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   OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05   

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https://dejure.org/2005,1960
OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05 (https://dejure.org/2005,1960)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.08.2005 - 19 W 26/05 (https://dejure.org/2005,1960)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. August 2005 - 19 W 26/05 (https://dejure.org/2005,1960)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Schuldrecht - Muss der Immobilienmakler darauf hinweisen, dass es sich um ein Fertighaus handelt?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Makler muß nicht auf Fertighaus hinweisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision; Verpflichtung eines Maklers zum Hinweis auf die Fertighauseigenschaft eines Wohnhauses

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Käuferin wollte kein Fertighaus - Muss ein Makler über die Bauweise einer Immobilie informieren?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Fertighaus

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Hinweispflicht des Maklers auf Fertighaus-Erwerb

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Schuldrecht - Muss der Immobilienmakler darauf hinweisen, dass es sich um ein Fertighaus handelt?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstück mit Fertighaus: Besteht für Makler Hinweispflicht? (IBR 2005, 640)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1721
  • NZM 2006, 67
  • ZMR 2006, 134
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 244/80

    Aufrechnung gegen Maklerlohnanspruch mit Schadensersatzforderung wegen Verletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05
    Eine Hinweispflicht setzt aber stets voraus, dass die Bedeutung, die der fragliche Umstand für den Entschluss des Auftraggebers hat, dem Makler erkennbar ist, und dass der Auftraggeber gerade hinsichtlich dieses Umstandes offenbar belehrungsbedürftig ist (BGH NJW 1981, 2685, 2686 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99

    Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05
    Eine sachgemäße Interessenwahrnehmung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber nicht nur über das aufzuklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH MDR 2001, 263, 264 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.1984 - IVa ZR 162/82

    Verwirkung der Maklerprovision

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass § 654 BGB auch dann anwendbar ist, wenn der Makler nicht dem Inhalt des Vertrages zuwider auch für den anderen Teil tätig geworden ist, jedoch sonst unter vorsätzlicher oder grob leichtfertiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwider gehandelt hat (BGH NJW 1985, 45 m.w.N.).
  • OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07

    Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer

    Das ist jedoch im Ergebnis unschädlich, weil den Verkäufer eines Hausgrundstücks grundsätzlich nicht die Verpflichtung trifft, den Erwerber ungefragt darüber aufzuklären, dass es sich bei dem Gebäude um ein Fertighaus handelt (OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1721; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2001).
  • OLG Hamm, 18.02.2019 - 18 U 99/17

    Schadstoffbelastungen eingekapselter Baustoffe

    Eine Hinweispflicht setzt im Übrigen stets voraus, dass die Bedeutung, die der fragliche Umstand für den Entschluss des Auftraggebers hat, dem Makler erkennbar ist, und dass der Auftraggeber gerade hinsichtlich dieses Umstandes offenbar belehrungsbedürftig ist (BGH, Urt. vom 8.7.1981, Az. IVa ZR 244/80, NJW 1981, 2685; OLG Frankfurt, Beschl. vom 1.8.2005, Az. 19 W 26/05).
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