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   OLG München, 20.12.2007 - 19 U 3675/07   

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OLG München, 20.12.2007 - 19 U 3675/07 (https://dejure.org/2007,40114)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2007 - 19 U 3675/07 (https://dejure.org/2007,40114)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 19 U 3675/07 (https://dejure.org/2007,40114)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Das Berufungsgericht hat seine in [...] (= BeckRS 2008, 00482) veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2008 - 8 U 109/07

    Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition nach § 768 Abs. 2 BGB bei

    Das gilt auch, wenn der Hauptschuldner nicht durch verjährungshemmende Maßnahmen nach § 204 BGB, sondern durch sonstiges Handeln eine Hemmungswirkung erzeugt, die gemäß § 209 BGB zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führt (vgl. OLG München, Urt. v. 20.12.2007 - 19 U 3675/07 für den Fall der Verjährungshemmung durch Verhandlungen gemäß § 203 BGB unter ausdrücklicher Aufgabe der im Urteil vom 19.1.2006 - 19 U 4232/05, WM 2006, 684 ff. Rdnr. 52 ff., zit. nach juris, vertretenen gegenteiligen Auffassung).

    Insbesondere war der Beklagte weder Geschäftsführer der Hauptschuldnerin, sondern lediglich deren Gesellschafter, noch hat er an der Rahmenvereinbarung vom 26.6.2002, die zu einer Hemmung der Verjährung geführt haben könnte, mitgewirkt, so dass er nicht selbst die Verlängerung der Verjährungsfrist erzeugt hat (vgl. hierzu: OLG München, Urt. v. 20.12.2007 - 19 U 3675/07 für den die Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen nach § 203 BGB selbst erzeugenden Geschäftsführer der Hauptschuldnerin).

    Soweit das Oberlandesgericht München eine gleich lautende Klausel zunächst für wirksam erachtet hatte (vgl. WM 2006, 684 ff. Rdnr. 61 bis 63, zit. nach juris), hat es hieran in seinem Urteil vom 20.12.2007 (19 U 3675/07 Rdnr. 42, zit. nach juris), in dem es von seiner erstgenannten Entscheidung insgesamt abgerückt ist, nicht mehr festgehalten.

    Denn im Unterschied zu dem vom Oberlandesgericht München (Urt. v. 20.12.2007 - 19 U 3675/07) entschiedenen Fall handelt es sich bei dem Beklagten gerade nicht um den die Verjährungshemmung selbst erzeugenden Geschäftsführer der Hauptschuldnerin.

    Der Auffassung des Oberlandesgerichts München (Urt. v. 20.12.2007 - 19 U 3675/07 Rdnr. 47, zit. nach juris), das sich in einem vergleichbaren Fall der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen, gleichwohl aber weiteren höchstrichterlichen Klärungsbedarf gesehen hat, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.

  • OLG Frankfurt, 11.12.2008 - 15 U 122/08

    Erhebung der Verjährungseinrede durch Bürgen

    Auch die Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen des Hauptschuldners mit dem Gläubiger wird von § 768 Abs. 2 BGB erfasst (OLG München, Urt. v. 20. Dezember 2007, Az. 19 U 3675/07; OLG Saarbrücken, Urt. v. 21. Februar 2008, Az. 8 U 109/07; vgl. auch BGH BB 2007, 2591).
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