Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 12.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04   

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https://dejure.org/2004,5476
OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04 (https://dejure.org/2004,5476)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2004 - 19 W 2/04 (https://dejure.org/2004,5476)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - 19 W 2/04 (https://dejure.org/2004,5476)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 887; ; ZPO § 888; ; HGB § 87 c Abs. 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 887; ZPO § 888; HGB § 87 c
    Erfüllungseinwand gegen Zwangsvollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszugs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 87c Abs. 3; ZPO § 887 § 888
    Zwangsvollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Buchauszug des VV, Vollstreckung des Buchauszuges, Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren, erforderliche Angaben, Daten, schlagwortartige Umschreibung der Gründe für die Nichtausführung, Antragsdaten, Anspruch auf Neuerteilung eines Buchauszuges, formale Mängel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1413
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04
    Der Handelsvertreter soll aufgrund der ihm erteilten Angaben selbst in die Lage versetzt werden, seine Provisionsansprüche zu berechnen und/oder die ihm erteilten Provisionsabrechnungen zu überprüfen (BGH NJW 2001, 2333).

    Dies umfasst zunächst die zur Identifizierung des Geschäfts notwendigen Angaben (Versicherungsnehmer, Versicherungsscheinnummer, Art und Sparte des Vertrages, Tarif), ferner die Angaben der für die Provision wichtigen Umstände (Jahresprämie, provisionsrelevante Sondervereinbarungen, Versicherungsbeginn) schließlich Angaben evtl. Stornierungen einschließlich Datum und Grund der Stornierung (so grundlegend BGH NJW 2001, 2333 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 23.05.2001 - 1 U 760/00

    Anforderungen an den vom Unternehmer zu erteilenden Buchauszug

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04
    Die auskunftspflichtigen Umstände waren vielmehr wörtlich einer Entscheidung des OLG Saarbrücken (NJW-RR 2002, 391, 392; im Wesentlichen gleich auch: Küstner in "Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3. Aufl., Rn. 1482) entnommen worden und beschreiben nur die Anforderungen, die üblicherweise an die Angaben im Buchauszug zu stellen sind.
  • OLG Köln, 03.05.1995 - 3 W 10/95

    Vollstreckung des Titels auf Erteilung einer Provisionsabrechnung -

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04
    Bei der Verpflichtung des Prinzipals zur Erteilung eines Buchauszuges handelt es sich nach ganz überwiegender Auffassung in der neueren Rechtsprechung sowie im Schrifttum um eine vertretbare Handlung, welche gegebenenfalls im Wege einer Ersatzvornahme gemäß § 887 ZPO zu vollstrecken ist (OLG Hamm NJW-RR 1994, 490 f.; OLG Köln NJW-RR 1996, 100 f.; OLG Düsseldorf MDR 2000, 168; HansOLG HVR (00) Nr. 956; von Hoyningen-Huene in MünchKomm zum HGB, § 87 c, Rn. 53; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 87 c, Rn. 54; Baumbach-Duden/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 87 c, Rn. 12 m. w. N.; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 887 Rn. 3 Stichwort: "Buchauszug"; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 887 Rn. 23, Stichwort "Buchauszug").
  • OLG Frankfurt, 16.09.1993 - 22 U 90/93

    Ausschluss der Haftung des Zwischenspediteurs wegen Abschlusses einer eigenen

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04
    Bei der Verpflichtung des Prinzipals zur Erteilung eines Buchauszuges handelt es sich nach ganz überwiegender Auffassung in der neueren Rechtsprechung sowie im Schrifttum um eine vertretbare Handlung, welche gegebenenfalls im Wege einer Ersatzvornahme gemäß § 887 ZPO zu vollstrecken ist (OLG Hamm NJW-RR 1994, 490 f.; OLG Köln NJW-RR 1996, 100 f.; OLG Düsseldorf MDR 2000, 168; HansOLG HVR (00) Nr. 956; von Hoyningen-Huene in MünchKomm zum HGB, § 87 c, Rn. 53; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost, HGB, § 87 c, Rn. 54; Baumbach-Duden/Hopt, HGB, 31. Aufl., § 87 c, Rn. 12 m. w. N.; Zöller/Stöber, ZPO, 24. Aufl., § 887 Rn. 3 Stichwort: "Buchauszug"; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 887 Rn. 23, Stichwort "Buchauszug").
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 171/95

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bauherrn gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04
    Diese Daten mögen theoretisch für die Frage bedeutsam sein, ob die Tätigkeit des Handelsvertreters bedeutsam für den Vertragsschluss geworden ist (so OLG Hamm BB 1997, 1330).
  • OLG Hamm, 19.11.1993 - 29 W 105/93

    Vollstreckung, Buchauszug, Auskunftsanspruch des HV, Erzwingungshaft,

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04
    Die Anordnung eines Zwangsgeldes gegen den Schuldner wird nur ganz ausnahmsweise für zulässig gehalten (etwa für den Fall, dass eine notwendige rechnergestützte Übersicht nicht durch einen Außenstehenden erstellt werden kann, vgl. OLG Hamm NJW-RR 1994, 489).
  • OLG Nürnberg, 28.07.1998 - 12 W 2209/98

    Vollstreckungsverfahren nach Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04
    Die Ergänzung soll nicht für jeden Fall der Unvollständigkeit verlangt werden dürfen, sondern nur bei einem gänzlich unbrauchbaren Buchauszug (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a. a. O.; unklar: OLG Nürnberg JurBüro 1998, 666).
  • OLG München, 21.08.1987 - 23 U 3376/87

    Buchauszug, Anspruch auf Ergänzung eines Buchauszuges, Anspruch auf Zahlung eines

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2004 - 19 W 2/04
    Liegt ein im Grundsatz brauchbarer Buchauszug vor, wird teils die Ansicht vertreten, dass für eine Zwangsvollstreckung im Wege der Ersatzvornahme kein Raum mehr ist, sondern der Handelsvertreter (zunächst) auf seine Kosten auf das Bucheinsichtsrecht gemäß § 87 c Abs. 4 HGB zu verweisen ist (OLG München NJW-RR 1988, 290).
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

    - Angaben zur Dynamisierung, allerdings nur im Bereich Lebens- und Rentenversicherung notwendige Differenzierung (OLG Köln, Beschl. v. 9.2.2004 - 19 W 2/04, OLGR 2004, 193).

    Bei einem unvollständigen Auszug besteht kein Anspruch auf Neuerteilung, sondern nur auf Ergänzung (OLG Köln, Urt. v. 12.2.2010 - 10 U 105/09, juris; Urt. v. 9.2.2004 - 19 W 2/04, OLGR 2004, 193).

  • OLG München, 21.04.2010 - 7 U 5369/09

    Handelsvertretervertrag: Erforderlicher Inhalt eines von einem Handelsvertreter

    f) Annullierung, Nichtausführung und Stornierungen mit Angaben der Gründen (vgl. BGH NJW 2001, 2333, 2335; OLG Düsseldorf MDR 2000, 167, 168; OLG Köln NJW-RR 1999, 833; VersR 2004, 1413, 1414; OLG München NJW-RR 2002, 1034, 1035).
  • OLG Köln, 03.03.2004 - 19 W 10/04

    Buchauszug nur über provisionspflichtige Geschäfte des Handelsvertreters

    Zutreffend hat das Landgericht mit der einhelligen Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, welche auch vom Senat geteilt wird (vgl. die Nachweise im Senatsbeschluss vom 9. Februar 2004 - 19 W 2/04), die Zwangsvollstreckung des gegen die Schuldnerin gerichteten Titels auf Erteilung eines Buchauszuges nach der Vorschrift des § 887 ZPO beurteilt.
  • OLG Köln, 22.12.2009 - 19 W 24/09

    Vollstreckung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszugs

    Die Antragsgegnerinnen berufen sich insoweit auf einen Beschluss des Senats vom 09.02.2004, mit dem der Senat den Antrag eines Vollstreckungsgläubigers auf Ermächtigung zur Ergänzung des Buchauszuges zurückgewiesen hatte, obwohl der von der Vollstreckungsschuldnerin erteilte Buchauszug gemessen an dem zugrunde liegenden Titel formal nicht vollständig war (OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2004 - 19 W 2/04 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2011 - 16 U 21/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Buchauszuges

    Grundsätzlich sind auch Angaben zu Annullierungen, Nichtausführung und Stornierungen mit Angaben von Gründen zu machen, damit der Handelsvertreter prüfen kann, ob der Unternehmer für die Nichtausführung verantwortlich war und so ein Provisionsanspruch gem. § 87a Abs. 3 HGB bestehen könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, vgl. nur BGH NJW 2001, 2333, 2335; aber auch OLG Düsseldorf MDR 2000, 167, 168; OLG Köln NJW-RR 1999, 833; VersR 2004, 1413, 1414; OLG München NJW-RR 2002, 1034, 1035).
  • OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05

    Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges bzgl. Provisionsabrechnungen eines

    Grundsätzlich kann der Handelsvertreter für den Fall, dass ein Buchauszug nicht ausreicht, um die früher oder gleichzeitig erteilten Provisionsabrechnungen zu überprüfen, nur eine Ergänzung des Buchauszuges verlangen (vgl. OLG Köln, NJOZ 2004, 4161; Küstner/Thume, a.a.O., Rdnr. 1490).
  • LG Dresden, 25.03.2008 - 1 O 833/03

    - R+V 4 -, AA des VV, Anspruch des VV auf Abrechnung, Anspruch auf Neuerteilung,

    Dabei sind die Angaben aus allen dem U verfügbaren schriftlichen Unterlagen über die vermittelten Geschäfte zusammenzustellen, und zwar in einer geordneten Zusammenstellung (unter Bezugnahme auf BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99 - NJW 01, 2333, 2333 f. - Axa Colonia 1 - OLG Köln, 09.02.2004, VersR 04, 1413 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9274
OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE (https://dejure.org/2004,9274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE (https://dejure.org/2004,9274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE (https://dejure.org/2004,9274)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Leiharbeitnehmern in die Schwellenwertermittlung als Betriebsangehörige eines Entleiherbetriebes; Frage nach der Neuausrichtung des Arbeitnehmerbegriffs; Betriebszugehörigkeit als maßgebliches Kriterium für die Zählbarkeit von Leiharbeitnehmern; ...

  • Judicialis

    BetrVG § 5; ; BetrVG § ... 7 Abs. 2; ; BetrVG § 76; ; BetrVG § 77; ; BetrVG § 77a; ; BetrVG §§ 87 ff; ; BetrVG § 129; ; AktG § 18; ; AktG § 98 Abs. 2 Nr. 4; ; AktG § 95; ; AktG § 96; ; AktG § 97; ; AktG § 98; ; AktG § 99; ; AktG § 99 Abs. 3 S. 2; ; AktG § 99 Abs. 3 S. 4; ; AktG § 99 Abs. 3 S. 5; ; AktG § 99 Abs. 6 S. 7; ; AktG § 99 Abs. 6 S. 8; ; AktG § 99 Abs. 6 S. 9; ; AktG § 100; ; AktG § 101; ; AktG § 102; ; AktG § 203; ; AktG § 104; ; AktG § 105; ; AktG § 106; ; AktG § 107; ; AktG § 108; ; AktG § 109; ; AktG § 110; ; AktG § 111; ; AktG § 112; ; AktG § 113; ; AktG § 114; ; AÜG § 14; ; AÜG § 14 Abs. 1; ; AÜG § 14 Abs. 2; ; AÜG § 14 Abs. 3; ; BetrVG § 9; ; FGG § 22; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Besetzung des Aufsichtsrates: betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - 19 W 2/04
    Hierzu gehören Leiharbeitnehmer nicht, weil zwischen ihnen und dem Entleiher keine arbeitsvertraglichen Beziehungen bestehen (BAG, NZA 2003, 1345, 1346 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2019 - II ZB 21/18

    Zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung des Schwellenwerts für

    Vielmehr hatte die ordentliche Gerichtsbarkeit die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bis zur Einführung von § 14 Abs. 2 Satz 5 und 6 AÜG grundsätzlich abgelehnt (vgl. OLG Saarbrücken, ZIP 2016, 1286, 1288; OLG Hamburg, ZIP 2014, 680, 682; OLG Hamburg, DB 2007, 2762; OLG Düsseldorf, GmbHR 2004, 1081, 1083).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Eine Entscheidung darüber, ob die Arbeitnehmer des Gemeinschaftsbetriebs in den Aufsichtsrat des Trägerunternehmens, mit dem sie keinen Arbeitsvertrag geschlossen haben, wählbar sind, erfordert der Streitfall ebenso wenig wie eine Aussage darüber, ob diese Arbeitnehmer bei den in § 1 Abs. 1 DrittelbG genannten Schwellenwerten den Trägerunternehmen "wechselseitig" zugerechnet werden (zu Letzterem - differenzierend nach dem Umfang der Arbeitsleistung - BAG 1. Dezember 1961 - 1 ABR 15/60 - [zur Berechnung der mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte des § 77 Abs. 2 BetrVG 1952]; vgl. auch LG Hannover 14. Mai 2012 - 25 O 65/11 - [mit zust. Anm. Lüers/Schomaker BB 2013, 565]; LG Hamburg 21. Oktober 2008 - 417 O 171/07 - [zum Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer nach dem MitbestG]; vgl. ferner zur mitbestimmungsrechtlichen Berücksichtigung von Fremdpersonal Hanseatisches OLG Hamburg 29. Oktober 2007 - 11 W 27/07 - [keine Berücksichtigung von gestelltem Personal bei den Schwellenwerten von § 1 DrittelbG]; OLG Düsseldorf 12. Mai 2004 - 19 W 2/04 - [keine Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten von §§ 76, 77, 77a BetrVG 1952]) .
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2016 - 4 W 1/15

    Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen

    Aus diesem Grund sei auch die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (GmbHR 2004, 1081 ), die sich noch gegen eine Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Schwelle von 500 Arbeitnehmern nach dem BetrVG ausgesprochen habe, nicht mehr aufrechtzuerhalten.

    Leiharbeitnehmer sind nach richtiger Auffassung selbst dann nicht mitzuzählen, wenn sie nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BetrVG i. V. m. § 7 Abs. 2 BetrVG an der Wahl der Arbeitnehmervertreter teilnehmen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, GmbHR 2004, 1081 - 1083, jurisRdn. 23 f; OLG Hamburg, Urt. v. 29.10.2007 - 11 W 27/07, DB 2007, 2762 - 2766, jurisRdn. 11; ErfKomm-Oetker, aaO., § 1 DrittelbG , Rdn. 27; Henssler/Willemsen/Kalb-Seibt, aaO., § 3 DrittelbG , Rdn. 2; Huke/Prinz, BB 2004, 2633 (2635)).

  • OLG Hamburg, 31.01.2014 - 11 W 89/13

    Paritätische Mitbestimmung: Berechnung des Schwellenwertes für die paritätische

    Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAG Beschluss vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03), aber auch nach der früheren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf 19 W 2/04; OLG Hamburg 11 W 27/07) waren daher Leiharbeitnehmer trotz der ihnen eingeräumten Rechte im Entleiherbetrieb, wie z.B. dem Wahlrecht nach § 7 S.2 BetrVG, bei der Ermittlung von Schwellenwerten nicht zu berücksichtigen.

    Die Entscheidung des Senats aus dem Jahr 2007 (11 W 21/07) und diejenige des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2004 (19 W 2/04) haben diese Frage zwar verneint, ohne sich aber mit der mittlerweile geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinandersetzen zu können.

    Dieses ist für die Leiharbeitnehmer, da ihnen die Rückkehr zum entleihenden Betrieb (...) verbleibt, von jedenfalls geringerer Bedeutung als für die Stammbelegschaft des Betriebes (ähnliche Erwägungen für Leiharbeitnehmer generell: OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.05.2004 19 W 2/04).".

  • OLG Hamburg, 29.10.2007 - 11 W 27/07

    Ermittlung der Schwellenwerte nach § 1 DrittelbG als Voraussetzung für die

    Damit werden aber eine vollständige betriebsverfassungsrechtliche Zugehörigkeit zum Entleiherbetrieb und auch eine vollständige Berücksichtigung im Rahmen des DrittelbG nicht begründet (BAG NZA 2004, 1340 (1341); BAG NZA 2005, 1006 (1009) zur Frage des BetrVG; OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.05.2004 - 19 W 2/04 zur Vorgängerregelung von § 2 DrittelbG, §§ 76, 77, 77 a BetrVG 1952).

    Dieses ist für die Leiharbeitnehmer, da ihnen die Rückkehr zum entleihenden Betrieb oder, wie im vorliegenden Fall, der Wechsel in ein anderes Krankenhaus, verbleibt, von jedenfalls geringerer Bedeutung als für die Stammbelegschaft des Betriebes (ähnliche Erwägungen für Leiharbeitnehmer generell: OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.05.2004 19 W 2/04).

  • OLG Hamburg, 19.11.2004 - 11 U 45/04

    Anmeldung einer durch Verwendung eines Mantels begründeten Gesellschaft zum

    Hat eine Barzahlung an die erneut zum Handelsregister angemeldete Vorratsgesellschaft wegen anschließender Darlehensgewährung an die Gesellschafter die Bareinlageverpflichtung nicht erfüllt, so führt jedenfalls die spätere im Zusammenhang mit der tatsächlichen Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgende und als solche bezeichnete "Darlehensrückzahlung" zur Tilgung der Bareinlageverpflichtung (entgegen OLG Schleswig v. 26.7.2000 - 5 U 2/00, ZIP 2000, 1833; v. 3.4.2003 - 5 U 168/01, GmbHR 2003, 1058 = OLGReport-Schleswig 2003, 341 ; v. 27.5.2004 - 5 U 132/03, GmbHR 2004, 1081 = ZIP 2004, 1358 ).«.
  • LG Hamburg, 12.08.2013 - 411 HKO 130/12

    Mitbestimmungsrecht: Bestimmung der Belegschaftsstärke eines Unternehmens in

    Damit werden aber eine vollständige betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Zugehörigkeit zum Entleiher-Betrieb - auch bei längerfristigen Überlassungen - nicht begründet (ausführlich dazu OLG Düsseldorf vom 12.5.2004, Az. 19 W 2/04 m.w.N.).
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