87c Abs. 1 HGB
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 87c Abs. 1
Anforderungen an Form und Inhalt eines Buchauszuges - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht zum Erhalt aller Informationen eines Buchauszugs gem. § 87c Abs. 2 HGB; Anforderungen an Form und Inhalt eines Buchauszuges; Ein Buchauszug muss gem. § 87c Abs. 2 HGB alle Informationen enthalten; Pflicht zur Erteilung eines vollständig neuen Buchauszugs bei schweren ...
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Axa 9 -, Wirksamkeit einer Provisionsverzichtsklausel, Anspruch auf Provision für nachvertragliche Aufstockung von Direktversicherungen, Entstehung des Provisionsanspruchs, bAV-Geschäft, bAV, Durchführungsweg Direktversicherung, ERA-Strukturkomponente, ERA-Komponente, ...
Verfahrensgang
- LG Köln, 19.06.2009 - 89 O 34/07
- OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09
- OLG Köln, 12.02.2010 - 19 U 105/09
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12
Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. nur Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-, zitiert nach juris) genügt ein Buchauszug der Vorschrift des § 87c Abs. 2 HGB, wenn er den Handelsvertreter in die Lage versetzt, sich umfassend über die zustande gekommenen Geschäftsabschlüsse zu informieren und anhand des Buchauszugs die früher oder gleichzeitig erteilten Provisionsabrechnungen für jedes einzelne provisionspflichtige Geschäft zu überprüfen.Grundsätzlich ist zwar die Angabe der Fälligkeit des Jahresbeitrages bzw. der Jahresversicherungsprämie erforderlich (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-, zitiert nach juris) und damit korrespondierend das Datum des Eingangs des Beitrages/der Prämie; das setzt freilich voraus, dass es auch einen fälligen Jahresbeitrag bzw. eine fällige Jahresprämie gibt, was hier offenbar nicht der Fall ist, weil die Versicherungskunden monatliche Beiträge zahlen, wie von der Beklagten unwidersprochen vorgetragen worden ist.
(e) Ohne Erfolg bleibt die Berufung in Bezug auf die Verpflichtung zur Angabe des Eingangs der Beiträge/Prämien, da der Provisionsanspruch des Versicherungsvertreters gemäß § 92 Abs. 4 HGB endgültig erst mit Zahlung der Beiträge/Prämie entsteht (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09;… Senat Urt. v. 02.06.2006, -19 U 207/05-, beide zitiert nach juris).
(f) Die Berufung hat hingegen Erfolg soweit die Beklagte darauf hinweist, dass die Verurteilung zur Angabe der Wertungssumme (vgl. Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-, zitiert nach juris), die für die Provisionserrechnung relevant ist, zu Unrecht erfolgt ist, als diese Angabe in der Spalte "provisionspflichtiger Betrag" bereits angegeben worden ist.
(g) Mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht entschieden, dass die Beklagte in den Buchauszügen im Falle von Vertragsstornierungen auch das Datum, den Grund und die ergriffenen, jedenfalls durch schlagwortartige Beschreibung (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-) erkennbar gemachten, Bestands-erhaltungsmaßnahmen anzugeben habe (…OLG MÜNCHEN, Urt. v. 01.07.2003, -23 U 1637/03-, zitiert nach juris).
- OLG Köln, 24.05.2012 - 19 U 169/11
Anspruch des Handelsvertreters auf Ergänzung des Buchauszugs
Es ist anerkannt, dass ein Anspruch auf Ergänzung des Buchauszugs besteht, wenn der gemäß § 87 c Abs. 2 HGB erteilte Buchauszug nicht gänzlich unbrauchbar sondern lediglich in Teilen unvollständig ist (BGH, Urteil vom 20.02.1964 - VII ZR 147/62, BeckRS 1964, 31190906; Senat, Urteil vom 12.02.2010 - 19 U 105/09, zitiert nach juris, Rn. 184 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 14.05.2003 - 35 U 36/02, BeckRS 2003, 30318315; OLG Bamberg, Beschluss vom 27.05.2008 - 4 W 68/07, NJW-RR 2008, 1422;… Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB, 35. Auflage 2012, § 87c Rn. 20). - OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 2/10
Umfang des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges
Nach der Rechtsprechung des Senats muss die Anschrift des Kunden im Buchauszug enthalten sein -Senatsurteil vom 02.03.2001 (19 U 105/00); Senatsurteil vom 12.02.2010 Seite 49 (19 U 105/09)-.