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   OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11   

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OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2013,33055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2013 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2013,33055)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2013,33055)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Androhung und Durchführung der Unterbrechung der Stromversorgung auf Grund eines Zahlungsrückstandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Androhung und Durchführung der Unterbrechung der Stromversorgung auf Grund eines Zahlungsrückstandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 295/09

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11
    Für die Auslegung, ob es sich bei einem Stromlieferungsvertrag um einen Tarif- oder um einen Sonderkundenvertrag handelt, kommt es gemäß §§ 133, 157 BGB auf die ausdrücklichen oder konkludent abgegebenen Vertragserklärungen aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers an (vgl. BGH in NJW 2011, S. 1342 ff).

    Sofern der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09.02.2011 (NJW 2011, S. 1342 ff. Rz. 48) die Rechtsauffassung zu entnehmen sein sollte, dass Endabrechnungen, die aufgrund von unwirksamen Preisanpassungen fehlerhafte Preise ausweisen grundsätzlich insgesamt nicht fällig werden, vermag der Senat dem zumindest bei einem Energielieferungsvertrag im Rahmen der Grundversorgung nicht in dieser Allgemeinheit zu folgen.Nach § 16 StromGVV müssen Rechnungen einfach verständlich sein und die Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen.

    Der Senat setzt sich mit seiner Auffassung, wonach Forderungen aus einer Endabrechnung eines Energieversorgers, die teilweise auf streitigen oder auch unwirksamen Preisanpassungen beruhen, zumindest hinsichtlich des Teils fällig werden, welcher sich auf der Grundlage eines vertraglich vereinbarten Anfangspreises ergibt, zu den Ausführungen in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.02.2011 (VIII ZR 295/09, NJW 2011, S. 1342 ff, Rz. 48) in Widerspruch, wonach eine Endabrechnung eines Energieversorgers insgesamt nicht fällig wird, wenn in ihr aufgrund von unwirksamen Preisanpassungen fehlerhafte Preise enthalten sind.

  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 211/10

    Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11
    Dabei kann auch dahingestellt bleiben, ob aufgrund des Verlangens des Klägers nach einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nur diejenigen Preiserhöhungen erfasst sind, welche in angemessener Zeit beanstandet wurden (vgl. BGH in NJW 2011, Seite 2800 ff.) oder ob aufgrund der mittlerweile aufgekommenen Zweifel an der Vereinbarkeit des gesetzlichen Preisanpassungsrechts nach § 5 Abs. 2 StromGVV mit dem Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des BGH vom 29.06.2011 in NJW 2011, Seite 3096 ff.) sämtliche Preisanpassungen der Beklagten unwirksam sind und somit auch nicht aufgrund des widerspruchslosen Bezugs von Strom durch den Kläger nach einer einseitigen Preiserhöhung wirksam vertraglich vereinbart werden konnten (vgl. hierzu BGH in NJW 2011, Seite 2800 ff).

    Da aus den obengenannten Gründen bereits auf Grundlage des wirksam vereinbarten Anfangspreises ein ganz erheblicher Zahlungsrückstand besteht, welcher die Androhung und Durchführung der Unterbrechung der Stromversorgung rechtfertigte, kann ferner dahingestellt bleiben, ob die Preisanpassungsklausel von § 5 Abs. 2 StromGVV mit Gemeinschaftsrecht vereinbar ist (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.06.2011, NJW 2011, S. 3096 ff).

  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 342/09

    Berufungsentscheidung: Verfahrensfehlerhafte Zurückverweisung nur eines

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11
    Dabei kann auch dahingestellt bleiben, ob aufgrund des Verlangens des Klägers nach einer Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB nur diejenigen Preiserhöhungen erfasst sind, welche in angemessener Zeit beanstandet wurden (vgl. BGH in NJW 2011, Seite 2800 ff.) oder ob aufgrund der mittlerweile aufgekommenen Zweifel an der Vereinbarkeit des gesetzlichen Preisanpassungsrechts nach § 5 Abs. 2 StromGVV mit dem Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu Vorlagebeschluss des BGH vom 29.06.2011 in NJW 2011, Seite 3096 ff.) sämtliche Preisanpassungen der Beklagten unwirksam sind und somit auch nicht aufgrund des widerspruchslosen Bezugs von Strom durch den Kläger nach einer einseitigen Preiserhöhung wirksam vertraglich vereinbart werden konnten (vgl. hierzu BGH in NJW 2011, Seite 2800 ff).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u. a. in NJW 2011, Seite 2800 ff.), welcher sich der Senat uneingeschränkt anschließt, findet bei Energieversorgungsverträgen, zumindest im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgung auch dann keine umfassenden Billigkeitskontrolle in einer analogen Anwendung des § 315 BGB statt, wenn der Versorger eine Monopolstellung inne hat.

  • BGH, 06.06.2012 - VIII ZR 198/11

    Feststellungsklage: Interesse des Schuldners an der Feststellung der mangelnden

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11
    Die vom Oberlandesgericht Koblenz mit seinem Urteil vom 19.05.2011 (U 710/KART, BeckRS 2012, 15054) zugelassene Revision hat keine Klärung herbeigeführt, da der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 06.06.2012 (NJW 2012, 2659 ff) die Frage, ob eine eine Preiserhöhung enthaltende Rechnung insgesamt oder nur teilweise nicht fällig wird, mangels Zulässigkeit der Klage nicht zu entscheiden hatte.
  • OLG Hamm, 08.08.2006 - 19 U 2/06

    Energiepreise, Billigkeitskontrolle

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11
    Die Rechnung muss auf dem ersten Blick Fehler erkennen lassen; es darf objektiv kein vernünftiger Zweifel über den Fehler vorhanden sein (vgl. Urteil des Senats in NJW-RR 2007, Seite 852 ff.).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11
    Auch im Rahmen der Grundversorgung steht es dem Energieversorgungsunternehmen frei, verschiedene Tarife anzubieten (vgl. BGH in NJW 2011, 2736, Rz. 32).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 19 U 96/09

    Abgrenzung von Tarif- und Sondervertragskunden eines Gasversorgers

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2013 - 19 U 53/11
    Eine Privilegierung ist hiermit nicht verbunden (vgl. auch Senatsurteil vom 15.02.2011, abrufbar unter BeckRS 2011, 05897).
  • OLG Hamm, 24.01.2014 - 19 U 77/13

    Abgrenzung von Grundversorgungs- und Sonderkundenvertrag bei der Belieferung mit

    Vielmehr ist die Klägerin mit der Einrichtung eines Schwachlastpreises ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus der bis zum 30.06.2007 geltenden Vorschrift des § 9 BTOElt, welche nur für Allgemeinkunden Gültigkeit hatte, nachgekommen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2013, Az. 19 U 53/11).
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   OLG Frankfurt, 06.04.2011 - 19 U 53/11   

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OLG Frankfurt, 06.04.2011 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2011,22644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.04.2011 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2011,22644)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. April 2011 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2011,22644)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 652
    Pflicht des Maklers zur Weiterleitung eines unter dem angegebenen Verkaufspreis bleibenden Kaufangebots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Makler muss nicht jedes Kaufangebot an Verkäufer weiterleiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   OLG Frankfurt, 30.05.2011 - 19 U 53/11   

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OLG Frankfurt, 30.05.2011 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2011,18653)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.05.2011 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2011,18653)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Mai 2011 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2011,18653)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Schadenersatz aus Maklervertrag

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Pflicht des Maklers zur Weiterleitung eines unter dem geforderten Verkaufspreis bleibenden Kaufangebots

  • RA Kotz

    Schadenersatz aus Maklervertrag - Information über Kaufpreisangebote und Kaufpreisbedingungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1; BGB § 652
    Pflicht des Maklers zur Weiterleitung eines unter dem angegebenen Verkaufspreis bleibenden Kaufangebots

  • ibr-online

    Makler muss nicht jedes Kaufangebot an Verkäufer weiterleiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ein unannehmbares Angebot - Kaufinteressent für Grundstück unterbreitete ein Angebot, das die Provision des Maklers reduziert hätte

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Makler muss nicht jedes Kaufangebot an Verkäufer weiterleiten! (IMR 2011, 340)

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   OLG Stuttgart, 07.06.2011 - 19 U 53/11   

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OLG Stuttgart, 07.06.2011 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2011,94572)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.06.2011 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2011,94572)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 19 U 53/11 (https://dejure.org/2011,94572)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Berliner Testament, Bindungswirkung, Rückforderung einer Schenkung an neuen Ehegatten

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