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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.07.2016 - 19 U 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37902
OLG Frankfurt, 25.07.2016 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2016,37902)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.07.2016 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2016,37902)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2016,37902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 355 BGB, § 14 BGB-InfoV
    Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung beim Darlehensvertrag (Verwendung des Begriffs "Widerrufserklärung" statt -belehrung sowie "Vertragsurkunde")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäßheit der Widerrufsbelehrung beim Darlehensvertrag (Verwendung des Begriffs "Widerrufserklärung" statt -belehrung sowie "Vertragsurkunde")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 355; BGB-InfoV § 14
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 355 a.F.
    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2016 - 19 U 9/16
    Maßgeblich für die Festsetzung des Streitwerts ist nach der Rechtsprechung des BGH (WM 2016, 454 [BGH 12.01.2016 - XI ZR 366/15] ) gemäß § 3 ZPO die Hauptforderung, die der Kläger aufgrund seines Widerrufs gemäß §§ 346 ff. BGB beanspruchen zu können meint.

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in Fällen der vorliegenden Art der Streitwert mit der Höhe der bereits erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zu bemessen ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016, XI ZR 366/15, Rn. 12 ff., zitiert nach juris ).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2016 - 19 U 9/16
    Denn es ist den Parteien unbenommen, die Voraussetzungen des Fristlaufs zugunsten des Verbrauchers strenger zu fassen und den Fristbeginn damit im Ergebnis hinauszuschieben (BGH MDR 2009, 1232 [BGH 13.01.2009 - XI ZR 118/08] ; BGH, Urteil vom 13. Januar 2009, XI ZR 509/07, Rn. 15; BGH, Urteil vom 26. Mai 2009, XI ZR 242/08, Rn. 16; jeweils zitiert nach juris ).
  • BGH, 26.05.2009 - XI ZR 242/08

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2016 - 19 U 9/16
    Denn es ist den Parteien unbenommen, die Voraussetzungen des Fristlaufs zugunsten des Verbrauchers strenger zu fassen und den Fristbeginn damit im Ergebnis hinauszuschieben (BGH MDR 2009, 1232 [BGH 13.01.2009 - XI ZR 118/08] ; BGH, Urteil vom 13. Januar 2009, XI ZR 509/07, Rn. 15; BGH, Urteil vom 26. Mai 2009, XI ZR 242/08, Rn. 16; jeweils zitiert nach juris ).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 509/07

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2016 - 19 U 9/16
    Denn es ist den Parteien unbenommen, die Voraussetzungen des Fristlaufs zugunsten des Verbrauchers strenger zu fassen und den Fristbeginn damit im Ergebnis hinauszuschieben (BGH MDR 2009, 1232 [BGH 13.01.2009 - XI ZR 118/08] ; BGH, Urteil vom 13. Januar 2009, XI ZR 509/07, Rn. 15; BGH, Urteil vom 26. Mai 2009, XI ZR 242/08, Rn. 16; jeweils zitiert nach juris ).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2016 - 19 U 9/16
    Insbesondere kann der Kläger aus der Entscheidung des BGH vom 10.3.2009 zu Az. XI ZR 33/08 nichts für sich herleiten.
  • OLG Frankfurt, 14.03.2016 - 19 U 283/15

    Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.07.2016 - 19 U 9/16
    Eben so verhält es sich hier (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 14. März 2016, 19 U 283/15, zu einer gleichlautenden Widerrufserklärung; bei der Akte befindlich als Teil der Anlage BB 1).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2018 - 23 U 12/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag

    Der 19. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main hat in einer parallel gelagerten Sache (Vfg. v. 21.12.2015, bestätigt durch Beschl. v. 25.01.2016 - 19 U 160/15 - ebenso Beschl. v. 25.07.2016 - 19 U 9/16 - sowie Beschl. v. 08.06.2016 - 19 U 9/16 - jew. zit. bei juris ) wie folgt ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 17.11.2017 - 23 U 235/16

    Widerrufsbelehrung: Folgenlose Abweichung von Musterbelehrung bei fehlender

    Der 19. Zivilsenat des OLG Frankfurt am Main hat in einer parallel gelagerten Sache (Vfg.v. 21.12.2015, bestätigt durch Beschl.v. 25.01.2016 - 19 U 160/15 - ebenso Beschl.v. 25.07.2016 - 19 U 9/16 - sowie Beschl.v. 08.06.2016 - 19 U 9/16 - jew. zit. bei juris ) wie folgt ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 24.10.2017 - 10 U 201/16

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung zum Verbraucherdarlehensvertrag

    Der hinweisende Artikel "dieser" kann sich nur auf die Widerrufsbelehrung beziehen, die der Bankkunde vor sich hat (ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschl. vom 25.07.2016, 19 U 9/16, juris Rnr. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16   

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https://dejure.org/2017,76733
OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2017,76733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2017 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2017,76733)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2017 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2017,76733)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.2005 - VIII ZR 140/04

    Rechte des Stromabnehmers bei für ihn nicht erkennbaren Wechsel des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16
    Denn ein entsprechender Fremdgeschäftsführungswille ist nach ständiger Rechtsprechung auch bei einem solchen objektiv (auch) fremden Geschäft zu vermuten (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2005, Az.: VIII ZR 140/04, zitiert nach Juris, Rn. 19 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 100/70

    Umfang der Beschränkung der Haftung des auftraglosen Geschäftsführers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16
    Denn anders als der Kläger im nachgelassenen Schriftsatz vom 21. März 2017 ausgeführt hat, ist es allgemein anerkannt, dass die Haftung des Schädigers bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 680 BGB nicht nur im Anwendungsbereich der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, sondern auch im Rahmen der konkurrierenden §§ 823 ff. BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt ist, damit diese Haftungsprivilegierung im Ergebnis nicht leer läuft (vgl. Palandt-Sprau, a.a.O., § 680 BGB Rn. 1; Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - Seiler, 6. Auflage 2012, § 680 BGB Rn. 7; BGH NJW 1972, 475, jeweils m.w.N.).
  • LG Kaiserslautern, 04.04.2006 - 1 S 145/05

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Aufsichtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 4. April 2006, (Az.: 1 S 145/05) schließlich die Ansicht vertritt, der Beklagte zu 1. habe der Verpflichtung zuwider gehandelt, die Beklagten zu 2. und zu 3. im Hinblick auf ihre Fähigkeiten zur Ersthilfeleistung zu instruieren, zu überwachen und zu kontrollieren, führt auch dies nicht zu einer Haftung des Beklagten zu 1. aus § 831 Abs. 1 BGB.
  • OLG München, 06.04.2006 - 1 U 4142/05

    Abschluss eines Behandlungsvertrages - Haftungsprivileg des § 680 BGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2017 - 19 U 9/16
    Diese Frage kann indessen zuverlässig nur dann beantwortet werden, wenn bekannt ist, über welchen Zeitraum hinweg der Kläger unter Sauerstoffmangel gelitten hat, wann genau der Herz-Kreislaufstillstand eingetreten ist und ob bzw. in welchem Umfang das Gehirn des Klägers zum Zeitpunkt der ersten möglichen Reanimation durch die Beklagten bereits geschädigt war (vgl. OLG München, Urteil vom 06.04.2006, Az. 1 U 4142/05, zitiert nach juris, Rn. 39, in einem insoweit vergleichbaren Fall).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 19 U 9/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38724
OLG Frankfurt, 08.06.2016 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2016,38724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.06.2016 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2016,38724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - 19 U 9/16 (https://dejure.org/2016,38724)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 20.05.2019 - 17 U 107/19

    1. Ein Verbraucher muss als Adressat der Widerrufsbelehrung den Klammerzusatz zur

    Die beanstandete Formulierung enthält eine lediglich beispielhafte Aufzählung, was aufgrund des Zusatzes "z.B." für einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher zwanglos erkennbar ist (Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 17 U 23/18 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. November 2017 - 23 U 235/16 -, Rn. 48 , juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 23 U 192/15 -, Rn. 46, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. Juni 2016 - 19 U 9/16 -, Rn. 39, juris).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2017 - 23 U 166/16

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag im Jahr 2009

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 24. März 2017 (Az.: 23 U 186/16) ausgeführt, dass er sich der Begründung des 19. Senates in dessen Beschluss vom 25. Januar 2016, Az.: 19 U 160/15; Beschluss vom 25. Juli 2016, Az.: 19 U 9/16; Beschluss vom 8. Juni 2016, Az.: 19 U 9/16, nach eigener Prüfung anschließe.
  • OLG Frankfurt, 27.10.2017 - 19 U 116/17

    Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag (hier: Verwendung

    Es bedarf keiner juristischen Fachkenntnisse, um den hierin enthaltenen Zirkelbezug zu erkennen; dieser springt vielmehr ins Auge (OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. Juni 2016 - 19 U 9/16 -, Rn. 42, juris).
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