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   OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10   

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OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10 (https://dejure.org/2010,12071)
OLG München, Entscheidung vom 20.12.2010 - 19 U 4562/10 (https://dejure.org/2010,12071)
OLG München, Entscheidung vom 20. Dezember 2010 - 19 U 4562/10 (https://dejure.org/2010,12071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die Risikoaufklärung; Rückabwicklung des Anlagegeschäfts im Rahmen des Schadensersatzes wegen Falschangaben über die Schuldübernahme einer Bank und Verschweigens von Rückvergütungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Anlageberaters wegen unrichtiger, dem Prospekt widersprechender Angaben über das Risiko eines Totalverlustes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 286
    Haftung des Anlageberaters wegen unrichtiger, dem Prospekt widersprechender Angaben über das Risiko eines Totalverlustes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
    Schließlich hat der BGH im Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09, die der dort beklagten Sparkasse für den Vertrieb von geschlossenen Fondsanteilen von der Fondsgesellschaft gezahlten und zumindest der Höhe nach im Prospekt nicht offen gelegte "Provision" zwischen 8 und 9% ohne weiteres als "Rückvergütungen" i.S. seiner Rspr. angesehen (s.u.).

    52 c) Zur Frage des Verschuldens hat der BGH den vom Senat seit jeher vertretenen Standpunkt (vgl. z.B. WM 2010, 1982) mit Beschluss vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09, wonach Kreditinstitute ihre Pflicht zur Aufklärung über Rückvergütungen bereits ab dem Jahr 1990 schuldhaft verletzt haben, in vollem Umfang bestätigt; darauf wird verwiesen.

    Im Ausgangsfall des BGH erhielt die dort beklagte Sparkasse für den Vertrieb von geschlossenen Fondsanteilen von der Fondsgesellschaft zumindest der Höhe nach im Prospekt nicht offen gelegte "Provisionen" zwischen 8 und 9% (Urteil OLG Hamm vom 23.09.2009, Gz. 31 U 31/09, JURIS-Rnr. 62 und 73 f.), die der BGH dem OLG Hamm folgend ohne weiteres für "nicht offenbarte Rückvergütungen" im Sinne seiner Rspr. gehalten hat (vgl. BGH vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09).

  • BGH, 15.04.2010 - III ZR 196/09

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Pflicht des freien Anlageberaters zur

    Auszug aus OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
    Diese ohne Rücksicht auf die Höhe der Rückvergütung bestehende Aufklärungspflicht versetzt den Kunden erst in die Lage, das Umsatzinteresse der Bank selbst einzuschätzen und zu beurteilen (BGH, Urteil vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, dort betreffend den F. Fonds 75 verneint für einen nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater).

    Hinzu kommt, dass diese Frage im Falle des OLG Stuttgart überhaupt nicht entscheidungserheblich war, weil es sich dort um einen nicht bankgebundenen Berater handelte, für den nach dem Urteil des III. Zivilsenats des BGH vom 15.04.2010, Gz. III ZR 196/09, diese Grundsätze von vorneherein nicht gelten.

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
    Wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07, im Falle unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen im Bereich des Wertpapierhandels ausgeführt hat, gilt die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens deshalb auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen.

    58 Wie der BGH bereits wiederholt entschieden hat, kann der Anleger bei verschwiegenen Rückvergütungen einer beratenden Bank die vollständige Rückabwicklung des Anlagegeschäfts als negatives Interesse verlangen (BGH vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 27; BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07, Rnr. 22; auch in der Entscheidung vom 20.01.2009, Gz. XI ZR 510/07, wird eine solche Einschränkung nicht erwogen).

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
    Auch dem BGH-Urteil vom 27.10.2009, Gz. XI ZR 338/08, lässt sich entgegen der Auffassung der Beklagten keine "Begrenzung der Provisionsmitteilungspflicht" entnehmen.

    Selbst wenn man hinsichtlich der Offenbarungspflicht der von der Beklagten erhaltenen Rückvergütungen zwischen "Vertriebsprovisionen" und "Ausgabeaufschlägen" differenzieren wollte, bliebe jedenfalls die Verpflichtung zur Aufklärung über das zumindest im Ergebnis an die Beklagte geflossene Agio, vgl. Nobbe, aaO, sowie Dörfler/Pallasky, EWiR 2010, 11 (s.u.).

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
    Hierzu hatte der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 22 ff., ausgeführt, dass eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, darauf hinweisen muss, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen erhält.

    58 Wie der BGH bereits wiederholt entschieden hat, kann der Anleger bei verschwiegenen Rückvergütungen einer beratenden Bank die vollständige Rückabwicklung des Anlagegeschäfts als negatives Interesse verlangen (BGH vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 27; BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07, Rnr. 22; auch in der Entscheidung vom 20.01.2009, Gz. XI ZR 510/07, wird eine solche Einschränkung nicht erwogen).

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
    34 bb) Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20.01.2009, Gz. XI ZR 510/07, ausgeführt hat, war die Beklagte auch außerhalb des Anwendungsbereichs des WpHG verpflichtet, über die Höhe der ihr bei Zeichnung zufließenden Provisionen aufzuklären.

    58 Wie der BGH bereits wiederholt entschieden hat, kann der Anleger bei verschwiegenen Rückvergütungen einer beratenden Bank die vollständige Rückabwicklung des Anlagegeschäfts als negatives Interesse verlangen (BGH vom 19.12.2006, Gz. XI ZR 56/05, Rz. 27; BGH vom 12.05.2009, Gz. XI ZR 586/07, Rnr. 22; auch in der Entscheidung vom 20.01.2009, Gz. XI ZR 510/07, wird eine solche Einschränkung nicht erwogen).

  • OLG Hamm, 23.09.2009 - 31 U 31/09

    Pflichten einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    Auszug aus OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
    Im Ausgangsfall des BGH erhielt die dort beklagte Sparkasse für den Vertrieb von geschlossenen Fondsanteilen von der Fondsgesellschaft zumindest der Höhe nach im Prospekt nicht offen gelegte "Provisionen" zwischen 8 und 9% (Urteil OLG Hamm vom 23.09.2009, Gz. 31 U 31/09, JURIS-Rnr. 62 und 73 f.), die der BGH dem OLG Hamm folgend ohne weiteres für "nicht offenbarte Rückvergütungen" im Sinne seiner Rspr. gehalten hat (vgl. BGH vom 29.06.2010, Gz. XI ZR 308/09).
  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

    Auszug aus OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
    Das entspricht auch der Rspr. des BGH: Wird ein Kapitalanleger durch schuldhaft unrichtige Angaben bewogen, einer Publikumsgesellschaft beizutreten, so ist ihm nicht nur seine Einlage, sondern auch der Schaden zu ersetzen, der sich typischerweise daraus ergibt, dass Eigenkapital in solcher Höhe erfahrungsgemäß nicht ungenutzt geblieben, sondern zu einem allgemein üblichen Zinssatz angelegt worden wäre (BGH, NJW 1992, 1223).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
    Die Ablehnung eines Beweises ist dann geboten, wenn beweiserhebliche Tatsache zwar in das Gewand einer bestimmt aufgestellten Behauptung gekleidet, aber aufs Geratewohl gemacht, gleichsam "ins Blaue" aufgestellt, mit anderen Worten, aus der Luft gegriffen sind und sich deshalb als Rechtsmissbrauch darstellen (BGH NJW 1991, 2707).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG München, 20.12.2010 - 19 U 4562/10
    Daraus mag sich für einen Anleger nach der gebotenen sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Inhalts des Prospekts (vgl. BGH NJW-RR 1992, 879 [881]) durchaus die Schlussfolgerung aufdrängen, dass dann auch die Beklagte als "Vertriebspartner" zumindest einen Teil dieser Vergütung erhalten sollte.
  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 95/06

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Begriff

  • OLG Frankfurt, 24.06.2009 - 17 U 307/08

    Haftung des Anlageberaters bei Vermittlung von Medienfonds-Beteiligung

  • OLG Frankfurt, 19.08.2009 - 17 U 98/09

    Bankenhaftung: Aufklärungspflichten bei Anlageberatung über den Beitritt zu einem

  • OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08

    Haustürgeschäft: Indizwirkung der vorausgehenden Haustürsituation bei

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

  • OLG Stuttgart, 12.05.2010 - 3 U 200/09

    Beratungsvertrag im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Medienfonds:

  • OLG München, 30.12.2011 - Kap 1/07

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen unrichtiger Angaben im Prospekt

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZB 33/08

    Ein Rechtsstreit wegen fehlerhafter Beratung beim Vertrieb eines Filmfonds kann

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

  • OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 4 U 95/10

    Haftung der Bank aus Kapitalanlageberatung: Schadensersatzpflicht bei

    40 Nach der mit den Parteivertretern im Verhandlungstermin vom 19. Januar 2011 umfassend und - soweit es die Beklagte betrifft - kontrovers diskutierten Auffassung des Senats entbehrt indes die Differenzierung zwischen dem Kunden verheimlichten Vertriebsprovisionen, die sich aus Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren speisen, und solchen, die aus dem Nominalkapital finanziert werden, einer überzeugenden Begründung (im Ergebnis ebenso KG Berlin, Urteil vom 15. Juni 2010 - 4 U 82/09 - OLG München, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 19 U 4562/10 - ; OLG Frankfurt Urteil vom 19. November 2010 - 17 U 29/10 - und OLG Celle Urteil vom 17. November 2010 - 3 U 55/10 -).
  • OLG Brandenburg, 25.04.2012 - 4 U 63/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Verpflichtung zur anleger- und objektgerechten

    Der Senat hat in seinem - ebenfalls den V... betreffenden - Urteil vom 09.03.2011 (4 U 95/10) seine Zweifel an der Tragfähigkeit einer Differenzierung zwischen dem Kunden verheimlichten Vertriebsprovisionen, die sich aus Ausgabeaufschlägen oder Verwaltungsgebühren speisen, und solchen, die aus dem Nominalkapital finanziert werden, geäußert (im Ergebnis ebenso KG Berlin, Urteil vom 15.06.2010 - 4 U 82/09 - OLG München, Urteil vom 20.12.2010 - 19 U 4562/10 - ; OLG Frankfurt Urteil vom 19.11.2010 - 17 U 29/10 - und OLG Celle Urteil vom 17.11.2010 - 3 U 55/10 -).
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