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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 34/99   

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https://dejure.org/1999,3469
OLG Köln, 01.10.1999 - 19 U 34/99 (https://dejure.org/1999,3469)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1999 - 19 U 34/99 (https://dejure.org/1999,3469)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 19 U 34/99 (https://dejure.org/1999,3469)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StVO § 9 Abs. 1 S. 4; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVO § 5 Abs. 3 Ziff. 1; ; StVG § 17 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 9
    Kein Anscheinsbeweis beim Auffahren auf einen Linksabbieger; Haftungsverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Oldenburg, 03.04.2014 - 5 O 2164/12

    Weitergabe eines privaten Sachverständigengutachtens an Dritte zur Überprüfung

    Beide Verursachungsbeiträge erscheinen gleichwertig, so dass eine Haftungsquote von 50/50 gerechtfertigt ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 01. Oktober 1999 - 19 U 34/99 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 20.10.2011 - 4 Ss 623/11

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Abbiegen in ein Grundstück

    Nach überwiegender Auffassung liegt ein Abbiegen in ein Grundstück immer dann vor, wenn der Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug den fließenden Verkehr verlässt (vgl. OLG Celle DAR 1973, 306; OLG Frankfurt DAR 1988, 243; OLG Düsseldorf NZV 1993, 198 [5. Strafsenat] sowie die zivilrechtliche Rechtsprechung: vgl. OLG Köln VRS 89, 432 und KG Beschluss vom 16. Juni 2011 - 12 U 135/10 [Parktasche]; OLG Köln VRS 99, 39 [Parkstreifen]; OLG München Urteil vom 29. Oktober 2010 - 10 U 2996/10 [direkt an die Straße angrenzender Parkplatz vor der Gebäude der örtlichen Sparkasse]; König in Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflage, StVO § 9 Rn. 45).
  • OLG Stuttgart, 03.07.2007 - 10 U 31/07
    Dies nach dem Urteil des OLG Köln vom 1.10.1999, Az.: 19 U 34/99 - deswegen, weil das vorausfahrende Fahrzeug nach links habe abbiegen wollen, als es zur Kollision gekommen sei.

    Der Kläger kann sich diesbezüglich nicht auf die Entscheidung des OLG Köln vom 1.10.1999, Az. 19 U 34/99 , berufen, weil diese einen anderen Sachverhalt betrifft.

  • AG Bergisch Gladbach, 29.07.2016 - 63 C 508/15

    Haftungsverteilung beim Linksabbiegen in ein Grundstück

    Damit schließt sich das Gericht der Auffassung des OLG Köln an, welches bei einem Unfallhergang, bei dem der Vorausfahrende einen Abbiegevorgang beginnt, ohne hinreichend auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und der hinter ihm Fahrende bei unklarer Verkehrslage zum Überholen ansetzt, eine Haftungsverteilung auf hälftiger Basis für angemessen erachtet hat (OLG Köln, Urteil vom 01. Oktober 1999 - 19 U 34/99 -, Rn. 4, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 16.11.2000 - 19 U 34/99   

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https://dejure.org/2000,29624
OLG Karlsruhe, 16.11.2000 - 19 U 34/99 (https://dejure.org/2000,29624)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.11.2000 - 19 U 34/99 (https://dejure.org/2000,29624)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. November 2000 - 19 U 34/99 (https://dejure.org/2000,29624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZG 2001, 654
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 29.01.2004 - 5 U 46/97

    Bewertung des "Good-will" bei Auseinandersetzung einer ärztlichen

    Eine diesbezügliche Auseinandersetzung hat zwar grundsätzlich im Rahmen der übrigen Auseinandersetzung über das Vermögen der Gesellschaft und nicht isoliert zu erfolgen (OLG Karlsruhe, NZG 2001, 654, 655).

    Weiterhin stellt es gegen die diesseits befürwortete Auslegung des Gesellschaftsvertrages keinen Einwand dar, dass die Rechtsprechung bei Freiberuflerpraxen eine "Realteilung" im Sinne nicht zuletzt der Mitnahme eines jeweiligen Teils des Patientenstammes grundsätzlich als zur Ausgleichung des "Goodwill" geeignet angesehen hat (BGH NJW 1994, 796, 797; NJW 1995, 1551 f.; NJW 2000, 2584 f.; OLG Karlsruhe NZG 2001, 654, 655; OLG Celle NZG 2002, 862, 864).

    Denn zum einen ist nicht über einen Sachverhalt zu entscheiden, in welchem - unter ganz oder teilweise erfolgenden Ausschluss eines weiteren Ausgleichs des "Goodwill" - gesellschaftsvertraglich der ausscheidende Partner gerade auf die Mitnahme eines Teils der Patienten verwiesen wird (so lag es in den BGH NJW 1994, 796 ff. und OLG Karlsruhe NZG 2001, 654 ff. zugrunde liegenden Sachverhalten).

  • OLG Frankfurt, 07.10.2010 - 3 U 50/09

    Abfindungsanspruch nach § 738 BGB für ideellen Zahnarztpraxis-Wert ("good will")

    Nach der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur reicht bereits die rechtlich nicht beschränkte   M ö g l i c h k e i t   der Mitnahme von Patienten aus, um den Abfindungsanspruch als erfüllt anzusehen (so z.B. BGH in DStR 94, 401 mit Anmerkung von Goette; BGH in ZIP 94, 378; OLG Celle in MedR 03, 102; OLG Karlsruhe in NZG 01, 654).
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