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   OLG Düsseldorf, 19.11.2008 - I-19 U 13/08   

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https://dejure.org/2008,70798
OLG Düsseldorf, 19.11.2008 - I-19 U 13/08 (https://dejure.org/2008,70798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.11.2008 - I-19 U 13/08 (https://dejure.org/2008,70798)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. November 2008 - I-19 U 13/08 (https://dejure.org/2008,70798)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für die Überprüfung einer in ihrem Eigentum stehenden Ferngasleitung; Rechtfertigung eines Schadensersatzanspruches bei einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit als verletztes sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB; Überfahren einer Ferngasleitung mit ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 296/98

    Polizeiliche Untersagung der Naßauskiesung; Berücksichtigung rechtmäßigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2008 - 19 U 13/08
    Nach dem grundsätzlich beachtlichen rechtmäßigen Alternativverhalten sind Schäden, die auch bei einem rechtmäßigen Verhalten des Schädigers entstanden wären, vom Schutzzweck der Haftungsnorm regelmäßig nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2006, Az.: IX ZR 110/04; BGH WM 2000, 928; BGH Beschluss vom 13.12.2005 Az.: VI ZR 164/04; alle zitiert nach Juris; Palandt-Heinrichs, Vorbem. vor § 249 Rdnr. 105).
  • BGH, 21.11.2000 - VI ZR 231/99

    Schadensersatz bei Tötung des Schuldners eines Leibgedings

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2008 - 19 U 13/08
    Dieser muss sich dahin auswirken, dass die Verwirklichung des jeweiligen Rechts als solches durch rechtliche oder tatsächliche Maßnahmen beeinträchtigt wird (vgl. BGH NJW 2001, 971 ff. m.w.N.; Palandt-Sprau, BGB, 67. Aufl., § 823 Rdnr. 12).
  • BGH, 13.12.2005 - VI ZR 164/04

    Abwägung der Interessen im Bereich des Kreditwesens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2008 - 19 U 13/08
    Nach dem grundsätzlich beachtlichen rechtmäßigen Alternativverhalten sind Schäden, die auch bei einem rechtmäßigen Verhalten des Schädigers entstanden wären, vom Schutzzweck der Haftungsnorm regelmäßig nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2006, Az.: IX ZR 110/04; BGH WM 2000, 928; BGH Beschluss vom 13.12.2005 Az.: VI ZR 164/04; alle zitiert nach Juris; Palandt-Heinrichs, Vorbem. vor § 249 Rdnr. 105).
  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 110/04

    Zurechnungszusammenhang beim Anwaltsregress

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2008 - 19 U 13/08
    Nach dem grundsätzlich beachtlichen rechtmäßigen Alternativverhalten sind Schäden, die auch bei einem rechtmäßigen Verhalten des Schädigers entstanden wären, vom Schutzzweck der Haftungsnorm regelmäßig nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2006, Az.: IX ZR 110/04; BGH WM 2000, 928; BGH Beschluss vom 13.12.2005 Az.: VI ZR 164/04; alle zitiert nach Juris; Palandt-Heinrichs, Vorbem. vor § 249 Rdnr. 105).
  • BGH, 28.02.2008 - IX ZR 48/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Anwaltsregress wegen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2008 - 19 U 13/08
    Der Beklagte verkennt, dass der Begriff des rechtmäßigen Alternativverhaltens die Fälle umschreibt, in denen der Schuldner sich darauf beruft, er hätte die schädigende Handlung anders als unrechtmäßig auch rechtmäßig vornehmen können (vgl. BGH, Beschluss vom 28.02.2008, Az.: IX ZR 48/07, zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 365/03

    Bagatellschadengrenze - Kfz-Sachverständige dürfen regelmäßig bei Schäden ab 700

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.11.2008 - 19 U 13/08
    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass der Schädiger die Kosten von Sachverständigengutachten zu ersetzen hat, soweit diese zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs oder zur tatsächlichen Durchführung der Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig sind (vgl. BGH NJW 2005, 356; Oetker in MünchKomm, BGB, 5. Aufl., § 249 Rn. 371; Palandt-Heinrichs, § 249 Rn. 40; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 29/11

    Verletzung eines sonstigen Rechts bei Überfahren eines mit einer Dienstbarkeit

    Aufgrund der von einer beschädigten Ferngasleitung ausgehenden erheblichen Gefahren für die Allgemeinheit war die E. AG - sowohl aufgrund der sie als Betreiberin der Anlage treffenden allgemeinen Verkehrssicherungspflichten als auch gemäß § 49 Abs. 1 EnWG, wonach Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben sind, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist, - vielmehr verpflichtet, dem Schadensverdacht nachzugehen und zu überprüfen, ob die Gasleitung durch das Abrutschen des Baggers beschädigt worden war (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. November 2008 - 19 U 13/08).
  • OLG Hamm, 09.12.2010 - 6 U 56/10

    Schadensersatzanspruch wegen Überprüfungskosten für eine durch einen Bagger

    Eine Verletzung des dinglich gesicherten Nutzungsrechts sieht der Senat - abweichend vom Landgericht, dass sich auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19.11.2008 (19 U 13/08) bezieht - nicht.
  • LG Dortmund, 10.02.2010 - 2 O 101/09

    Schadensersatzanspruch aufgrund einer durch ein Abrutschen eines Baggers von

    Denn es ist auch Sinn und Zweck des Schutzstreifens nicht nur die Beschädigung der Leitung auszuschließen, sondern diese auch vor einer die Klägerin zu Überprüfungsmaßnahmen verpflichtende Gefahr der Beschädigung zu schützen (OLG Düsseldorf Urteil vom 19.11.2008, 19 U 13/08; vgl. BGH NJW 2001, 971).
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