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   OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06   

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https://dejure.org/2007,54
OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06 (https://dejure.org/2007,54)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2007 - 19 U 181/06 (https://dejure.org/2007,54)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2007 - 19 U 181/06 (https://dejure.org/2007,54)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe erstattungsfähiger Kosten für einen nach einem Verkehrsunfall für die Dauer der Reparatur bzw. der Ersatzbeschaffung zur Verfügung gestellten Mietwagen; Erstattung von Mietwagenkosten auf der Grundlage von Wochenpauschalen, Dreitagespauschalen und ...

  • urteile-network.de PDF

    Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; StVG § 7; ; StVG § 17; ; PflVersG § 3; ; BGB §§ 249 ff.; ; BGB § 249 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 288; ; BGB § 398; ; BGB § 535 Abs. 2

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - erstattungsfähige Höhe

  • RA Kotz

    Mietwagenkosten - Normaltarif nach Schwacke-Automietpreisspiegel angemessen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; StVG § 7 § 17, PflVersG § 3
    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - Tarifwahl bei längerer Reparatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Unfallersatztarif

  • IWW (Kurzinformation)

    Mietwagen - Neue Urteile zum Thema "Mietwagen"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unfallersatztarif

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfallersatzfahrzeuge - bei 20% Aufschlag ist Schluß!

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Unfallersatztarif in der täglichen Praxis

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Autovermieter können keine uneingeschränkte Erstattung von "Unfallersatztarifen" verlangen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine uneingeschränkte Erstattung sog. "Unfallersatztarife"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine uneingeschränkte Erstattung sog. "Unfallersatztarife"

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine uneingeschränkte Erstattung so genannter "Unfallersatztarife" - OLG stärkt Rechte von Mietwagen-Kunden - Höchstens 20% Aufschlag auf Normaltarif sind angemessen

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Mietwagenkosten - 20 Prozent, aber nicht auf alles

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Verkehrsunfall-Prozess - Unfallersatztarife: So wappnen Sie sich gegen die drohende Prozesslawine

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Gute alte Zeiten im Mietwagengeschäft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 199
 
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Wird zitiert von ... (307)

  • LG Stuttgart, 27.11.2020 - 19 O 145/20

    Corona-Pandemie: Ansteckungschutzmaßnahmen des Reparateurs sind kein

    Auch die Zusatzentgelte für das Bringen und Abholen sind erstattungsfähig (u.a. OLG Köln, Urteil vom 02. März 2007 - 19 U 181/06).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Es mag sein, dass die von der Revision für richtig gehaltene Ansicht, bei der Abrechnung der Mietwagenkosten seien die sich bei mehrtägiger Vermietung ergebenden Reduzierungen nach dem Schwacke-Automietpreisspiegel nach Wochen-, Dreitages- und Tagespauschalen zu berücksichtigen (so OLG Köln, NZV 2007, 199), im Einzelfall zu überzeugenderen Ergebnissen führt, als der Weg des Berufungsgerichts, aus dem Wochenpreis einen Tagespreis abzuleiten und diesen mit der Anzahl der Miettage zu vervielfältigen, oder als die Multiplikation des einfachen Tagessatzes mit der Anzahl der Miettage.
  • LG Mönchengladbach, 20.01.2009 - 5 S 110/08

    Rechtsdienstleistung - Wirksamkeit der Abtretung nach dem RDG

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zulässig, zu dessen Bestimmung in Ausübung tatrichterlichen Ermessens gemäß § 287 ZPO auf das gewichtete Mittel (jetzt Modus) des "Schwacke-Automietpreis-Spiegels" ( im folgenden: Schwacke-Liste) im Postleitzahlengebiet des Geschädigten zurückzugreifen (BGH NZV 2006, 463; BGH NJW 2008, 1519; OLG Köln NZV 2007, 199).

    Bei der Abrechnung der Mietwagenkosten sind die sich bei mehrtägiger Vermietung ergebenden Reduzierungen nach der Schwacke-Liste nach Wochen-, 3-Tages- und Tagespauschalen zu berücksichtigen anstelle einer Multiplikation des Tagessatzes mit der Anzahl der Miettage (OLG Köln NZV 2007, 199).

    Die von der Klägerin in Rechnung gestellten Nebenkosten (Voll- und Teilkaskoversicherung, Zustellung und Abholung, Zusatzfahrer) sind gleichfalls erstattungsfähig und nach der Nebenkostentabelle der Schwacke-Liste zu berechnen (OLG Köln NZV 2007, 199).

    Dass danach aufgrund der Besonderheiten der Unfallsituation in der Regel ein höherer Mietwagenpreis als der Normaltarif zur Schadensbeseitigung im Sinne des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB erforderlich ist, steht nicht mehr grundsätzlich in Streit (OLG Köln NZV 2007, 199).

    Allein eine solche Handhabung erscheint praktikabel und notwendig, um die Schadensabwicklung zu vereinheitlichen und zu erleichtern und um die Besonderheiten der Kosten und Risiken des Unfallersatzfahrzeuggeschäfts im Vergleich zum Normalgeschäft angemessen zu berücksichtigen (OLG Köln NZV 2007, 199).

    Die Kammer veranschlagt den pauschalen Aufschlag auf den Normaltarif in Abweichung ihrer bisherigen Rechtsprechung (15 %, vgl. Urteil vom 10.01.2006 - 5 S 127/04 - Juris) nunmehr mit 20 % und folgt damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (z.B. NZV 2007, 199).

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