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   OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3525
OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06 (https://dejure.org/2007,3525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2007 - 19 U 141/06 (https://dejure.org/2007,3525)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2007 - 19 U 141/06 (https://dejure.org/2007,3525)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 241 BGB, § 280 BGB, § 282 BGB
    Anlageberatung: Verletzung der Pflichten aus Beratungsvertrag bei nicht auf den Anlegertyp abgestimmter Beratung

  • Judicialis

    BGB § 241; ; BGB § 280; ; BGB § 282

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241; BGB § 280; BGB § 282
    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung bei Abgabe einer Empfehlung zur Zeichnung gewinnorientierter Aktienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Empfehlung zur Zeichnung eines als gewinnorientiert einzustufenden Aktienfonds gegenüber einem als konservativ zu bezeichnenden Anlageinteressenten; Umfang der Pflichtwidrigkeit des Beratungsverhaltens eines Anlageberaters; Bestimmung des Anlegertyps in Bezug auf die ...

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Haftung des Anlageberaters

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1, § 282; WpHG § 37a
    Zur Frage der Haftung eines Anlageberaters, der einem als "konservativ" zu bezeichnenden Anlageinteressenten die Zeichnung von "gewinnorientierten" Aktienfonds empfiehlt.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Pflichtverletzung eines Anlageberaters

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    "Gewinnorientierte" Fondsbeteiligung für "konservative" Anlage

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1215
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06
    Ein Vertrag mit einem solchen Anlagevermittler zielt lediglich auf Auskunftserteilung ab (BGH NJW-RR 2000, 998; 1993, 1114, 1115).

    Der Pflichtenumfang eines Anlageberaters kann nicht allgemein bestimmt werden, sondern nur anhand der Besonderheiten des Einzelfalles (BGH NJW-RR 1993, 1114).

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 38/83

    Unterbrechung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Belastung mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06
    Die Klageerhebung wirkt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB verjährungshemmend in Bezug auf die Pflicht zum Schadensersatz schlechthin, somit auch hinsichtlich der späteren Klageerhöhung (BGH NJW 1985, 1152, 1154).
  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 105/05

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06
    Es ist möglich, dass die Dienstleistungen der Beklagten nach § 2 a Abs. 1 Nr. 7 WpHG einzuordnen sind; für diesen Fall, zu dessen Ausschluss die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast trägt, ist die Verjährungsreglung gemäß § 37 a WpHG nicht einschlägig (BGH Urt. v. 19.01.2006, III ZR 105/05, Juris, Nr. 13, 16, 17).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2007 - 19 U 141/06
    Ein Vertrag mit einem solchen Anlagevermittler zielt lediglich auf Auskunftserteilung ab (BGH NJW-RR 2000, 998; 1993, 1114, 1115).
  • OLG Frankfurt, 28.03.2008 - 24 U 122/07

    Anlageberatung: Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung; Nachweis des Inhalts

    (1) Ob zwischen den Parteien ein Vertrag zustande gekommen ist, der die Beklagte zu einer Anlageberatung oder lediglich zu einer Anlagevermittlung verpflichtete (siehe hierzu: OLG Frankfurt -19. ZS -, OLGR 2007, 660, 661), kann offen bleiben.
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