Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 654 BGB
Maklervertrag: Umfang der Maklerpflichten hinsichtlich der Bauweise eines Wohnhauses - IWW
- Judicialis
BGB § 654
- maklerrecht-info.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 654
Hinweispflicht des Maklers auf Fertighauseigenschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Hinweispflicht eines Maklers auf Fertigbauweise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Schuldrecht - Muss der Immobilienmakler darauf hinweisen, dass es sich um ein Fertighaus handelt?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Makler muß nicht auf Fertighaus hinweisen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Zahlung einer Maklerprovision; Verpflichtung eines Maklers zum Hinweis auf die Fertighauseigenschaft eines Wohnhauses
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Käuferin wollte kein Fertighaus - Muss ein Makler über die Bauweise einer Immobilie informieren?
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Fertighaus
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Grundsätzlich keine Hinweispflicht des Maklers auf Fertighaus-Erwerb
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Schuldrecht - Muss der Immobilienmakler darauf hinweisen, dass es sich um ein Fertighaus handelt?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Grundstück mit Fertighaus: Besteht für Makler Hinweispflicht? (IBR 2005, 640)
Verfahrensgang
- LG Gießen, 12.05.2005 - 3 O 153/05
- OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2005, 1721
- NZM 2006, 67
- ZMR 2006, 134
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.1981 - IVa ZR 244/80
Aufrechnung gegen Maklerlohnanspruch mit Schadensersatzforderung wegen Verletzung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05
Eine Hinweispflicht setzt aber stets voraus, dass die Bedeutung, die der fragliche Umstand für den Entschluss des Auftraggebers hat, dem Makler erkennbar ist, und dass der Auftraggeber gerade hinsichtlich dieses Umstandes offenbar belehrungsbedürftig ist (BGH NJW 1981, 2685, 2686 m.w.N.). - BGH, 28.09.2000 - III ZR 43/99
Haftung des Maklers für fehlerhafte Angaben
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05
Eine sachgemäße Interessenwahrnehmung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber nicht nur über das aufzuklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können (BGH MDR 2001, 263, 264 m.w.N.). - BGH, 26.09.1984 - IVa ZR 162/82
Verwirkung der Maklerprovision
Auszug aus OLG Frankfurt, 01.08.2005 - 19 W 26/05
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass § 654 BGB auch dann anwendbar ist, wenn der Makler nicht dem Inhalt des Vertrages zuwider auch für den anderen Teil tätig geworden ist, jedoch sonst unter vorsätzlicher oder grob leichtfertiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten den Interessen seines Auftraggebers in erheblicher Weise zuwider gehandelt hat (BGH NJW 1985, 45 m.w.N.).
- OLG Celle, 10.05.2007 - 8 U 11/07
Anspruch auf Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages auf Grund einer …
Das ist jedoch im Ergebnis unschädlich, weil den Verkäufer eines Hausgrundstücks grundsätzlich nicht die Verpflichtung trifft, den Erwerber ungefragt darüber aufzuklären, dass es sich bei dem Gebäude um ein Fertighaus handelt (OLG Frankfurt NJW-RR 2005, 1721; OLG Düsseldorf NJW 1989, 2001). - OLG Hamm, 18.02.2019 - 18 U 99/17
Schadstoffbelastungen eingekapselter Baustoffe
Eine Hinweispflicht setzt im Übrigen stets voraus, dass die Bedeutung, die der fragliche Umstand für den Entschluss des Auftraggebers hat, dem Makler erkennbar ist, und dass der Auftraggeber gerade hinsichtlich dieses Umstandes offenbar belehrungsbedürftig ist (BGH…, Urt. vom 8.7.1981, Az. IVa ZR 244/80, NJW 1981, 2685; OLG Frankfurt, Beschl. vom 1.8.2005, Az. 19 W 26/05).