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   OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14   

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OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14 (https://dejure.org/2016,1685)
OLG München, Entscheidung vom 11.01.2016 - 19 U 3924/14 (https://dejure.org/2016,1685)
OLG München, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 19 U 3924/14 (https://dejure.org/2016,1685)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2016, 260
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14
    Das Landgericht hat zutreffend gesehen, dass die hier verwendeten Widerrufsbelehrungen nach der Rspr. des BGH einen inhaltlichen Fehler aufweisen (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 18.3.2014 - II ZR 109/13, zum Beginn der Widerrufsfrist "frühestens").

    (1) Dem Kläger ist insoweit zwar zuzugeben, dass sich der Unternehmer, der eine - wie hier - den gesetzlichen Anforderungen nicht genügende Widerrufsbelehrung verwendet, nach der Rspr. des BGH auf die Schutzwirkung des § 14 BGB-InfoV nicht berufen kann, wenn er den Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzieht; ob die Abweichungen von der Musterbelehrung nur in der Aufnahme von insoweit zutreffenden Zusatzinformationen zugunsten des Belehrungsempfängers bestehen, sei dabei unerheblich (BGH, Urteil vom 18.03.2014 - II ZR 109/13).

    • Im Urteil vom 18.03.2014, Gz. II ZR 109/13, entsprach die Belehrung deshalb nicht vollständig dem Muster, weil dort anstelle des Fristbeginns nach dem Muster ("frühestens mit Erhalt dieser Belehrung") über einen Fristbeginn "einen Tag, nachdem Sie diese Belehrung, eine Abschrift Ihrer Beitrittserklärung sowie den atypisch stillen Gesellschaftsvertrag (im Emissionsprospekt enthalten) erhalten haben" belehrt wurde, mithin der Fristbeginn zusätzlich von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht wurde.

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14
    Ein Teilurteil darf allerdings nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (vgl. BGHZ 120, 376; BGH VersR 1996, 779; BGH VersR 1999, 734; BGHZ 107, 236; BGH FamRZ 2002, 1097).

    Das gilt auch bei Klagen gegen mehrere einfache Streitgenossen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02).

    Ein Teilurteil ist schon dann unzulässig, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (vgl. BGH, NJW 2004, 1452; BGH, Urteil vom 12. Januar 1999 - VI ZR 77/98).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 19 U 26/11

    Schutzwirkung der BGB-InfoV im Hinblick auf die Anforderungen an eine

    Auszug aus OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14
    Das wird in der klägerseits angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt vom 08.02.2012, Gz. 19 U 26/11, übersehen - ist allerdings angesichts der dort festgestellten zahlreichen echten Abweichungen von der Musterbelehrung und Verstößen gegen das Deutlichkeitsgebot nicht allein tragend.

    Eine tragende Abweichung von der klägerseits angeführten Entscheidung des OLG Frankfurt vom 08.02.2012, Gz. 19 U 26/11, liegt, wie ebenfalls oben bereits ausgeführt wurde, nicht vor.

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14
    Das bedeutet nach Auffassung des Senats jedoch nicht, dass hier eine unzulässige alternative Klagehäufung vorliegen würde, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, und die deshalb gegen das Gebot des § 253 II Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen, verstößt (BGH, Hinweisbeschluss vom 24.03.2011 - I ZR 108/09; BGH, Beschluss vom 01.04.2014 - XI ZR 276/13; BGH, Urteil vom 25.04.2013 - IX ZR 62/12).

    Wollte man das anders sehen, hätte der Kläger die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, jedenfalls in der Berufungsinstanz nachgeholt (zur Zulässigkeit dieser Nachholung vgl. BGH, Hinweisbeschluss vom 24.03.2011 - I ZR 108/09).

  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 62/12

    Insolvenzrecht: Wirksamkeit einer Vorausverfügung des Vermieters nach Ende des

    Auszug aus OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14
    Das bedeutet nach Auffassung des Senats jedoch nicht, dass hier eine unzulässige alternative Klagehäufung vorliegen würde, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, und die deshalb gegen das Gebot des § 253 II Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen, verstößt (BGH, Hinweisbeschluss vom 24.03.2011 - I ZR 108/09; BGH, Beschluss vom 01.04.2014 - XI ZR 276/13; BGH, Urteil vom 25.04.2013 - IX ZR 62/12).

    Die Rangfolge, in der der Kläger die Ansprüche zur Überprüfung durch das Gericht stellen will, muss auch nicht ausdrücklich benannt werden (vgl. BGH, Urteil vom 25.04.2013 - IX ZR 62/12 Rz. 13).

  • BGH, 10.02.2015 - II ZR 163/14

    Haustürgeschäft: Folgen der Verwendung einer inhaltlich bearbeiteten

    Auszug aus OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14
    • Die dem Beschluss vom 10.02.2015, Gz. II ZR 163/14, zugrundeliegende Belehrung definierte Fernabsatzgeschäfte, was weder in der Musterbelehrung noch in dem Gestaltungshinweis 8 zu Fernabsatzgeschäften vorgesehen war.
  • OLG Celle, 30.10.2003 - 11 U 61/03

    Schadensersatzanspruch gegen Finanzdienstleistungsunternehmen; Fehlgeschlagene

    Auszug aus OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14
    Somit spielt es keine Rolle mehr, dass der Kläger trotz Hinweis des Senates weiterhin nicht schlüssig dargelegt hat, ob und inwieweit sich seine Berufungsanträge auch aus einem Rückgewährverhältnis nach Widerruf ergeben können sollen (vgl. OLG Celle vom 30.10.2003, 11 U 61/03).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14
    Aus demselben Grund liegt in der Geltendmachung des Anspruchs wohl auch keine widersprüchliche und damit unzulässige Rechtsausübung (BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11

    Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des

    Auszug aus OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14
    • In der dem Urteil vom 19.07.2012, Gz. III ZR 252/11, zugrundeliegenden Belehrung fehlte ein Teil der in der Musterbelehrung vorgesehenen Aufklärung über die Widerrufsfolgen.
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus OLG München, 11.01.2016 - 19 U 3924/14
    • In der der Entscheidung vom 01.12.2010, Gz. VIII ZR 82/10, zugrundeliegenden Belehrung fehlten u. a. die im Muster vorgeschriebene Überschrift und die die Belehrung gliedernden Zwischenüberschriften sowie der zweite Satz des Gestaltungshinweises 9. Außerdem war die dortige Widerrufsbelehrung nur mit großer Mühe lesbar, weil die Schrift extrem klein war und jegliche Untergliederung des Textes fehlte.
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99

    "Postfachanschrift"; Anforderungen an die Anschriftenangabe in einer

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

  • BGH, 22.10.2013 - XI ZR 42/12

    Rechtskraftwirkung einer Entscheidung gegen eine Bank wegen fehlerhafter

  • BGH, 23.01.1996 - VI ZR 387/94

    Zulässigkeit eines einen geschätzten Mindestschaden feststellenden Teilurteils

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

  • BGH, 01.04.2014 - XI ZR 276/13

    Bürgschaftsübernahme für einen Kontokorrentkredit: Prüfung der Sittenwidrigkeit

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

  • BGH, 12.02.2015 - III ZR 141/14

    Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Verfahrensdauer von Ausgangsverfahren

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

  • BGH, 20.06.2017 - XI ZR 72/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit eines Teilurteils bei gleichzeitiger

    Das Berufungsgericht (OLG München, WM 2016, 260 ff.) hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit im Revisionsverfahren von Interesse - ausgeführt:.
  • LG München II, 03.05.2019 - 11 O 2908/15

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung zu einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Damit wird durch diese Rechtsprechung des BGH auch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München bestätigt, wonach in einem laufenden Vertragsverhältnis eine Verwirkung des verbraucherschutzrechtlichen Widerrufsrechts kaum in Betracht kommen kann (vgl. OLG München, Teilurteil v. 11.01.2016 - Az.: 19 U 3924/14 = BeckRS 2016, 03089).

    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Beklagte ungeachtet der mangelnden Darlegungen über etwaige schutzwürdige Vertrauensdispositionen aber auch deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Kläger keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilte (vgl. OLG München, Teilurteil v. 11.01.2016 - Aktenzeichen 19 U 3924/14 = BeckRS 2016, 03089).

  • LAG Hessen, 31.08.2018 - 14 Sa 88/17
    Ein solches Vorgreifen ist immer dann gegeben, wenn in einem Teilurteil über eine Frage erkannt wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann ( BGH 23.09.2015 - I ZR 78/14 -Juris; BAG 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - AP Nr. 347 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 08.09.2011 - 2 AZR 388/10 - NZA 2012, 400 Juris; BGH 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 BGHZ 189/356; LAG Rheinland-Pfalz 31.05.2016 - 6 Sa 308/15 - Juris; OLG München 11.01.2016 -19 U 3924/14 - Juris; OLG Düsseldorf 25.02.2011 - I 23 U 150/10 - Juris; LAG Hessen 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; OLG München 27.11.2014 - 29 U 1004/14 - Juris ).
  • LAG Hessen, 28.02.2017 - 14 Ta 51/17

    Aussetzung; Hilfsantrag; Unzulässiges Teilurteil; Ermessen; Stufenklage;

    In einem solchen Fall darf ein Teilurteil nach einhelliger Ansicht der Rechtsprechung nicht ergehen (BGH 23.09.2015 - I ZR 78/14 -Juris; BAG 17.04.2013 - 4 AZR 361/11 - AP Nr. 347 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 08.09.2011 - 2 AZR 388/10 - NZA 2012, 400 Juris; BGH 11.05.2011 - VIII ZR 42/10 BGHZ 189/356; LAG Rheinland-Pfalz 31.05.2016 - 6 Sa 308/15 - Juris; OLG München 11.01.2016 -19 U 3924/14 - Juris; OLG Düsseldorf 25.02.2011 - I-23 U 150/10 - Juris; Hess. LAG 13.09.2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; OLG München 27.11.2014 - 29 U 1004/14 - Juris).
  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 204/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

    Dies ist dann gegeben, wenn in einem Teilurteil über eine Frage erkannt wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann ( BGH 23. September 2015 - I ZR 78/14 -Juris; BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - AP Nr. 347 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - NZA 2012, 400 Juris; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 BGHZ 189/356; LAG Rheinland-Pfalz 31. Mai 2016 - 6 Sa 308/15 - Juris; OLG München 11. Januar .2016 -19 U 3924/14 - Juris; OLG Düsseldorf 25. Februar 2011 - I 23 U 150/10 - Juris; LAG Hessen 13. September 2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; OLG München 27. November 2014 - 29 U 1004/14 - Juris ).
  • LAG Hessen, 16.10.2020 - 14 Sa 206/20

    1. Die Erhebung einer Stufenklage und damit die Zulassung eines unbestimmten

    Dies ist dann gegeben, wenn in einem Teilurteil über eine Frage erkannt wird, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann ( BGH 23. September 2015 - I ZR 78/14 -Juris; BAG 17. April 2013 - 4 AZR 361/11 - AP Nr. 347 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - NZA 2012, 400 Juris; BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 BGHZ 189/356; LAG Rheinland-Pfalz 31. Mai 2016 - 6 Sa 308/15 - Juris; OLG München 11. Januar .2016 -19 U 3924/14 - Juris; OLG Düsseldorf 25. Februar 2011 - I 23 U 150/10 - Juris; LAG Hessen 13. September 2005 - 4/18/4 TaBV 16/05 - Juris; OLG München 27. November 2014 - 29 U 1004/14 - Juris ).
  • OLG Koblenz, 16.06.2017 - 10 U 1008/16

    Leibrentenversicherungsvertrag: Erläuterungsbedürftigkeit des Begriffs Textform

    Die Klägerin wendet mit ihrer Berufung unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 10.06.2015 - IV ZR 204/12 - juris Rn. 15) und des Oberlandesgerichts München (Teilurteil vom 11.01.2016 - 19 U 3924/14 - WM 2016, 260 ff., juris Rn. 63) ohne Erfolg ein, die von dem Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung sei inhaltlich fehlerhaft, weil Widerspruchs- bzw. hier der Widerrufsadressat mit der vollständigen Anschrift erkennbar sein müsse.
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 16 K 16036/22

    Rechtmäßigkeit von Auskunftsverlangen des Finanzamts im Rahmen einer

    Wenn wegen verschiedener schädigender Ereignisse Schadenersatz verlangt wird, handelt es sich um verschiedene Streitgegenstände (vgl. hierzu z. B. OLG München, Teilurteil vom 11. Januar 2016 - 19 U 3924/14 -, juris Rn. 38-40).
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