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   OLG Hamm, 24.02.2012 - I-19 U 151/11   

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OLG Hamm, 24.02.2012 - I-19 U 151/11 (https://dejure.org/2012,35373)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2012 - I-19 U 151/11 (https://dejure.org/2012,35373)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2012 - I-19 U 151/11 (https://dejure.org/2012,35373)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1994 - XII ZR 24/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11
    Die von der Beklagten angeführte 'Kaffeemaschinen'-Entscheidung des BGH (NJW 1994, 2759 f.) gibt hierzu indessen aus Sicht des Senats nichts Zwingendes für die Position der Beklagten her, denn dort wurde die selbständige Erwerbstätigkeit bei Anmietung einer Kaffeemaschine zum gewerblichen Verkauf von Kaffee durch einen Bäcker namentlich darauf gestützt, dass der Anschaffungszweck durch die ohnehin schon bestehende Unternehmereigenschaft des Bäckers gewerblich begründet war.

    Eine ausdehnende Auslegung oder Analogie des gesetzlichen Widerrufsrechts zugunsten des Klägers (entspr. § 312 i S. 2 BGB) kommt mangels Erweiterung des persönlichen Anwendungsbereichs durch den Gesetzgeber nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 1994, 2759 (2760 aE.).

  • FG München, 25.01.2007 - 14 K 1899/04

    Betrieb einer Photovoltaikanlage als unternehmerische Tätigkeit; Nutzung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11
    Die Finanzgerichte (vgl. etwa FG München EFG 2007, 876 f.) gehen ebenfalls von einer Gesamtbetrachtung der Umstände des Einzelfalls aus, wobei die Beurteilung namentlich an der Planung und Auslegung der Anlage ausgerichtet wird.
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09

    Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11
    Für derartige Umstände aus seiner Sicht hat dann der Vertragspartner die Darlegungs- und Beweislast, da Unsicherheiten und Zweifel insoweit nach der negativen Formulierung des Gesetzes nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen (BGH NJW 2009, 3780 f.; 2007, 2619).
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 110/06

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB beim Kauf einer Katze

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2012 - 19 U 151/11
    Für derartige Umstände aus seiner Sicht hat dann der Vertragspartner die Darlegungs- und Beweislast, da Unsicherheiten und Zweifel insoweit nach der negativen Formulierung des Gesetzes nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen (BGH NJW 2009, 3780 f.; 2007, 2619).
  • OLG Hamm, 11.11.2015 - 12 U 34/15

    Begriff des Unternehmers i.S. von § 14 Abs. 1 BGB

    (vgl. BGH, NJW 2005, S. 1273, 1274; OLG Hamm, Urteil vom 24.02.2012, 19 U 151/11, Rn. 24; jeweils zitiert nach juris.de).
  • LG Stuttgart, 18.02.2021 - 6 O 265/19

    Finanzierter Kauf einer Photovoltaikanlage: Verbrauchereigenschaft bei Betrieb

    Daher ist die Investition in eine Photovoltaikanlage - unabhängig vom tatsächlichen organisatorischen und zeitlichen Aufwand - nach dem sog. Verwaltungsvertragsmodell als originär gewerbliche Tätigkeit zu qualifizieren (so auch FG München, Urteil vom 24.7.2018 - 6 K 1754/18, EFG 2018, 1700 [BeckRS 2018, 22891 Rn. 6, 22, 23]; OLG Hamm, Urteil vom 24.2.2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 26).

    Für die Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln ist grundsätzlich die objektiv zu bestimmende Zweckrichtung des Rechtsgeschäfts entscheidend, nicht entscheidend sind die persönlichen Verhältnisse und der innere Willen des Klägers (BGH, Urteil vom 18.10.2017 - VIII ZR 32/16 juris Rn. 31; OLG Hamm, Urteil vom 24.2.2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 24).Es kommt deshalb nicht darauf an, wie der Kläger selbst das Geschäft qualifiziert und aus welchen Motiven er es abgeschlossen hat.

  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 209/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.    insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 214/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 210/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 11.01.2022 - XI ZR 215/19

    Rückabwicklung kreditfinanzierter Investitionen von in einem Solarpark

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob die Klägerin die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucherin im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.    mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie die Klägerin vorgetragen hat - die E. E.    insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 217/19

    Anspruch gegen einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit auf Rückabwicklung

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 216/19

    Rückabwicklung der kreditfinanzierten Investition in eine in einem Solarpark

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.     mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.     insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 218/19

    Rückabwicklung der kreditfinanzierten Investition in eine in einem Solarpark

    Sofern es im Rahmen der neuen Verhandlung und Entscheidung darauf ankommen sollte, ob der Kläger die verfahrensgegenständlichen Verträge als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in der bis zum 12. Juni 2014 geltenden Fassung geschlossen hat, dürfte zu berücksichtigen sein, dass der Begriff des Unternehmers im Sinne von § 14 BGB nicht identisch ist mit dem Unternehmerbegriff aus § 2 UStG (vgl. Senatsurteil vom 3. März 2020 - XI ZR 461/18, WM 2020, 781 Rn. 11 ff.; anders früher OLG Hamm, Urteil vom 24. Februar 2012 - 19 U 151/11, juris Rn. 27 f.; LG Kleve, NJW-RR 2017, 1137 Rn. 14) und dass hier zwischen den einzelnen Erwerbern und der E. E.    mit dem Kaufvertrag ein Verwaltungs- und Überwachungsvertrag geschlossen wurde, nach dem - wie der Kläger vorgetragen hat - die E. E.      insbesondere die Einspeisevergütung entgegengenommen und weiterverteilt sowie sämtliche Korrespondenz geführt habe, so dass der einzelne Erwerber selbst keinerlei Tätigkeiten habe entfalten müssen.
  • LG Arnsberg, 27.01.2015 - 1 O 94/14

    Kostenerstattungbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der im Zusammenhang

    Gemäß § 13 BGB ist das rechtsgeschäftliche Handeln einer natürlichen Person grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen, Zweifel gehen insoweit nicht zulasten des Verbrauchers (vgl. BGH, NJW 2009, 3780 f.; OLG Hamm, 19 U 151/11; BGH VIII ZR 121/12).
  • AG Tauberbischofsheim, 16.07.2015 - 1 C 389/14

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.2012 - I-19 U 151/11   

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https://dejure.org/2012,29642
OLG Köln, 13.07.2012 - I-19 U 151/11 (https://dejure.org/2012,29642)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2012 - I-19 U 151/11 (https://dejure.org/2012,29642)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - I-19 U 151/11 (https://dejure.org/2012,29642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Gegenstand war ein Unfall eines Mieters mit dem Mietfahrzeug; der Vermieter verfolgt seinen Schadensersatzanspruch;... | Haftungsreduzierung/Versicherung; Grobe Fahrlässigkeit; Winterreifen

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Winterreifen und der Mietwagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autovermietung haftet nicht für Unfall aufgrund von Sommerbereifung - Winterbereifung bei gewerblicher Autovermietung nicht Standard

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 23.04.2007 - 14 U 34/07

    Kraftfahrzeugmiete: Pflicht des Vermieters zur Ausstattung des Mietwagens mit

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 19 U 151/11
    Nimmt man dennoch mit dem Oberlandesgericht Hamburg (Beschluss vom 23.04.2007, 14 U 34/07) an, dass der Kunde einer gewerblichen Autovermietung nach Treu und Glauben darauf vertrauen kann, dass das ihm zur Verfügung gestellte Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen ausgestattet ist, so verhilft auch dies der Berufung nicht zum Erfolg.
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