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   OLG Frankfurt, 24.06.2016 - 19 U 113/15   

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https://dejure.org/2016,21665
OLG Frankfurt, 24.06.2016 - 19 U 113/15 (https://dejure.org/2016,21665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.06.2016 - 19 U 113/15 (https://dejure.org/2016,21665)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 19 U 113/15 (https://dejure.org/2016,21665)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Schadenersatz für fehlerhafte Anlageberatung: Verjährung bei Verschweigen von Rückvergütungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz für fehlerhafte Anlageberatung: Verjährung bei Verschweigen von Rückvergütungen

  • rabüro.de

    Zum Schadenersatz für fehlerhafte Anlageberatung: Verjährung bei Verschweigen von Rückvergütungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Kausalität der Pflichtverletzung des Anlageberaters für den Schaden des Anlegers

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Kausalität der Pflichtverletzung des Anlageberaters für den Schaden des Anlegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz wegen Nichtaufklärung über Vertriebsprovisionen bei Bewusstsein des Anlegers über Verdienstinteresse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2016 - 19 U 113/15
    Hierdurch kann bei dem Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieses Produktes nicht erkennen (BGH, Urteil v. 08.04.2014, XI ZR 341/12, Rn. 16; Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, Rn. 12 f; Beschluss vom 09.03.2011, XI ZR 191/10, Rn. 25, juris).
  • BGH, 08.04.2014 - XI ZR 341/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Widersprüchliches Verhalten des Schadenersatz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2016 - 19 U 113/15
    Hierdurch kann bei dem Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieses Produktes nicht erkennen (BGH, Urteil v. 08.04.2014, XI ZR 341/12, Rn. 16; Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, Rn. 12 f; Beschluss vom 09.03.2011, XI ZR 191/10, Rn. 25, juris).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.06.2016 - 19 U 113/15
    Hierdurch kann bei dem Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieses Produktes nicht erkennen (BGH, Urteil v. 08.04.2014, XI ZR 341/12, Rn. 16; Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, Rn. 12 f; Beschluss vom 09.03.2011, XI ZR 191/10, Rn. 25, juris).
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