Rechtsprechung
OLG Köln, 17.03.2000 - 19 U 202/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Entschädigung Verkehrsunfall Opfer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der an ein Unfallopfer zu entrichtenden Geldrente; Anspruch des Geschädigten auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Erwerbsschaden und Haushaltsführungsschaden: Prognoserisiko für beruflichen Aufstieg - Kompensation der Behinderung im Haushalt durch Hilfsmittel und organisatorische Maßnahmen
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.10.1998 - 20 O 266/98
- OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
- OLG Köln, 17.03.2000 - 19 U 202/98
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 67/98
Schadensersatz; Verdienstausfallschaden; Verdienstausfallsrente; Verkehrsunfall ; …
Auszug aus OLG Köln, 17.03.2000 - 19 U 202/98
Die Beweislast für die mit Wahrscheinlichkeit zu erwartende nachhaltige Erwerbsaussicht trägt hierbei der Verletzte (OLG Köln, Urteil vom 22.06.1999, 15 U 67/98).
- KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
Haushaltsführungsschaden bei Kfz-Unfall: Beeinträchtigung von 20%; Zeitaufwand …
Soweit sich die Beklagten für die weiter vorgetragene Annahme, die Hausfrau müsse in diesen Fällen durch bessere Einteilung der Arbeit, den Einsatz von Haushaltsgeräten und sonstigen Rationalisierungsmaßnahmen eine geringfügige Beeinträchtigung kompensieren, auf das Urteil OLG Köln vom 17. März 2000 - 19 U 202/98 - (Sp 2000, Bl. 336, Bl. 68 Bd. II d.A.) berufen, ist dieses für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.Die abweichenden allgemeinen Ausführungen des OLG Köln im Urteil vom 17. März 2000, a.a.O., geben keinen Anlass hiervon abzuweichen, denn im dort entschiedenen Fall hatte der Kläger nicht einmal vorgetragen, wie sich seine allgemeine MdE von 40 % im Haushalt überhaupt ausgewirkt haben soll.
- LG Essen, 26.01.2015 - 18 O 207/13
Herleitung von Ansprüchen aus einem Glatteissturz auf einem Parkplatz wegen …
Der Klägerin war für diesen Zeitraum eine Umorganisation des Haushalts zuzumuten, zumal ihr Ehemann nicht erwerbstätig ist (OLG Köln, Urteil vom 17.03.2000, 19 U 202/98).
Rechtsprechung
OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Berufung; Schmerzensgeld; Heilkostenerstattung ; Genugtuungsbedürfnis; Muskelaufbautraining; Schmerzensgeldrente
- Judicialis
ZPO § 313 a; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847; ; BGB § 843; ; BGB § 254; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Entschädigung von Verkehrsunfallopfern - rechtsportal.de
BGB § 847
Doppelfunktion des Schmerzensgeldes bei grobem Verschulden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 14.10.1998 - 20 O 266/98
- OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
- OLG Köln, 17.03.2000 - 19 U 202/98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass eine billige Entschädigung in Geld, die nach § 847 BGB bei bestimmten Rechtsgutverletzungen für den hierdurch entstandenen nicht vermögensrechtlichen Schaden zu zahlen ist, in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten soll (BGHZ 18, 149, 156 f.; BGH NJW 1993, 781 = r+s 1993, 56, 57; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591).Die gem. § 847 BGB erforderliche billige Entschädigung darf grundsätzlich alle in Betracht kommenden Umstände des Falles berücksichtigen, darunter auch den Grad des Verschuldens des Verpflichteten und die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Parteien (BGHZ 18, 149 ff.).
Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544; OLG Köln, VersR 1992, 975).
Findet nämlich der Verpflichtete Ersatz seiner Leistung durch ein Ausgleichsanspruch oder durch eine Haftpflichtversicherung, so ist dies bei der Beurteilung seiner wirtschaftlichen Lage zu berücksichtigen (BGHZ 18, 149, 165).
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass eine billige Entschädigung in Geld, die nach § 847 BGB bei bestimmten Rechtsgutverletzungen für den hierdurch entstandenen nicht vermögensrechtlichen Schaden zu zahlen ist, in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten soll (BGHZ 18, 149, 156 f.; BGH NJW 1993, 781 = r+s 1993, 56, 57; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591).Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544; OLG Köln, VersR 1992, 975).
Bei der Definition des Begriffs der Genugtuung wendet sich der BGH allerdings explizit gegen ein Vverständnis der Genugtuungsfunktion als Einfallstor für Straf- oder Bußelemente in die Schmerzensgeldbemessung (BGH NJW 1995, 781).
Dies rechtfertigt es jedenfalls bei vorsätzlichen Rechtsgutverletzungen auch ein Genugtuungsbedürfnis des Geschädigten zu berücksichtigen, welches von einem etwaigen Strafanspruch des Staates zu unterscheiden ist (BGH NJW 1995, 781).
- OLG Düsseldorf, 22.05.1995 - 1 U 28/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Eine Schmerzensgeldrente kommt neben einer Kapitalabfindung nur in engen begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, so bei schweren voraussichtlich lebenslangen Dauerschäden (BGH VersR 1997, 65).Dies ist der Fall bei schwersten lebenslangen Beeinträchtigungen und ständigen starken Schmerzen sowie eine erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität (vgl. OLG Frankfurt Recht und Schaden 1992, 91; OLG Düsseldorf VersR 1997, 65).
Eine Kapitalisierungsberechnung (vgl. hierzu BGH VersR 1976, 967; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 65) ergäbe bei dem 35-jährigen Kläger einen Kapitalbetrag von 47.910,00 DM (250,00 DM x 12 x 16, 97; vgl. Kapitalisierungstabelle bei Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 576).
- BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass eine billige Entschädigung in Geld, die nach § 847 BGB bei bestimmten Rechtsgutverletzungen für den hierdurch entstandenen nicht vermögensrechtlichen Schaden zu zahlen ist, in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten soll (BGHZ 18, 149, 156 f.; BGH NJW 1993, 781 = r+s 1993, 56, 57; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591).Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544; OLG Köln, VersR 1992, 975).
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 29/92
Schmerzensgeldbemessung bei Verlust der Empfindungsfähigkeit
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass eine billige Entschädigung in Geld, die nach § 847 BGB bei bestimmten Rechtsgutverletzungen für den hierdurch entstandenen nicht vermögensrechtlichen Schaden zu zahlen ist, in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten soll (BGHZ 18, 149, 156 f.; BGH NJW 1993, 781 = r+s 1993, 56, 57; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591).Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544; OLG Köln, VersR 1992, 975).
- OLG Köln, 20.05.1992 - 2 U 191/91
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544; OLG Köln, VersR 1992, 975).Gleiches muss für grob fahrlässige Rechtsgutverletzungen gelten, da auch hier ein im besonderen Maße die verkehrsübliche Sorgfalt verletzendes Verhalten des Schädigers das Geschehen für den Geschädigten aus dem Bereich des allgemeinen Lebensrisikos herausrückt (vgl. hierzu OLG Köln VersR 1992, 975).
- BGH, 13.10.1992 - VI ZR 201/91
Schmerzensgeld bei Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehler des Geburtshelfers
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass eine billige Entschädigung in Geld, die nach § 847 BGB bei bestimmten Rechtsgutverletzungen für den hierdurch entstandenen nicht vermögensrechtlichen Schaden zu zahlen ist, in erster Linie dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittene immaterielle Beeinträchtigung bieten soll (BGHZ 18, 149, 156 f.; BGH NJW 1993, 781 = r+s 1993, 56, 57; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591). - OLG Frankfurt, 11.02.1994 - 2 U 154/93
Kollision von Skifahrern im Skilift-Eingangsbereich
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Es ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass der Schmerzensgeldanspruch jedenfalls in Fällen groben Verschuldens eine doppelte Funktion hat: Er soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für diejenigen Schäden bieten, die nicht vermögensrechtlicher Art sind, und zugleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass der Schädiger dem Geschädigten Genugtuung schuldet für das, was er ihm angetan hat (BGHZ 18, 149; BGH NJW 1993, 1531; BGH NJW 1995, 781; BGH NJW 1996, 1591; OLG Frankfurt am Main, VersR 1995, 544; OLG Köln, VersR 1992, 975). - BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74
Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem …
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Eine Kapitalisierungsberechnung (vgl. hierzu BGH VersR 1976, 967; OLG Düsseldorf, VersR 1997, 65) ergäbe bei dem 35-jährigen Kläger einen Kapitalbetrag von 47.910,00 DM (250,00 DM x 12 x 16, 97; vgl. Kapitalisierungstabelle bei Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 576). - OLG Düsseldorf, 10.02.1992 - 1 U 218/90
Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem überholenden …
Auszug aus OLG Köln, 10.09.1999 - 19 U 202/98
Eine Rente gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, sein beeinträchtigtes Lebensgefühl stets von neuem durch zusätzliche Erleichterung und Annehmlichkeiten zu heben (BGH VersR 1993, 113 = NJW-RR 1993, 146).
- OLG Düsseldorf, 25.10.2016 - 1 U 20/16
Verkehrsunfall - Schmerzensgeld bei polytraumatischen Verletzungen
Aus den durch das Landgericht dargelegten Gründen ist die zitierte Referenzentscheidung des OLG Köln vom 10. September 1999 zu dem Aktenzeichen 19 U 202/98 mit der Zuerkennung eines indexangepassten Schmerzensgeldes von knapp 38.000 Euro nur sehr bedingt mit der streitgegenständlichen Fallkonstellation vergleichbar (Bl. 7, 8 UA; Bl. 137, 138 d.A.).