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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.09.2011 - I-19 U 88/11   

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OLG Hamm, 09.09.2011 - I-19 U 88/11 (https://dejure.org/2011,12698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.2011 - I-19 U 88/11 (https://dejure.org/2011,12698)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 2011 - I-19 U 88/11 (https://dejure.org/2011,12698)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2012, 222
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.03.1994 - VIII ZR 185/92

    Internationale Gerichtsstandsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2011 - 19 U 88/11
    Die Wirksamkeit einer solchen Rechtsstandvereinbarung ist jedoch eng auszulegen (vgl. BGH in NJW 1994, S. 2699 ff).

    Bei einer Gerichtsstandsklausel in allgemeinen Geschäftsbedinungen und einem Briefwechsel muss daher entweder in beiden Willensäußerungen oder wenigstens in dem "angenommenen" Angebot ausdrücklich auf die Geschäftsbedingungen Bezug genommen werden (vgl. BGH in NJW 1994, S. 2699 ff).

    Hierfür wäre Voraussetzung gewesen, dass sie ihrerseits diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich zugestimmt hätte (vgl. BGH in NJW 1994, S. 2699 ff).

    Die sogenannte "halbe Schriftlichkeit" ist nicht gewahrt, da Voraussetzung hierfür eine vorherige mündliche Vereinbarung ist (vgl. BGH NJW 1994, Seite 2699 ff.).

  • EuGH, 25.02.2010 - C-381/08

    Car Trim - Gerichtliche Zuständigkeit in Zivil- und Handelssachen - Verordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2011 - 19 U 88/11
    Art. 5 Nr. 1 Buchstabe b) erster Gedankenstrich EuGVVO ist dahin auszulegen, dass Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender Ware auch bei bestimmten Vorgaben des Auftraggebers zu Beschaffung, Verarbeitung und Lieferung der Ware, welche nicht von ihm zu besorgen sind, Kaufverträge beweglicher Sachen darstellen (vgl. EuGH in NJW 2010, S. 1059 ff).

    Wenn sich der Lieferort nicht aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen bestimmen lässt, ist dieser Ort nämlich derjenige der körperlichen Übergabe der Waren, durch die der Käufer am endgültigen Bestimmungsort des Verkaufsvorgangs die tatsächliche Verfügungsgewalt über diese Waren erlangt hat oder hätte erlangen müssen (vgl. EuGH in NJW 2010, S. 1059 ff).

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2011 - 19 U 88/11
    Zwar ist die Schriftform gewahrt, wenn die Parteien im Vertrag ausdrücklich auf ein vorangegangenes Angebotsschreiben Bezug nehmen, das seinerseits auf - eine Gerichtsstandklausel enthaltende - allgemeine Geschäftsbedingungen hinweist (EuGH in NJW 1977, Seite 494 ff.).

    Soweit in der Literatur (vgl. Gottwald in Münchener Kommentar zur ZPO, Art. 23 EuGVVO, Rdn. 27 mwN) vertreten wird, dass im kaufmännischen Verkehr der tatsächliche Zugang der allgemeinen Geschäftsbedingungen entbehrlich sein soll, wenn der Text unschwer durch Rückfrage beschafft werden kann, lässt sich diese Auffassung nicht mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 14.12.1976 (NJW 1977, 494 ff) vereinbaren.

  • OLG Karlsruhe, 15.03.2001 - 19 U 48/00

    Gerichtsstandsvereinbarung - Bestellformular mit Verweis auf Geschäftsbedingungen

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2011 - 19 U 88/11
    Dementsprechend wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nach wie vor und zu Recht verlangt, dass für eine wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Schriftverkehr eine Beifügung der Bedingungen erforderlich ist (vgl. u.a. Schifffahrtsobergericht Köln in VersR 1999, Seite 639 ff und OLG Karlsruhe in BeckRS 2001, 30167934).
  • EuGH, 09.06.2011 - C-87/10

    Electrosteel Europe - Gerichtliche Zuständigkeit sowie Anerkennung und

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2011 - 19 U 88/11
    Bei der - einheitsrechtlich zu erfolgenden - Prüfung, welcher Erfüllungsort vereinbart wurde, sind alle einschlägigen Bestimmungen und Klausel des Vertrages ggf. einschließlich der allgemein anerkannten und im internationalen Handelsverkehr üblichen Bestimmungen und Klauseln wie der von der internationalen Handelskammer formulierten Incoterms zu berücksichtigen, wenn sie eine eindeutige Bestimmung diese Ortes ermöglichen (vgl. EuGH in EuZW 2011, S. 603 ff).
  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 19/00

    Zustandekommen einer Gerichtstandvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2011 - 19 U 88/11
    Eine solche schriftliche Vereinbarung setzt voraus, dass jede Partei ihre Willenserkläruung schriftlich abgegeben hat, was auch in getrennten Schriftstücken geschehen kann, sofern aus ihnen die Übereinstimmung hinsichtlich des gewählten Rechtsstandes ausreichend deutlich hervorgeht (vgl. BGH in NJW 2001, S. 1731 ff).
  • BGH, 23.06.2010 - VIII ZR 135/08

    Internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitendem Versendungskauf:

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2011 - 19 U 88/11
    Die Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 1 Buchstabe b) erster Gedankenstrich EuGVVO umfasst sämtliche Klagen aus ein- und demselben Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen und nicht nur diejenigen aus der Lieferverpflichtung an sich (vgl. BGH in NJW 2010, Seite 3452 ff.).
  • BGH, 28.03.1996 - III ZR 95/95

    Gerichtsstandvereinbarung mit einem französischen Geschäftspartner - Mündliche

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2011 - 19 U 88/11
    Hinzu tritt, dass im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 kein Sonderrecht für Kaufleute gilt (vgl.BGH in NJW 1996, 1819 ff).
  • OLG Köln, 27.02.1998 - 3 U 176/96

    Internationaler Handelsverkehr, Gerichtsstandsvereinbarung,

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2011 - 19 U 88/11
    Dementsprechend wird auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nach wie vor und zu Recht verlangt, dass für eine wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Schriftverkehr eine Beifügung der Bedingungen erforderlich ist (vgl. u.a. Schifffahrtsobergericht Köln in VersR 1999, Seite 639 ff und OLG Karlsruhe in BeckRS 2001, 30167934).
  • BGH, 07.11.2012 - VIII ZR 108/12

    Internationaler Warenkauf: Erfüllung der geschuldeten Lieferleistung am benannten

    (1) Diese zu den Ankunftsklauseln gerechnete Klausel wird gemeinhin so verstanden, dass der Verkäufer zur Erfüllung seiner Lieferpflicht die Ware dem Käufer an dem als Bestimmungsort genannten Ort im Einfuhrland zur Verfügung zu stellen und bis dorthin die Kosten einschließlich der zur Einfuhrfreimachung zu entrichtenden Abgaben sowie alle Gefahren zu tragen hat (OLG Hamm, Urteil vom 9. September 2011 - 19 U 88/11, juris Rn. 28; Joost in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 346 Rn. 108, 111; Oetker/Pamp, HGB, 2. Aufl., § 346 Rn. 80; Ensthaler/B. Schmidt, HGB, 7. Aufl., § 346 Rn. 35; Heymann/Horn, HGB, 2. Aufl., § 346 Rn. 109; Röhricht/Graf von Westphalen/Wagner, HGB, 3. Aufl., § 346 Rn. 60, 76; MünchKommBGB/Westermann, 6. Aufl., § 447 Rn. 12; Honsell/Ernst/Lauko, Kommentar zum UN-Kaufrecht, 2. Aufl., Art. 31 Rn. 17, 49; Schlechtriem/Schwenzer/Widmer, Kommentar zum Einheitlichen UN-Kaufrecht, 5. Aufl., Art. 31 Rn. 76; Piltz, RIW 2000, 485, 486; ders. in Kröll/Mistelis/Perales Viscasillas, UN-Convention on Contracts for the International Sale of Goods, 2011, Art. 30 Rn. 36; Schackmar, Die Lieferpflicht des Verkäufers in internationalen Kaufverträgen, 2001, Rn. 368, 370).

    Diese Sichtweise, die der Senat in seinem Urteil vom 22. April 2009 (VIII ZR 156/07, aaO Rn. 18, 20) aufgegriffen hat (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 9. September 2011 - 19 U 88/11, aaO) und die sich - vornehmlich gestützt auf Art. 9 Abs. 2 CISG - verbreitet auch in der jüngeren ausländischen Rechtsprechung zum internationalen Warenkauf findet (vgl. die Nachweise bei UNCITRAL Digest of Case Law on the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, 2012, S. 68, 70; Magnus/Lüsing, IHR 2007, 1, 7; Perales Viscasillas in Kröll/ Mistelis/Perales Viscasillas, aaO, Art. 9 Rn. 38), wird ebenfalls vom Gerichtshof der Europäischen Union für die Auslegung von Incoterm-Klauseln (hier: EXW) im Rahmen von Art. 5 Nr. 1 Buchst. b EuGVVO vertreten (EuGH, NJW 2011, 3018 Rn. 23 - Electrosteel).

  • OLG Frankfurt, 05.06.2014 - 1 U 48/12

    Internationale Zuständigkeit: Erfüllungsort

    13 a) Die Zuständigkeit nach Art. 5 Nr. 1 lit. b) erster Spiegelstrich EuGVVO umfasst sämtliche Klagen aus ein- und demselben Vertrag über den Verkauf beweglicher Sachen und nicht nur diejenigen aus der Lieferverpflichtung an sich (OLG Hamm, Urteil vom 09. September 2011 - 19 U 88/11, I-19 U 88/11 - juris, Rz 24; Zöller/Geimer a.a.O. Art. 5 EuGVVO, Rz 4).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.09.2011 - 19 U 88/11   

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https://dejure.org/2011,63775
OLG Köln, 15.09.2011 - 19 U 88/11 (https://dejure.org/2011,63775)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.2011 - 19 U 88/11 (https://dejure.org/2011,63775)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 139/04

    Fortsetzung eines Handelsvertretervertrages nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2011 - 19 U 88/11
    Zu Recht ist das Landgericht auch davon ausgegangen, dass die befristete zweite Rahmenvereinbarung für das Touristikjahr 2007/2008 in entsprechender Anwendung von § 89 Abs. 3 HGB auch für das Folgejahr maßgeblich ist (vgl. BGH vom 19.01.2005, NJW-RR 2005, 762 ff - zitiert nach juris Rn. 30).
  • LG Köln, 15.04.2011 - 89 O 37/10

    Handelsvertreter: Rechtsfolgen des Auslaufens befristeter Vertragsbestandteile

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.2011 - 19 U 88/11
    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 15.04.2011 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 89 O 37/10 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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Rechtsprechung
   KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11   

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https://dejure.org/2011,18819
KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11 (https://dejure.org/2011,18819)
KG, Entscheidung vom 20.09.2011 - 19 U 88/11 (https://dejure.org/2011,18819)
KG, Entscheidung vom 20. September 2011 - 19 U 88/11 (https://dejure.org/2011,18819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge gegen die Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 14 O 499/10
  • KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11
    Denn ein diesbezügliches Ermessen stand ihm nicht zu (BVerfG, NJW 2003, 281; Ball, in: Musielak, a.a.O., § 522 Rz. 20; Lemke, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl. 2011, § 522 Rz. 39 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.06.2008 - 1 BvR 1336/08

    Keine Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit durch Zurückweisung einer

    Auszug aus KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11
    § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist verfassungsgemäß (BVerfG, NJW 2008, 3419).
  • BGH, 13.12.2007 - I ZR 47/06

    Anwendungsbereich der Anhörungsrüge

    Auszug aus KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11
    Die vermeintliche offensichtliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird ebenso wenig erfasst wie die vermeintliche Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (BGH, NJW 2008, 2126 Tz. 5; NJW-RR 2009, 144 Tz. 1; BFH, NJW 2006, 861; Musielak, in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 321 a Rz. 6; Thole, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl. 2011, § 321 a Rz. 6; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 321 a Rz. 3a, 8).
  • BGH, 17.07.2008 - V ZR 149/07

    Anwendungsbereich der Gehörsrüge

    Auszug aus KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11
    Die vermeintliche offensichtliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird ebenso wenig erfasst wie die vermeintliche Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (BGH, NJW 2008, 2126 Tz. 5; NJW-RR 2009, 144 Tz. 1; BFH, NJW 2006, 861; Musielak, in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 321 a Rz. 6; Thole, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl. 2011, § 321 a Rz. 6; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 321 a Rz. 3a, 8).
  • BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Auszug aus KG, 20.09.2011 - 19 U 88/11
    Die vermeintliche offensichtliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird ebenso wenig erfasst wie die vermeintliche Verletzung anderer Verfahrensgrundsätze (BGH, NJW 2008, 2126 Tz. 5; NJW-RR 2009, 144 Tz. 1; BFH, NJW 2006, 861; Musielak, in: Musielak, ZPO, 8. Aufl. 2011, § 321 a Rz. 6; Thole, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 3. Aufl. 2011, § 321 a Rz. 6; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 321 a Rz. 3a, 8).
  • LG Berlin, 31.05.2016 - 67 S 357/15

    Hohe Innentemperatur als Mietmangel: Rechtliches Gehör; Auslegung eines Antrags;

    Die vermeintliche Unrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung wird davon unabhängig ebensowenig erfasst wie die vermeintliche Verletzung anderer Verfahrensrechte (KG, Beschl. v. 20. September 2011 - 19 U 88/11, juris Tz. 3).
  • OLG Dresden, 14.02.2022 - 4 U 1158/21

    Ersatz immaterieller Schäden wegen Verletzung von Rechten aus der DSGVO ;

    Eine erhebliche Gehörsverletzung liegt nur dann vor, wenn das Gericht vor oder bei seiner Entscheidung Vortrag der Partei aus Versehen nicht zur Kenntnis nimmt, es durch verfehlte Anwendung der einschlägigen Vorschriften das Äußerungsrecht einer Partei ausschließt oder verkürzt, durch Unterlassen gebotener Hinweise eine Partei benachteiligt oder das Vorbringen einer Partei nicht erfasst oder grob missversteht; nicht hingegen, wenn sich die Beanstandung in der Unrichtigkeit der Rechtsauffassung des Gerichts erschöpft (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20.09.2011, Az. 19 U 88/11, Rn. 3 m.w.N., zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 22.10.2020 - 67 S 266/19

    Mietpreisbremse in Berlin: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Eine der Rüge zugängliche Gehörsverletzung liegt davon ausgehend nur dann vor, wenn das Gericht vor oder bei seiner Entscheidung Vortrag der Partei aus Versehen nicht zur Kenntnis nimmt, es durch verfehlte Anwendung der einschlägigen Vorschriften das Äußerungsrecht einer Partei ausschließt oder verkürzt, durch Unterlassen gebotener Hinweise eine Partei benachteiligt oder das Vorbringen einer Partei nicht erfasst oder grob missversteht (vgl. KG, Beschl. v. 20. September 2011 - 19 U 88/11 , BeckRS 2011, 25664; Musielak, a.a.O.).
  • LG Berlin, 23.05.2019 - 67 S 21/19

    Wohnraummiete in Berlin: Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf der

    Eine der Rüge zugängliche Gehörsverletzung liegt davon ausgehend nur dann vor, wenn das Gericht vor oder bei seiner Entscheidung Vortrag der Partei aus Versehen nicht zur Kenntnis nimmt, es durch verfehlte Anwendung der einschlägigen Vorschriften das Äußerungsrecht einer Partei ausschließt oder verkürzt, durch Unterlassen gebotener Hinweise eine Partei benachteiligt oder das Vorbringen einer Partei nicht erfasst oder grob missversteht (vgl. KG, Beschl. v. 20. September 2011 - 19 U 88/11 , BeckRS 2011, 25664; Musielak, a.a.O.).
  • LG Berlin, 02.04.2020 - 67 S 249/19

    Voraussetzungen einer Anhörungsrüge

    Eine der Rüge zugängliche Gehörsverletzung liegt davon ausgehend nur dann vor, wenn das Gericht vor oder bei seiner Entscheidung Vortrag der Partei aus Versehen nicht zur Kenntnis nimmt, es durch verfehlte Anwendung der einschlägigen Vorschriften das Äußerungsrecht einer Partei ausschließt oder verkürzt, durch Unterlassen gebotener Hinweise eine Partei benachteiligt oder das Vorbringen einer Partei nicht erfasst oder grob missversteht (vgl. KG, Beschl. v. 20. September 2011 - 19 U 88/11 , BeckRS 2011, 25664; Musielak, a.a.O.).
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