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   OLG Hamm, 20.12.2011 - I-19 U 139/11   

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https://dejure.org/2011,16491
OLG Hamm, 20.12.2011 - I-19 U 139/11 (https://dejure.org/2011,16491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.2011 - I-19 U 139/11 (https://dejure.org/2011,16491)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - I-19 U 139/11 (https://dejure.org/2011,16491)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Verzichts auf den Einwand verspäteter Mängelrüge unter Kaufleuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 377
    Formularmäßige Vereinbarung eines Verzichts auf den Einwand verspäteter Mängelrüge unter Kaufleuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Arnsberg, 16.06.2011 - 8 O 145/10

    Untersuchungsobliegenheit und Rügeobliegenheit bei im Außenbereich eingebautem

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2011 - 19 U 139/11
    Die Be¬ru¬fung der Klägerin ge¬gen das am 16.06.2011 ver¬kün¬de¬te Ur¬teil des Landgerichts Arnsberg (I-8 O 145/10) wird zurückgewiesen.
  • LG Hagen, 26.04.2023 - 21 O 7/21
    dass es auf S. 11 im letzten Absatz im Zitat nicht "OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2001, 19 U 139/11", sondern richtigerweise "OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2011, 19 U 139/11" heißt.

    dass es auf S. 11 im letzten Absatz im Zitat nicht "OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2001, 19 U 139/11", sondern richtigerweise "OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2011, 19 U 139/11" heißt.

  • LG Hagen, 13.07.2021 - 21 O 7/21
    Ziff. 6 b) differenziert schon sprachlich nicht zwischen offenen und verdeckten Mängeln (vgl. hierzu etwa den klaren Wortlaut in Ziff. 6.2 der Anlage K18), wobei ein Ausschluss der Rüge hinsichtlich dieser Differenzierung aber klar geregelt sein muss (etwa OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.2001, 19 U 139/11; Roth, in: Koller/Kindler/Roth/Drüen, HGB, 9. Aufl., § 377 Rn. 32).
  • LG Arnsberg, 16.06.2011 - 8 O 145/10
    Kein Leitsatz: Das OLG Hamm hat die Berufung der Klägerin durch Beschluss vom 20.12.2011, I-19 U 139/11 zurückgewiesen.
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