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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2386
OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/2007 (https://dejure.org/2007,2386)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.10.2007 - 19 U 8/2007 (https://dejure.org/2007,2386)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 19 U 8/2007 (https://dejure.org/2007,2386)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 847 BGB, § 1 StrEG, §§ 1 ff StrEG
    Haftung des Gerichtsgutachters in einem Strafverfahren: Strafverurteilung eines Unschuldigen wegen eines grob fehlerhaften anthropologischen Vergleichsgutachtens zur Täteridentifizierung nach einem Bankraub; Bemessung des Geldentschädigungsanspruchs wegen ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Schmerzensgeld wegen Freiheitsentziehung bei grob fahrlässig falsch erstelltem anthropologischen Gutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Schadensersatzanspruch gegen einen gerichtlich bestellten Sachverständigen bei Freiheitsstrafe aufgrund Falschbegutachtung - Sachverständigenhaftung, Grob fahrlässige Fehlbegutachtung, Anthropologie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz gegen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht eines Gutachters in einem gerichtlichen Verfahren bei Verletzung von Rechtsgütern des § 823 Abs. 1 BGB; Grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Erstellung eines anthropologischen Gutachtens zur Bestimmung eines Straftäters; Fehlerhaftigkeit eines ...

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 17.05.2010)

    Justizirrtum - Acht Jahre unschuldig in Haft

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    150.000 Euro Schmerzensgeld für 1973 Tage zu Unrecht in Haft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    150.000 € Schmerzensgeld wegen langjähriger Freiheitsstrafe aufgrund falschem Sachverständigengutachten - Gutachter hat grob fahrlässig gehandelt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 2.10.2007)

    Mann fünf Jahre wegen falscher Expertise zu Unrecht in Haft // Gutachter muss 150.000 Euro Schmerzensgeld zahlen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.06.2001)

    Der war's! Oder?

  • focus.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 06.08.2001)

    Fachmann für Fehlurteile

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schmerzensgeld wegen fehlerhaften Gutachtens? (IBR 2008, 1063)

In Nachschlagewerken (2)

  • Wikipedia
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    OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07

    Haftung des Gerichtsgutachters in einem Strafverfahren: Strafverurteilung eines

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Donald Stellwag

  • Wikipedia
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    OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07

    Haftung des Gerichtsgutachters in einem Strafverfahren: Strafverurteilung eines

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Cornelius Schott

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 649
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07
    Dementsprechend ist auch für vergleichbare Arzthaftungsprozesse in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Verjährungsfrist für etwaige Ansprüche erst dann beginnt, wenn der Patient als medizinischer Laie die Tatsachen kennt, aus denen sich ein ärztliches Fehlverhalten im Sinne eines Abweichens des Arztes vom ärztlichen Standard ergibt (BGHZ 102, 246, 248; BGH a. a. O. m. w. N.).
  • BGH, 18.12.1973 - VI ZR 113/71

    Haftung des gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07
    In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass ein in einem gerichtlichen Verfahren tätiger Gutachter für eine Verletzung der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter dann - und nur dann - haftet, wenn die Verletzung auf einer Falschbegutachtung beruht und das Gutachten in grob fahrlässiger Weise oder vorsätzlich falsch erstellt wurde (BVerfG NJW 1979, 305; BGH NJW 1974, 312; OLG Schleswig NJW 1995, 791).
  • OLG Schleswig, 12.01.1994 - 4 U 116/92

    Arzt haftet nicht für initiiertes Unterbringungsverfahren L

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07
    In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass ein in einem gerichtlichen Verfahren tätiger Gutachter für eine Verletzung der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter dann - und nur dann - haftet, wenn die Verletzung auf einer Falschbegutachtung beruht und das Gutachten in grob fahrlässiger Weise oder vorsätzlich falsch erstellt wurde (BVerfG NJW 1979, 305; BGH NJW 1974, 312; OLG Schleswig NJW 1995, 791).
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 363/97

    Verjährungsbeginn im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07
    Dabei muss die Kenntnis von dem schädigenden Verhalten so weit gehen, dass der Geschädigte in der Lage ist, eine Schadensersatzklage erfolgversprechend, wenn auch nicht risikolos, zu begründen (vgl. BGH NJW 1999, 2734, 2736).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07
    In der Rechtssprechung ist anerkannt, dass ein in einem gerichtlichen Verfahren tätiger Gutachter für eine Verletzung der in § 823 Abs. 1 BGB genannten Rechtsgüter dann - und nur dann - haftet, wenn die Verletzung auf einer Falschbegutachtung beruht und das Gutachten in grob fahrlässiger Weise oder vorsätzlich falsch erstellt wurde (BVerfG NJW 1979, 305; BGH NJW 1974, 312; OLG Schleswig NJW 1995, 791).
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07
    Der BGH sieht den Ausgleichsanspruch nach StrEG als im Verhältnis der verschiedenen Schuldner (nicht im Verhältnis des Schadensersatzgläubigers zu seinen Schuldnern) untereinander als subsidiär an und folgert daraus, dass es sich mit dem Zweck des besonderen Aufopferungsanspruchs weder vereinbaren lasse, dass der von einer Strafverfolgung Betroffene eine zusätzliche Bereicherung erlangt, indem er neben der Entschädigung nach § 7 StrEG noch von einem Dritten Schadensersatz verlangen kann, noch, dass der weitere Schädiger, der in rechtswidriger und schuldhafter Weise dem Betroffenen aus Anlass der Strafverfolgungsmaßnahme Schaden zugefügt hat, durch die Leistung des Staates von seiner Ersatzpflicht entlastet wird (BGHZ 106, 313 ff.).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07
    Infolge der durch die grob fahrlässige Fehlbegutachtung durch den Beklagten erlittenen Freiheitsentziehung steht dem Kläger ein Schadensersatzanspruch zu, der nicht auf eine Entschädigung innerhalb der Grenzen des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) beschränkt ist (BGHZ 122, 268, 282).
  • BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81

    Intermarkt II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07
    Zwar hatte der Kläger bereits im Zeitpunkt seiner (rechtskräftigen) Verurteilung Kenntnis davon, dass das Gutachten, ohne fehlerhaft sein zu müssen, zu einem unrichtigen Ergebnis gekommen ist, jedoch fehlt es bis zu seiner Entlassung - neben der Kenntnis der wissenschaftlichen Fehlerhaftigkeit und der für eine grob fahrlässige Gutachtenerstattung sprechenden Umstände - auch an der Kenntnis des eingetretenen Schadens, da die unerlaubte Handlung des Beklagten bis zum Zeitpunkt seiner Entlassung aus der Haft noch nicht abgeschlossen und der (vollständige) Schaden noch nicht entstanden war (vgl. auch OLG Frankfurt VersR 1989, 260, 261 für den Fall einer Handlung, die freiheitsentziehende Maßnahmen zur Folge hatte; vgl. auch BGH VersR 1984, 982).
  • OLG Frankfurt, 25.05.1988 - 9 U 92/87

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer Inhaftierung; Entschädigung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.10.2007 - 19 U 8/07
    Zwar hatte der Kläger bereits im Zeitpunkt seiner (rechtskräftigen) Verurteilung Kenntnis davon, dass das Gutachten, ohne fehlerhaft sein zu müssen, zu einem unrichtigen Ergebnis gekommen ist, jedoch fehlt es bis zu seiner Entlassung - neben der Kenntnis der wissenschaftlichen Fehlerhaftigkeit und der für eine grob fahrlässige Gutachtenerstattung sprechenden Umstände - auch an der Kenntnis des eingetretenen Schadens, da die unerlaubte Handlung des Beklagten bis zum Zeitpunkt seiner Entlassung aus der Haft noch nicht abgeschlossen und der (vollständige) Schaden noch nicht entstanden war (vgl. auch OLG Frankfurt VersR 1989, 260, 261 für den Fall einer Handlung, die freiheitsentziehende Maßnahmen zur Folge hatte; vgl. auch BGH VersR 1984, 982).
  • AG Brandenburg, 26.05.2016 - 34 C 40/15

    Strafanzeige, falsche Verdächtigung, Erstattung Verteidigerkosten, Schmerzensgeld

    Schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts sind in der Rechtsprechung nämlich vor allem dann angenommen worden, wenn durch Veröffentlichung in der Presse die Allgemeinheit oder wenigstens ein weiter, nicht abgegrenzter Personenkreis von dem verletzenden Tatbestand Kenntnis erhalten hat ( BGH , Urteil vom 23.10.2003, Az.: III ZR 9/03, u.a. in: NJW 2003, Seiten 3693 ff.; BGH , NJW 1981, Seiten 675 ff.; BGH , VersR 1972, Seite 368; OLG München , Urteil vom 06.06.2013, Az.: 24 U 4364/12, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 10350 ) oder wenn eine Untersuchungs- bzw. Zwangs- Haft angeordnet und verhängt wurde ( BGH , Urteil vom 23.10.2003, Az.: III ZR 9/03, u.a. in: NJW 2003, Seiten 3693 ff.; OLG Hamm , Beschluss vom 24.05.2013, Az.: 9 U 197/12, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 10896; OLG Frankfurt/Main , VersR 2008, Seite 649; OLG München , NJW-RR 1994, Seite 724 ) bzw. bei Einrichtung und Aufrechterhaltung eines "virtuellen Prangers" im Internet ( OLG Celle , NJW-RR 2008, Seite 1262 ) oder wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes und der Mietwohnung ( LAG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 14.08.2014, Az.: 5 Sa 160/14, u.a. in: "juris" ) bzw. wegen der Behinderung der Ausübung von Umgangskontakten mit den Kindern durch Falschangaben des anderen Ehepartners gegenüber der Polizei ( LG Essen , FamRZ 2008, Seiten 2032 f. ).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Aus der Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. vom 02.10.2007 (19 U 8/07, ZfSch 2007, 671 ff.) sei zu schließen, dass das OLG Frankfurt a. M. selbst bei einer vom Gutachter angenommenen "sehr hohen Wahrscheinlichkeit" der Täterschaft noch nicht von einer grob fahrlässigen Fehlerhaftigkeit eines Gutachtens ausgehe, sondern erst dann, wenn ein Gutachten eine quasi 100 %-ige - falsche - Sicherheit bejahe.

    Auf Grund einer Gesamtbetrachtung wurde ein Betrag von 150.000 ? als billige Geldentschädigung wegen der erlittenen Freiheitsentziehung und der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als angemessen und ausreichend angesehen (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 02.10.2007 - 19 U 8/07, juris Rn. 48 f.).

  • OLG Koblenz, 18.03.2016 - 1 U 832/15

    Keine persönliche Haftung der von einem Jugendamt beauftragten Sachverständigen

    Nach überkommenem Rechtsverständnis haftete der Sachverständige (nur) bei einem schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonst ein absolutes Rechtsgut bei einer leichtfertig unrichtigen, der Sachkunde völlig entbehrenden Begutachtung (vgl. BGH NJW 1989, 2941; OLG Schleswig NJW 1995, 791; OLG Frankfurt OLGR 2008, 300 Tz. 31; s. auch BVerfGE 49, 304, 316 ff.).

    Mitursächlichkeit genügt (OLG Frankfurt OLGR 2008, 300 Tz. 42; Palandt/Sprau, BGB, 75. Auflage 2016, § 839a Rn. 4); für eine Unterbrechung des Kausalverlaufs ist kein Anhalt ersichtlich.

  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    Zwar sind schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts in der Rechtsprechung vor allem dann angenommen worden, wenn durch Veröffentlichung in der Presse die Allgemeinheit oder wenigstens ein weiter, nicht abgegrenzter Personenkreis von dem verletzenden Tatbestand Kenntnis erhalten hat ( BGH , Urteil vom 23.10.2003, Az.: III ZR 9/03, u.a. in: NJW 2003, Seiten 3693 ff.; BGH , NJW 1981, Seiten 675 ff.; BGH , VersR 1972, Seite 368; OLG München , Urteil vom 06.06.2013, Az.: 24 U 4364/12, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 10350 ) oder wenn eine Untersuchungs- bzw. Zwangs-Haft angeordnet und verhängt wurde ( BGH , Urteil vom 23.10.2003, Az.: III ZR 9/03, u.a. in: NJW 2003, Seiten 3693 ff.; OLG Hamm , Beschluss vom 24.05.2013, Az.: 9 U 197/12, u.a. in: BeckRS 2014, Nr.: 10896; OLG Frankfurt/Main , VersR 2008, Seite 649; OLG München , NJW-RR 1994, Seite 724; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ) bzw. bei Einrichtung und Aufrechterhaltung eines "virtuellen Prangers" im Internet ( OLG Celle , NJW-RR 2008, Seite 1262; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ) oder wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes und der Mietwohnung ( LAG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 14.08.2014, Az.: 5 Sa 160/14, u.a. in: "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ) bzw. wegen der Behinderung der Ausübung von Umgangskontakten mit den Kindern durch Falschangaben des anderen Ehepartners gegenüber der Polizei ( LG Essen , FamRZ 2008, Seiten 2032 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 26.05.2016, Az.: 34 C 40/15, u.a. in: ZAP EN-Nr. 554/2016 = NJOZ 2016, Seiten 1035 = BeckRS 2016, Nr. 9705 = "juris" ).
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 92/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    13 Eine besonders kritische und in den Urteilsgründen auch nachvollziehbar gemachte Würdigung der Einschätzung des Sachverständigen durch den Tatrichter ist in diesem Zusammenhang insbesondere dann veranlasst, wenn - wie hier, vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2007 - 19 U 8/07, juris sowie https://www.merkur.de/bayern/...html und https://www.waz.de/staedte/bochum/...html - belastbare Hinweise darauf vorliegen, dass sich gutachterliche Äußerungen des gewählten Sachverständigen in früheren Verfahren als nicht nachvollziehbar oder gar unrichtig erwiesen haben (OLG Braunschweig aaO. zum Sachverständigen "Dr. CS").
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14515
OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07 (https://dejure.org/2007,14515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2007 - 19 U 8/07 (https://dejure.org/2007,14515)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 19 U 8/07 (https://dejure.org/2007,14515)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Schadensersatz, Falschberatung, Natrualrestitution

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 249, 251 BGB
    Schadensersatz, Falschberatung, Naturalrestitution

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Schlechterfüllung eines im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung geschlossenen Beratungsvertrages; Voraussetzungen eines selbstständigen Beratungsvertrages zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie; Verletzung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07
    Der Abschluss eines selbstständigen Beratungsvertrages liegt auch dann nahe, wenn dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorgelegt wird, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll (vgl. BGH WuM 2004, 45 m.w.N.).

    Bei der Berechnung des Eigenaufwands muss der Verkäufer daher auch im Zeitpunkt der Beratung bereits abzusehende ungünstige Veränderungen der Mieteinnahmen oder Unterhaltungskosten berücksichtigen (BGHZ 156, 371, 378).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07
    Der Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (vgl. BGHZ 123, 126, 129; WM 1988, 95, 96).
  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 193/05

    Haftung des Vermittlers einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07
    Die Gesamtumstände müssen unter Berücksichtigung der Auffassungen und der Bedürfnisse des Rechtsverkehrs den Rückschluss zulassen, dass beide Teile die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (vgl. BGH NJW 2007, 1362; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.10.2004, - 15 U 11/04 - juris; Bamberger/Roth-Czub, BGB, § 675 Rn. 83).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2004 - 15 U 11/04

    Schadensersatz wegen irreführender Anlagenberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07
    Die Gesamtumstände müssen unter Berücksichtigung der Auffassungen und der Bedürfnisse des Rechtsverkehrs den Rückschluss zulassen, dass beide Teile die Auskunft zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (vgl. BGH NJW 2007, 1362; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.10.2004, - 15 U 11/04 - juris; Bamberger/Roth-Czub, BGB, § 675 Rn. 83).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07
    Sie dürfen in vollem Umfang Feststellungsklage erheben (BGH VersR 1991, 788 m.w.N.).
  • BGH, 20.11.1987 - V ZR 66/86

    Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und spekulative Wertsteigerungserwartungen -

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07
    Der Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluss des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (vgl. BGHZ 123, 126, 129; WM 1988, 95, 96).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07
    Er verletzt seine Beratungspflichten, wenn er ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie gibt und den Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst (BGH WM 2005, 69, 70).
  • OLG Köln, 09.04.2003 - 2 U 52/01

    Umfang der Informationspflichten eines Anlagevermittlers bei der Vermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 19 U 8/07
    Soweit die Kläger unter Hinweis auf die von ihnen vorgelegten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln v. 13.12.1996 und 9.4.2003 - 11 U 89/96 und 2 U 52/01 - sowie des Landgerichts Görlitz v. 9.3.2000 - 4 O 57/99 - die Auffassung vertreten, eine mögliche Art der Schadensberechnung gehe dahin, dass die Beklagte zur Zahlung des vollen Kaufpreises gegen Übernahme der Wohnung verpflichtet sei, vermag der Senat dem nicht zuzustimmen.
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Rechtsprechung
   KG, 24.01.2008 - 19 U 8/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13336
KG, 24.01.2008 - 19 U 8/07 (https://dejure.org/2008,13336)
KG, Entscheidung vom 24.01.2008 - 19 U 8/07 (https://dejure.org/2008,13336)
KG, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 19 U 8/07 (https://dejure.org/2008,13336)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einzelner Wohnungseigentümer aus Verträgen über die Lieferung von Wasser und die Entwässerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentümergemeinschaft, Vertrag über Wasserlieferung und Entwässerung

  • Judicialis

    WoEigG § 16 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2
    Verpflichtung einzelner Wohnungseigentümer aus Verträgen über die Lieferung von Wasser und die Entwässerung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2009, 783
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06

    Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag

    Auszug aus KG, 24.01.2008 - 19 U 8/07
    Dies betrifft die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis (BGH NJW 2007, 2987; 2005, 2061).

    Dazu gehört grundsätzlich der Abschluss von Versorgungsverträgen für die in dem Haus befindlichen Wohnungen usw. (BGH NJW 2007, 2987 für Gasversorgung).

    Wie sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 (NJW 2007, 2987) ergibt, steht dem konkludenten Abschluss eines Versorgungsvertrages mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht entgegen, dass diese nicht Grundstückseigentümerin ist.

    Daraus würde sich eine individuelle Haftung der Wohnungseigentümer nur ergeben, wenn sie sich neben dem Verband der Eigentümer klar und eindeutig auch persönlich verpflichtet hätten (BGH NJW 2007, 2987).

    Es besteht keine Veranlassung, von der dies mit ausführlicher Begründung ablehnenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2007 (NJW 2007, 2987) abzuweichen.

    Dies reicht weder für einen gesonderten Vertragsschluss für die Wasserlieferung noch für eine persönliche Haftung der Beklagten zu 1 und 2 neben der Eigentümergemeinschaft, die eine klare und eindeutige persönliche Verpflichtung erfordern würde (BGH NJW 2007, 2987).

    Wie der Bundesgerichtshof ausdrücklich in seiner Entscheidung vom 7. März 2007 (NJW 2007, 2987) festgestellt hat, ist ein mit der Gesamtheit der Wohnungseigentümer geschlossener Vertrag (zur Gasversorgung) mit der Eigentümergemeinschaft als rechtsfähigem Verband, nicht mit den einzelnen Eigentümern geschlossen.

  • BGH, 30.04.2003 - VIII ZR 279/02

    Zustandekommen eines Wasserversorgungsvertrages; Festsetzung des

    Auszug aus KG, 24.01.2008 - 19 U 8/07
    In dem Leistungsangebot eines Versorgungsunternehmens liegt aber regelmäßig, d. h. mangels ausdrücklicher anderweitiger vertraglicher Vereinbarung, ein Vertragsangebot in Form einer Realofferte zum Abschluss eines Versorgungsvertrages durch sozialtypisches Verhalten, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Gas, Elektrizität, Wasser oder Fernwärme entnimmt (ständige Rechtsprechung, zum Beispiel BGH NJW 2003, 3131).

    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sich das Angebot des Versorgungsunternehmens auf Erbringung der Versorgungsleistungen typischerweise an den Grundstückseigentümer richtet, weil nur diesem ein Anspruch auf Anschluss an die Versorgung zusteht und Wasserversorgungsunternehmen ihre Versorgungsaufgabe durch Abschluss des Wasserversorgungsvertrages mit diesem Personenkreis erfüllen (vgl. z. B. BGH NJW 2003, 3131).

    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Klägerin ihr Vertragsangebot an ihr unbekannte und allenfalls mit erheblichem Ermittlungsaufwand individualisierbare Eigentümer gerichtet hätte ( zu diesem Gesichtspunkt vgl. BGH NJW 2003, 3131).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus KG, 24.01.2008 - 19 U 8/07
    Dies betrifft die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen, insbesondere bei Rechtsgeschäften oder Rechtshandlungen im Außenverhältnis (BGH NJW 2007, 2987; 2005, 2061).
  • BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 329/08

    Zur Haftung einzelner Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft für

    Unter diesen Umständen spricht gegen ein solches Verständnis schon die Tatsache, dass nach damaliger Auffassung mangels Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft allein eine persönliche Haftung der Wohnungseigentümer in Betracht kam, so dass für die Begründung einer akzessorischen Haftung der Wohnungseigentümer neben der Gemeinschaft keine Veranlassung bestand (so zutreffend KG, Urteil vom 24. Januar 2008 - 19 U 8/07, juris).
  • LG Berlin, 14.10.2008 - 9 S 7/08

    Gesamtschuldnerische Haftung von Wohnungseigentümern gegenüber einem

    Die Urteile des Kammergerichts vom 24. Januar 2008 - 19 U 8/07 - sowie vom 12. Februar 2008 - 27 U 36/07 - vertreten demgegenüber im Ergebnis die auch vom Amtsgericht vertretene Auffassung und schließen aus der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Umstand, dass die Klägerin ihren Vertragspartner in den Allgemeinen Bedingungen als "die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" bezeichnet, im Ergebnis darauf, dass sich das Angebot an die Gesamtheit der Wohnungseigentümer richtet und sich allein aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen eine besondere, daneben bestehende gesamtschuldnerische Haftung des einzelnen Wohnungseigentümers nicht erschließt.

    Die Entscheidung weicht mit der ständigen Rechtssprechung des Kammergerichts ( 7 U 251/05 vom 29. September 2006, 11 U 16/07 vom 07. November 2007, 13 U 26/07 vom 07. August 2007, 22 U 79/06 vom 08. Februar 2007 ) von den Entscheidungen des Kammergerichts 27 U 36/07 vom 12. Februar 2008 und 19 U 8/07 vom 24. Januar 2008 ab.

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