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   OLG Köln, 09.08.2013 - I-19 U 137/09   

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https://dejure.org/2013,27350
OLG Köln, 09.08.2013 - I-19 U 137/09 (https://dejure.org/2013,27350)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2013 - I-19 U 137/09 (https://dejure.org/2013,27350)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2013 - I-19 U 137/09 (https://dejure.org/2013,27350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erstellung einer Prognose hinsichtlich eines Erwerbsschadens; Bemessung des Schmerzensgeldes bei multiplen Frakturen und verbliebenen Dauerschäden sowie überaus zögerlichem Regulierungsverhalten der gegnerischen Haftpflichtversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 252; BGB § 253
    Anforderungen an die Prognose hinsichtlich eines Erwerbsschadens; Höhe des Schmerzensgeldes bei multiplen Frakturen und verbliebenen Dauerschäden sowie überaus zögerlichem Regulierungsverhalten der gegnerischen Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Benotung kann gegen Verdienstausfallschaden wegen ausgebliebener Übernahme in den höheren Forstdienst sprechen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Benotung kann gegen Verdienstausfallschaden wegen ausgebliebener Übernahme in den höheren Forstdienst sprechen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Fahrradsturz, Slackline, Mitverschulden, öffentlicher Verkehrsraum

    Zu den bei der Abwägung zu beachtenden Faktoren zählen insbesondere die Art, Schwere und Dauer der erlittenen Verletzungen sowie Schmerzen und Leiden, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlungen, die Belastung durch Operationen und andere Behandlungsmaßnahmen sowie Art, Ausmaß und Dauer der Auswirkungen auf das berufliche und soziale Leben des Geschädigten (OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09, NJOZ 2014, 169; Spindler, in: Beck"scher Online Kommentar zum BGB, 50. Edition, Stand 01.05.2019, § 253 Rn. 27, beck-online).

    Für die Zulässigkeit spricht im Übrigen, dass sich jedenfalls aus den Entscheidungsgründen des landgerichtlichen Urteils (dort Seite 10) ergibt, dass die vorhersehbare künftige Entwicklung des Schadensbilds grundsätzlich von einem bezifferten Schmerzensgeld abgegolten ist (OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013 - 19 U 137/09, NJOZ 2014, 169, 178).

  • OLG Naumburg, 10.07.2014 - 2 U 101/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Abgeltungsbereich einer

    cc) Dies führt im Ergebnis aber deshalb zu keiner anderen Bemessung des Schmerzensgeldes, weil aufgrund des zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten ein erheblicher Schmerzensgeldaufschlag gerechtfertigt ist, der den vorgenannten, wegen des Alters der Klägerin vorzunehmenden "Abzug" vollständig ausgleicht (vgl. zu diesem Schmerzensgeld erhöhenden Kriterium: OLG Nürnberg, Urteil vom 22.12.2006, 5 U 1921/06; OLG Naumburg, Urteil vom 28.11.2001, 1 U 161/99 sowie Urteil vom 15.10.2007, 1 U 46/07, jeweils zitiert nach juris; OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013, 19 U 137/09, NJW-Spezial 2014, 75).
  • OLG Köln, 28.07.2017 - 19 U 50/17

    Höhe des Schmerzensgeldes bei mangelhafter Ausführung eines Permanent-Make-ups

    Wenn die Klägerin schließlich darauf verweist, es habe "ein ganz klarer Behandlungsfehler" vorgelegen, den die Beklagte beharrlich geleugnet habe, so ist es grundsätzlich zutreffend, dass ein zögerliches Regulierungsverhalten schmerzensgelderhöhend wirken kann (vgl. nur Senat, Urteil vom 09.08.2013, 19 U 137/09, juris Rn. 161 ff., Palandt/Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 253 BGB Rn. 17).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.04.2016 - 6 Sa 299/15

    Unzulässiges Teilurteil über eine Widerklageforderung nach Aufrechnung gegen die

    Das Schlussurteil beinhaltet insofern lediglich eine Ergänzung des vorausgegangenen, eine Kostenentscheidung nicht enthaltenden Teilurteils und bildet infolgedessen in diesem Umfang mit dem Teilurteil ein einheitliches untrennbares Ganzes, denn die Kostenentscheidung ist eine notwendige Folge der Entscheidung in der Hauptsache; einer Anfechtung der Kostenentscheidung des Schlussurteils steht in derartigen Fällen weder die Bestimmung des § 99 Abs. 1 ZPO, noch das Fehlen der Beschwerdesumme entgegen, sofern das Teilurteil, in dem über die Hauptsache entschieden worden ist, wirksam angefochten wurde (BGH 18. Dezember 1958 - VII ZR 152/57; VII ZR 93/58 - Rn. 11 ff., BGH 09. November 1977 - VIII ZB 36/77 - Rn. 7; OLG Köln 09. August 2013 - I-19 U 137/09, 19 U 137/09 - Rn. 174; OLG Hamm 31. Mai 2000 - 12 U 41/00 - Rn. 3, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Bonn, 01.04.2015 - 9 O 388/14

    Schadensersatzanspruch bei fehlender Akkreditierung der Zertifizierungsstelle im

    Doch bei der Beurteilung der voraussichtlichen beruflichen Entwicklung eines Geschädigten ohne das Schadensereignis gebietet § 252 BGB eine Prognose entsprechend dem gewöhnlichen Lauf der Dinge bzw. nach den besonderen Umständen insbesondere auf der Grundlage dessen, was zur Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Situation des Betroffenen festgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 6.6. 2000 - VI ZR 172/99 (Düsseldorf), NJW 2000, 3287, 3288; OLG Köln, Urt. v. 9.8.2013 - 19 U 137/09, SVR 2014, 383).
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