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   OLG Köln, 16.10.1992 - 19 U 81/92   

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https://dejure.org/1992,3480
OLG Köln, 16.10.1992 - 19 U 81/92 (https://dejure.org/1992,3480)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.10.1992 - 19 U 81/92 (https://dejure.org/1992,3480)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Oktober 1992 - 19 U 81/92 (https://dejure.org/1992,3480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gastwirt ; Pflicht; Vorkehrungen; Rutschgefahr; Zugang; Waschräume; Toilettenräume; Treppen; Fliesen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 350
  • VersR 1993, 371
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 19.02.2020 - 14 U 69/19

    Schadensersatzanspruch nach einem Zusammenstoß mit einer minderjährigen

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 16.10.1992 - 19 U 81/92 - juris, das für eine Sprunggelenksfraktur - indexangepasst - 10.000 EUR angenommen hat, hatte einen Sachverhalt mit einer weiteren Operation nach 1, 5 Jahren und einem Dauerschaden in Form einer MdE von 30% zum Gegenstand, die im vorliegenden Fall nicht vorgetragen sind.
  • OLG Stuttgart, 06.05.2009 - 3 U 239/07

    Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Sturzes auf einem schnee- und

    Das OLG Köln hat mit Urteil vom 16.10.1992 (NJW-RR 1993, 350) bei einem Sturz infolge Glatteis mit Sprunggelenksfraktur, mehreren nachfolgenden Operationen, die Gefahr einer Versteifung und Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % ein Schmerzensgeld von ca. 7.000,00 EUR zuerkannt.
  • OLG Köln, 15.06.1998 - 19 U 6/98

    Verkehrssicherungspflicht auf Zu- und Abgängen zu einer Gaststätte

    Bemessungsgrundlagen für die Höhe eines Schmerzensgeldes, das primär einen Ausgleich für die vom Geschädigten erlittenen immateriellen Beeinträchtigungen bieten soll, sind u. a. das Maß der Lebensbeeinträchtigung des Geschädigten, Größe, Dauer, Heftigkeit der Schmerzen, Leiden, Entstellungen, psychische Beeinträchtigungen, Dauer und Ausmaß der Behandlung, der Arbeitsunfähigkeit, die Heilungsprognose sowie der Grad des Verschuldens des Schädigers und eines etwaigen Mitverschuldens des Verletzten (vgl. Palandt/Thomas, BGB, 57. Aufl., § 847 Rdnr. 11; vgl. auch das Senatsurteil vom 16.10.1992 - 19 U 81/92 -, OLG-Report 1993, 71 f. = NJW-RR 1983, 350 f.).
  • LG Potsdam, 21.12.2015 - 6 O 148/14

    Verkehrsunfall zwischen Linienbus und entgegenkommenden Motorrad

    Ist die Entwicklung des immateriellen Schadens in der Zukunft ungewiss, kann das Gericht einen Teilbetrag zuerkennen, wenn bezüglich eines Teiles der Belastungen ein gewisser Abschluss erreicht worden ist (BGH NJW 2001, 3414, 3415; OLG Köln NJW-RR 1993, 350, 351), und der Kläger kann den restlichen Teil mit einer Feststellungsklage dem Grunde nach geltend machen (BGH VersR 2001, 874, 875; BGH NJW-RR 2006, 712, 714; BGH NJW-RR 2007, 601).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2001 - 22 U 26/01

    Verletzung eines Wirthausgastes - Karnevalsveranstaltung - Gläser auf

    Bei derart starkem Publikumsaufkommen liegt es auf der Hand, dass es den Besuchern, die über die Treppe zu der im Kellergeschoss gelegenen Garderobe und wieder zurück gelangen wollten, unabhängig von den Lichtverhältnissen nicht uneingeschränkt möglich war, die vor ihnen liegenden Treppenstufen zu beobachten, weil die Sicht sowohl durch vorangehende als auch sitzende Gäste blockiert war (vgl. zur Situation bei starkem Publikumsverkehr in Gaststätten oder bei Tanzveranstaltungen auch Entscheidung des Senates in OLGR Düsseldorf 1999, 78, 79 sowie OLG Köln OLGR 1993, 71).
  • LG Bonn, 10.08.1998 - 1 O 355/97

    Unfall beim Schulfest

    Unter zusätzlicher Berücksichtigung der erheblichen Beeinträchtigungen im alltäglichen Bereich und der damit verbundenen Umstellung der Lebensführung der Klägerin wäre nach Auffassung der Kammer ohne jegliches Mitverschulden auf ihrer Seite ein Schmerzensgeld von bis zu 15.000,00 DM zu veranschlagen (vgl. die ähnlich gelagerte, allerdings bereits 6 Jahre alte Entscheidung des OLG Köln vom 16.10.1992 (19 U 81/92), VersR 1993, 371).
  • AG Gießen, 08.12.1994 - 46 C 3009/94

    Schmerzensgeld als Teilbetrag für einen bestimmten Zeitraum

    Die Begrenzung auf einen bestimmten Zeitpunkt ist im vorliegenden Fall ausnahmsweise zulässig, da die zukünftige Entwicklung ausweislich des ärztlichen Zeugnisses vom 28.03.1994 (Bl. 6 d.A.) derzeit noch nicht überschaubar ist (vgl. OLG Köln, VersR 1993, 371 f (372); Palndt-Thomas, BGB, 52. Aufl., S 847, Rd.-Nr. 11).
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