Rechtsprechung
   OLG München, 06.04.2006 - 19 U 4564/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,33133
OLG München, 06.04.2006 - 19 U 4564/05 (https://dejure.org/2006,33133)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2006 - 19 U 4564/05 (https://dejure.org/2006,33133)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2006 - 19 U 4564/05 (https://dejure.org/2006,33133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 765
    Zu der Auslegung einer Ausfallbürgschaft und den Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Ausfallbürgen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2007, 1786
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1953 - 1 StR 215/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 19 U 4564/05
    Im Regelfall wird aber gemeint sein, dass auch eine erfolglose Vollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners Bedingung für den Ausfall ist (Schuler, NJW 1953, 1599, [BGH 30.06.1953 - 1 StR 215/53] der auch vom BGH a.a.O. zitiert wird).
  • BGH, 15.05.1986 - IX ZR 96/85

    Ausgleich unter Mitbürgen bei Vereinbarung einer nachrangigen Haftung des einen

    Auszug aus OLG München, 06.04.2006 - 19 U 4564/05
    Möglich ist zwar die Vereinbarung einer Art von Ausfallbürgschaft, bei der die Anforderungen an die Inanspruchnahme des Ausfallbürgen geringer sind als im Normalfall einer solchen Bürgschaft, bei dem eine Haftung des Bürgen erst ausgelöst wird, wenn auch ein Ausfall bei dem Hauptschuldner feststeht Es unterliegt der schuldrechtlichen Gestaltungsfreiheit der Vertragsparteien,, den Ausfall als Bedingung für die Bürgschaftsverpflichtung abweichend vom Regelfall zu bestimmen ( BGH NJW 1986, 3131 [3133]).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 4 U 117/16

    Zur Frage, inwieweit eine Berufsbetreuerin aus einem für die Betreute

    Vielmehr müssen zuvor sämtliche rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sein, wozu auch eine klageweise Geltendmachung gehört (vgl. OLG München, Beschluss 6.4.06, Az. 19 U 4564/05, WM 07, 1786).
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