Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
§ 130 BGB
- Justiz Hessen
§ 130 BGB
Zugang Faxschreiben; sekundäre Darlegungslast - LawCommunity.de
Zugang eines Telefaxschreibens - Sekundäre Darlegungslast
- JurPC
"OK"-Vermerk auf Fax als Zugangsnachweis
- Kanzlei Prof. Schweizer
Fax-Protokolle und Zugangsnachweis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Darlegungslast und Beweislast hinsichtlich des Zugangs eines per Telefax übermittelten Schreibens
- rabüro.de
Zur Darlegungslast hinsichtlich des Zugangs eines Telefaxschreibens
- info-it-recht.de
Bei einem "OK"-Vermerk auf dem Sendebericht eines Telefaxgerätes kann generell davon ausgegangen werden, dass die Faxübertragung im Speicher des empfangenden Gerätes angekommen ist; Empfänger trifft sekundäre Darlegungslast über Störung des Empfangs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 130
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs eines per Telefax übermittelten Schreibens) Trägt der Versender eines Faxschreibens unter Bezugnahme auf den "OK-Vermerk" des Sendeberichts substantiiert zum Zugang (§ 130 BGB ) des Faxschreibens vor, so trägt der ... - rechtsportal.de
BGB § 130
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Zugangs eines per Telefax übermittelten Schreibens) Trägt der Versender eines Faxschreibens unter Bezugnahme auf den "OK-Vermerk" des Sendeberichts substantiiert zum Zugang (§ 130 BGB ) des Faxschreibens vor, so trägt der ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Telefax: Sendeprotokoll mit "OK"-Vermerk kann Zugang beweisen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 130 BGB
Welchen Beweiswert hat der "OK”-Vermerk auf dem Sendeprotokoll zu einem Fax? - damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 130 BGB
Zugang eines Faxschreibens, welches auf dem Sendeprotokoll einen "Ok-Vermerk” trägt, kann substantiiert bestritten werden - kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)
Anforderungen an Darlegung des Zugangs eines Telefax
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zugang einer Telefaxnachricht
- sokolowski.org (Leitsatz und Auszüge)
Telefax - Zugang: Wer muss was beweisen?
- blogspot.com (Kurzinformation)
OLG Frankfurt zur Beweislast für Zugang eines Telefax
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Telefax - Zugang: Wer muss was beweisen?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Telefax: Sendeprotokoll mit "OK"-Vermerk kann Zugang beweisen! (IBR 2010, 267)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 15.09.2009 - 10 O 418/08
- OLG Frankfurt, 05.03.2010 - 19 U 213/09
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 19.02.2014 - IV ZR 163/13
Prämienzahlungsklage der privaten Krankheitskosten- und Pflegeversicherung: …
bb) Allerdings wird diese Rechtsprechung - wie die Revision insoweit zutreffend geltend macht - im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikation zum Teil in Frage gestellt (OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010 - 19 U 213/09, juris Rn. 17; OLG Karlsruhe VersR 2009, 245; OLG Celle VersR 2008, 1477, 1478;… OLG München MDR 1999, 286 Rn. 12;… Singer/Benedict in Staudinger, BGB [2012] § 130 Rn. 109; Gregor, NJW 2005, 2885, 2885 f.; Riesenkampff, NJW 2004, 3296, 3298 f.).In Anbetracht dieses Umstands kann sich der Empfänger nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken; er muss sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vielmehr näher dazu äußern, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses gegebenenfalls vorlegen usw. (ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010 - 19 U 213/09, juris Rn. 17).
- BVerwG, 15.11.2012 - 7 C 1.12
Bundesrechnungshof; Informationszugang; Behörde; Verwaltungstätigkeit; …
Ob dem angesichts der technischen Entwicklungen der Übertragungstechnik noch zu folgen ist (siehe OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010 - 19 U 213/09 - juris Rn. 17 und OLG Karlsruhe…, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08 - juris Rn. 12), kann dahinstehen. - BGH, 12.03.2013 - VIII ZR 179/12
Schlüssigkeit und Erheblichkeit eines Sachvortrags zur Begründung eines Anspruchs
Bei der neuen Verhandlung wird das Berufungsgericht auch Gelegenheit haben, gemäß § 139 ZPO auf einen Vortrag der Beklagten dazu hinzuwirken, ob bei ihnen ein Empfangsjournal für das eingesetzte Faxgerät vorhanden ist oder welche Dokumentation sie sonst auf Empfangsseite geführt haben und welche Bedeutung dem beigemessen werden kann (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, WM 1995, 341 unter II 3 c; OLG Frankfurt am Main, IBR 2010, 267).
- OLG Koblenz, 17.12.2012 - 2 U 1249/11
Zugang eines Telefaxes: Beweiskraft eines "OK-Vermerks" auf dem Sendebericht …
Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegunglast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (in Anknüpfung an OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010, 19 U 213/09, IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (Anschluss OLG Frankfurt, 5. März 2010, 19 U 213/09, IBR 2010, 267).(Rn.15).
Behauptet die Beklagte als Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihr im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09 - IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).Die Beklagte wäre gehalten gewesen, ihr Fax Eingangsjournal vorzulegen, um darzulegen, dass sie entweder zu diesem Zeitpunkt kein Telefax oder ggf. ein Schreiben mit anderem Inhalt von der Klägerin erhalten hat.
- SG Dortmund, 19.05.2015 - S 27 AS 2651/11
Bemessung der Kosten einer Unterkunft im laufenden Bezug von Leistungen zur …
Dies entspricht einem Zugang im Sinne des § 130 Abs. 1 BGB (dazu auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08; OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09; Gregor, NJW 2005, 2885).Denn die Wahrscheinlichkeit, dass die Übermittlung einer Faxnachricht trotz Vorliegens eines Sendeberichts mit OK-Vermerk an Leitungsstörungen, die zum Abbruch der Verbindung geführt haben, gescheitert sein könnte, wurde in einem vom OLG Karlsruhe (Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09) eingeholten Sachverständigengutachten generell mit 0% bewertet.
Deshalb kann sich der Empfänger jedenfalls nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken (so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09), sondern kann unter anderem darauf verwiesen werden, den Nichtzugang des Faxes zum Beispiel durch ein Empfangsjournal des eigenen Faxes darzulegen.
- OLG Koblenz, 04.07.2013 - 3 W 298/13
Einstellung der Zwangsvollstreckung: Unanfechtbarkeit des Beschlusses in Fällen …
Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (in Anknüpfung an OLG Frankfurt, Urteil vom 5. März 2010, 19 U 213/09, IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (in Anknüpfung an OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09 - IBR 2010, 267, Juris Rn. 17).
- SG Neuruppin, 28.02.2018 - S 26 AS 754/16
Sozialverwaltungsrecht: Zugang eines Antrags bei Übermittlung per Telefax; …
In Anbetracht dieses Umstands kann sich der Empfänger - worauf auch die Klägerin zu Recht hinweist - nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken; er muss sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vielmehr näher dazu äußern, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses gegebenenfalls vorlegen ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, RdNr 30 unter Hinweis auf Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17 ).16 Unabhängig davon, dass diese Rechtsprechung im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikation zum Teil in Frage gestellt wird ( Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08, RdNr 12 ), ist jedoch weitgehend anerkannt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht, jedenfalls so gering sei, dass sich ein Rechtsanwalt bei Gestaltung seiner Büroorganisation in Fristensachen auf den "OK-Vermerk" verlassen dürfe ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, RdNr 35 mwN ).
cc) Darüber hinaus ist die Kammer unter Würdigung der weiteren Indizes davon überzeugt, dass der Überprüfungsantrag auch vollständig so in den Machtbereich des Beklagten im Sinne des § 130 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) gelangt ist, dass die Möglichkeit bestand, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen, weshalb er ihm auch zugegangen ist ( vgl dazu auch Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08, RdNr 12 und Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17 ).
- SG Neuruppin, 27.02.2018 - S 26 AS 748/16
Sozialverwaltungsrecht: Zugang eines Antrags bei Übermittlung per Telefax; …
In Anbetracht dieses Umstands kann sich der Empfänger - worauf auch der Kläger zu Recht hinweist - nicht auf ein bloßes Bestreiten des Zugangs beschränken; er muss sich im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast vielmehr näher dazu äußern, welches Gerät er an der fraglichen Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher enthalten ist, ob und in welcher Weise er ein Empfangsjournal führt und dieses gegebenenfalls vorlegen ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, RdNr 30 unter Hinweis auf Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17 ).Unabhängig davon, dass diese Rechtsprechung im Hinblick auf technische Weiterentwicklungen auf dem Gebiet der Telekommunikation zum Teil in Frage gestellt wird ( Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17; Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08, RdNr 12 ), ist jedoch weitgehend anerkannt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schriftstück trotz eines mit einem "OK-Vermerk" versehenen Sendeprotokolls den Empfänger nicht erreicht, jedenfalls so gering sei, dass sich ein Rechtsanwalt bei Gestaltung seiner Büroorganisation in Fristensachen auf den "OK-Vermerk" verlassen dürfe ( Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. Februar 2014 - IV ZR 163/13, RdNr 35 mwN ).
cc) Darüber hinaus ist die Kammer unter Würdigung der weiteren Indizes davon überzeugt, dass der Überprüfungsantrag auch vollständig so in den Machtbereich des Beklagten im Sinne des § 130 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( BGB ) gelangt ist, dass die Möglichkeit bestand, von dem Inhalt Kenntnis zu nehmen, weshalb er ihm auch zugegangen ist ( vgl dazu auch Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 30. September 2008 - 12 U 65/08, RdNr 12 und Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05. März 2010 - 19 U 213/09, RdNr 17 ).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - L 11 SF 563/13
Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete …
Ob demgegenüber dem Empfänger nach ca. zweieinhalb Jahren nach behaupteter Übermittlung eine substantiierte, sog. sekundäre Darlegungslast dahingehend aufzuerlegen ist, dass er die Nachricht nicht erhalten hat (s. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 05.03.2010 - 19 U 213/09 - OLG Koblenz a.a.O.), kann vorliegend aus zwei Gründen dahinstehen. - OLG Koblenz, 01.02.2013 - 2 U 1249/11
Zugang eines Telefaxschreibens: "OK-Vermerk" im Sendebericht als Indiz für den …
Behauptet der Empfänger der Sendung, diese nicht erhalten zu haben, so obliegt ihm im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorzutragen, welches Gerät er an der Gegenstelle betreibt, ob die Verbindung im Speicher des Geräts enthalten ist und ob und auf welcher Weise er eine Dokumentation des Empfangsjournals führt (in Anknüpfung an OLG Frankfurt, 5. März 2010, 19 U 213/09, IBR 2010, 267, Juris Rn. 17). - AG Berlin-Neukölln, 22.03.2012 - 10 C 474/11
Beweisführung für den Zugang einer Mitteilung bei kumulativer Übermittlung per …
- BPatG, 19.02.2014 - 28 W (pat) 2/12
Markenbeschwerdeverfahren - "Grüne Vitalität" - Rücknahmefiktion aufgrund nicht …
- SG Neuruppin, 18.12.2018 - S 26 AS 144/16
- SG Braunschweig, 11.12.2018 - S 44 AS 2096/17
- VK Thüringen, 18.07.2012 - 250-4004-9055/2012-E-002-HBN