Rechtsprechung
OLG Köln, 14.02.2013 - 19 U 166/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag über die Erstellung einer Software bei fehlender Vertragsmäßigkeit einzelner Module
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 346 Abs. 1; BGB § 323 Abs. 1; BGB § 631
Rücktritt vom Vertrag über die Erstellung einer Software - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Projektverträge: Gestaltung mehrstufiger Projektverträge und Rücktritt des Kunden
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Kein Rücktritt vom Softwareerstellungsvertrag bei teilbarer Leistung
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.09.2012 - 10 O 58/10
- OLG Köln, 14.02.2013 - 19 U 166/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.03.1990 - VIII ZR 56/89
Rücktritt vom Vertrag - EDV-Anlage - Teilweise Verzug
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2013 - 19 U 166/12
Insbesondere kann beachtlich sein, ob es dem Erwerber erkennbar gerade auf die einheitliche Lieferung bzw. Herstellung der Hard- und Software ankam, weil er nur auf diese Weise eine praktikable und wirtschaftliche Bewältigung der von ihm an die Anlage gestellten Aufgaben (mithin eine sog. "Gesamtlösung") erwarten konnte (vgl. BGH NJW 1990, 3011 ff.;… Münchener Kommentar-Ernst, BGB, 6. Aufl., 2012, § 323 Rn 201).Zwar kann gegen eine Teilbarkeit der Leistungen ein den Umständen zu entnehmendes, ernsthaftes Interesse des Bestellers sprechen, bei späteren Betriebsstörungen einen einheitlichen Ansprechpartner zu haben (BGH NJW 1990, 3011 ff.).
Auch vermag die Klägerin keine Umstände vorzutragen, die aus einer einheitlichen preislichen Gestaltung heraus das Interesse an einer Gesamtlösung begründen (vgl. insoweit BGH NJW 1990, 3011 ff.).
- BGH, 25.03.1987 - VIII ZR 43/86
Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages; Behandlung zweier Verträge …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2013 - 19 U 166/12
Zwar spricht der Umstand, dass hier eine einheitliche Vertragsurkunde, die Auftragsbestätigung vom 26.01.2010 (Anlage K 1) vorliegt, für die Vermutung der Einheitlichkeit (BGH NJW 1987, 2004 ff., vgl. auch Senat, Urteil vom 11.01.2013 - 19 U 81/07 -, m. w. N.).Allein die beabsichtigte gemeinschaftliche Verwendung aller Komponenten führt aber nicht zur Annahme eines einheitlichen Vertrages (BGH a.a.O., unter Hinweis auf BGH NJW 1987, 2004 ff.).
- BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08
Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2013 - 19 U 166/12
Gerade der Umstand, dass die Gegenleistungen - separate Preise für einzelne Module - teilbar sind, sind Indiz für die Möglichkeit auch eines Teilrücktritts und sprechen daher gegen einen Interessenwegfall aus Gründen der Preiskalkulation (vgl. dazu BGH NJW 2010, 146 ff;… Münchener Kommentar-Ernst, a.a.O., § 323 Rn 202). - OLG Köln, 11.01.2013 - 19 U 81/07
Rücktritt des Bestellers vom Vertrag über die Erstellung einer ERP-Software, da …
Auszug aus OLG Köln, 14.02.2013 - 19 U 166/12
Zwar spricht der Umstand, dass hier eine einheitliche Vertragsurkunde, die Auftragsbestätigung vom 26.01.2010 (Anlage K 1) vorliegt, für die Vermutung der Einheitlichkeit (BGH NJW 1987, 2004 ff., vgl. auch Senat, Urteil vom 11.01.2013 - 19 U 81/07 -, m. w. N.).
- LG Rottweil, 29.05.2015 - 2 O 319/13
Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkers: Bestimmung des …
Nachdem jene Klage durch Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12.09.2012, Aktenzeichen 2 O 100/12, abgewiesen und die Klägerin durch Beschluss des Oberlandesgerichts S. vom 21.12.2012, Aktenzeichen 19 U 166/12, des von ihr eingelegten Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt worden war, erwirkten die Beklagten am 04.03.2013 einen Kostenfestsetzungsbeschluss über 9.834,64 EUR nebst Zinsen und später am 15.08.2013 einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss betreffend Mietzinsforderungen der Klägerin gegen die Mieter des Gebäudes K. Straße in T.