Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Die Justiz
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Widerruflichkeit gleichrangiger Generalvollmachten, Gleichwertigkeit der Vollmacht im Prozess,
, Kontrollbetreuung, Vollmachtsüberwachung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer Vollmacht durch einen anderen Bevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Solidarvollmacht und ihre Folgen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Recht eines Bevollmächtigten zum Widerruf der Solidarvollmacht eines anderen gleichrangigen Bevollmächtigten; Erforderlichkeit der Beauftragung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers gem. § 1896 BGB im Falle mangelnder Geschäftsfähigkeit des ...
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zur Generalvollmacht
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim - 8 O 171/08
- OLG Karlsruhe, 03.02.2010 - 19 U 124/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2010, 1762
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 15.05.2018 - 20 W 38/18
Grundbuch: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt
Dies folgt daraus, dass die Genehmigung das Bestehen der Vertretungsmacht voraussetzt und hinzukommen muss, weil ohne sie die Vertretungsmacht nicht ausreicht (Senat FamRZ 2010, 1762, zitiert nach juris).Aus diesen Erwägungen heraus hat mithin das Grundbuchamt grundsätzlich im Rahmen der Überprüfung der Vertretungsbefugnis des Betreuers auch die Entgeltlichkeit der Verfügung zu überprüfen (KG FGPrax 2012, 145;… OLG des Landes Sachsen-Anhalt, a.a.O.; vgl. auch Senat FamRZ 2010, 1762).
- OLG Brandenburg, 28.11.2019 - 1 U 25/19
Auftreten als Bevollmächtigter
Soweit vereinzelt vertreten wird, dass der Widerruf einer Vollmacht durch einen von mehreren vertretungsberechtigten Bevollmächtigten im Regelfall nicht mehr vom stillschweigenden Umfang der Vollmacht gedeckt sei (OLG Karlsruhe; FamRZ 2010, 1762, 1763; ohne nähere Begründung auch LG Meiningen, FamRZ 2015, 955, 956), ist zu berücksichtigen, dass es maßgeblich auf eine Auslegung der abgegebenen Erklärungen im Einzelfall ankommt. - OLG Frankfurt, 08.06.2015 - 20 W 100/15
Grundbuch: Bestimmung des Umfangs einer Pflegschaft
Auch die betreuungsgerichtliche Genehmigung der Rangänderungsbewilligung vom 31.10.2014 durch weiteren Beschluss vom 08.12.2014 könnte eine fehlende Vertretungsmacht des Pflegers zur Abgabe der maßgeblichen Erklärung nicht ersetzen (vgl. die Nachweise bei Senat FamRZ 2010, 1762, zitiert nach juris); insoweit ist dem Grundbuchamt ebenfalls zu folgen.Dem kommt vor dem Hintergrund Bedeutung zu, dass das Grundbuchamt ebenso wie die Wirksamkeit einer Vollmacht den Umfang der Vertretungsmacht selbständig zu prüfen hat (…vgl. Demharter, GBO, 29. Aufl., § 19 Rz. 74 ff.; Senat FamRZ 2010, 1762, je m. w. N.).
- LG Meiningen, 05.08.2014 - 4 T 65/14
Missbrauch von zwei gleichzeitig bestehenden gleichrangigen Vorsorgevollmachten
Diese ist vorliegend trotz zweier Vollmachten deshalb erforderlich, weil bei gleichrangigen Generalvollmachten mangels abweichender Bestimmung des Vollmachtgebers keiner der Bevollmächtigten befugt ist, die Vollmacht des jeweils anderen zu widerrufen (OLG Karlsruhe, FamRZ 2010, 1762 = BtPrax 2010, 178 = Justiz 2010, 198 - zitiert nach juris -). Dies setzt jedoch neben dem Vorliegen besonderer Gründe in der Person des Vollmachtnehmers voraus, dass der Vollmachtgeber, also der Betroffene, selbst nicht in der Lage ist, die Vollmacht zu widerrufen.