Rechtsprechung
OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de
Zur Frage, wer bei einer Softwareentwicklung rechtlich für die Erstellung des Pflichtenhefts zuständig ist
- JurPC
BGB §§ 631 ff.
Anforderungsprofil einer Individualsoftware - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückzahlungsansprüche und Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Softwareleistungen; Gewährleistungshaftung bei Softwareleistungen; Softwareerstellung als Werkvertrag; Verletzung einer Aufklärungspflicht oder Beratungspflicht bei Softwareleistungen; Anforderungen an ...
- kanzlei.biz
Beratungspflicht des Auftragnehmers bei der Erstellung von Individualsoftware
- Judicialis
BGB a.F. § 631; ; BGB a.F. § 633; ; BGB a.F. § 634; ; BGB a.F. § 635
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB (a.F.) § 631 § 633 § 634 § 635
Beweislast des Bestellers von Computersoftware bei Gewährleistungsansprüchen - Mitwirkungspflicht des Unternehmers bei Erstellung des Anforderungsprofils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Frage, wer bei einer Softwareentwicklung rechtlich für die Erstellung des Pflichtenhefts zuständig ist
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Anforderungsprofil einer Individual-Software im Hinblick auf Mängel
Besprechungen u.ä.
- wekwerth.de (Kurzanmerkung)
Anforderungsprofil einer Individual-Software im Hinblick auf spätere Mängel
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.12.2004 - 87 O 32/02
- OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 25.06.1993 - 19 U 216/92
Leistungsbeschreibung durch den Besteller einer EDV-Konfiguration - "EDV für die …
Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 1745, 1746) - auch der des erkennenden Senates (NJW-RR 1993, 1529) - liegt ein Werkvertrag immer dann vor, wenn die Computersoftware für einen speziellen Verwendungs- und Aufgabenzweck eines konkreten Anwenders erstellt und diesem auf Dauer überlassen wird.Grundsätzlich ist es Sache des Bestellers, für den Auftragnehmer das für die Programmierung der Software erforderliche Anforderungsprofil zu erstellen (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1529, 1530; 1995, 1460, 1462).
Die Klägerin war damit zumindest ein in der Anwendung der EDV erfahrener Laie, von dem die Beklagte hinreichend präzise Angabe darüber, welche Leistungen die Anlage in bestimmten Punkten erbringen sollte, erwarten konnte (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1529, 1530).
- OLG Köln, 18.06.1993 - 19 U 215/92
Anspruch auf Rückabwicklung eines Software-Überlassungsvertrages nach erfolgtem …
Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
Der Auftragnehmer muss daran aber in der Weise mitwirken, dass er von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ermittelt, für ihn erkennbare Unklarheiten aufklärt, bei der Formulierung der Bedürfnisse hilft und Organisationsvorschläge zur Problemlösung unterbreitet (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1528; 1999, 51, 52). - BGH, 23.01.1996 - X ZR 105/93
Eintritt des Verzuges bei Unterlassen der Mitwirkung des Gläubigers; …
Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 1745, 1746) - auch der des erkennenden Senates (NJW-RR 1993, 1529) - liegt ein Werkvertrag immer dann vor, wenn die Computersoftware für einen speziellen Verwendungs- und Aufgabenzweck eines konkreten Anwenders erstellt und diesem auf Dauer überlassen wird.
- OLG Köln, 06.03.1998 - 19 U 228/97
Pflicht des Softwareherstellers zur Mitwirkung bei der Erstellung des …
Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
Der Auftragnehmer muss daran aber in der Weise mitwirken, dass er von sich aus die innerbetrieblichen Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen ermittelt, für ihn erkennbare Unklarheiten aufklärt, bei der Formulierung der Bedürfnisse hilft und Organisationsvorschläge zur Problemlösung unterbreitet (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1528; 1999, 51, 52). - OLG Köln, 26.08.1994 - 19 U 278/93
Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
Grundsätzlich ist es Sache des Bestellers, für den Auftragnehmer das für die Programmierung der Software erforderliche Anforderungsprofil zu erstellen (vgl. Senat NJW-RR 1993, 1529, 1530; 1995, 1460, 1462). - BGH, 14.01.1991 - II ZR 190/89
Darlegungs- und Beweislast im Zeitpunkt des Zustandekommens eines Vertrages
Auszug aus OLG Köln, 29.07.2005 - 19 U 4/05
Dies ergibt sich aus dem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass der Anspruchsteller die für ihn günstigen anspruchsbegründenden Umstände darlegen und beweisen muss (s. nur BGH NJW 1991, 1052, 1053).
- OLG Hamm, 08.08.2007 - 12 U 26/07
Rücktritt vom Werkvertrag wegen Unmöglichkeit der Datenanpassung zwischen …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Klägerin in der Berufung zitierten Entscheidung des OLG Köln (OLG-Report 2005, 642).