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   OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02   

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https://dejure.org/2002,2389
OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02 (https://dejure.org/2002,2389)
OLG München, Entscheidung vom 15.11.2002 - 19 W 2631/02 (https://dejure.org/2002,2389)
OLG München, Entscheidung vom 15. November 2002 - 19 W 2631/02 (https://dejure.org/2002,2389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LawCommunity.de

    Fehlerhafte Preisangaben bei Online-Flugbuchung

  • webshoprecht.de

    Zur rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung einer offensichtlich irrtümlich fehlerhaften Flugticketbuchung

  • JurPC

    BGB § 242
    Ausnutzen offensichtlich fehlerhafter Preisangabe bei Online-Buchung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Preisangabe (falsche im Internet) - Anfechtung des Kaufvertrages, Schadensersatansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 § 121 § 143 § 242
    Bindung eines Online-Anbieters an bestätigte Preise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung einer offensichtlich irrtümlich fehlerhaften Flugticketbuchung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Online-Buchung eines Fluges in Kenntnis der Fehlerhaftigkeit der Preisangabe; Voraussetzungen der Rechtsmissbräuchlichkeit; Anforderungen an die Annahme der Absicht zur Ausnutzung offensichtlich fehlerhafter Preisangaben zu vertragsfremden Zwecken

  • archive.is (Leitsatz)

    Ausnutzen offensichtlich fehlerhafter Preisangaben bei Online-Buchung

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 119, 121, 143, 242 BGB
    Bei offensichtlich falschen Preisangaben im Web besteht kein Lieferanspruch

Verfahrensgang

  • LG München - 23 O 13333/02
  • OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 367
  • MMR 2003, 274
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.1954 - VI ZR 16/53

    Pauschalierung der Krankenpflegekosten

    Auszug aus OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02
    Eine hiergegen verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage ist unzulässig (vgl. BGHZ 12, 154 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

    Das bloße Erkennen der fehlerhaften Preisangabe allein reicht zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs hingegen nicht aus (anders OLG München, Beschluss vom 15.11.2002, 19 W 2631/02).

    Hieraus wird teilweise allgemein abgeleitet, das bewusste Ausnutzen einer offensichtlich irrtümlichen Preisangabe in einem Online-Buchungssystem sei rechtsmissbräuchlich (OLG München, Beschluss vom 15.11.2002, 19 W 2631/02, NJW 2003, 367).

  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Der Internethändler hat aber ein schutzwürdiges Interesse, bereits vor einer vertraglichen Bindung das Risiko eines Forderungsausfalls infolge Zahlungsunfähigkeit des Kunden so gering wie möglich zu halten und zahlungsunwillige sowie querulatorische Kunden abzulehnen (s. a. Hoffmann, MMR 2003, 274, 275).

    Angesichts der erkennbaren Umstände würde es jedoch dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widersprechen, wenn der Kläger die Beklagte an dem ihr offensichtlich unterlaufenden Versehen festhalten würde (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG München, OLG München v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02, CR 2003, 532 = NJW 2003, 367), ohne dass es diesbezüglich auf eine rechtzeitige Anfechtung wegen Erklärungsirrtums ankommt.

  • AG Dortmund, 21.02.2017 - 425 C 9322/16

    Schnäppchen-Markisen im Internet: Händler muss nicht liefern!

    Angesichts des enormen Preisunterschieds zur angegeben UVP des Herstellers und vergleichbarer Angebote von Markisen, muss für die Klägerin allerdings offensichtlich gewesen sein, dass es sich bei der Preisgestaltung nur um einen Fehler handeln kann (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009 -14 U 622/09 - OLGR 2009, 645; LG München I, Urteil vom 29.04.2014 - Az. 12 O 11274/13; ähnlich OLG München, Beschluss vom 15.11.2002 - Az. 19 W 2631/02; OLG Düsseldorf NJW-RR 2016, 1074; a.A. AG Hamburg-Barmbeck MMR 2004, 772).
  • OLG Köln, 08.12.2006 - 19 U 109/06

    Zur Wirksamkeit eines Auktions-Kaufvertrages bei niedrigem Höchstgebot

    Der hier zu beurteilende Fall ist daher - wie es auch das Landgericht zutreffend gesehen hat - mit der vom Beklagten für seine Meinung angeführten Entscheidung des OLG München vom 15.11.2002 - 19 W 2631/02 - (NJW 2003, 367) nicht vergleichbar, da hier keine tragfähigen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Kläger eine "offensichtlich auf einem Irrtum beruhende falsche Angabe des Preises" ... "ausnützen" und den Beklagten wegen seines Fehlers "zur Zahlung einer Vergleichssumme veranlassen wollte".
  • OLG Koblenz, 03.06.2009 - 5 U 429/09

    Klage auf Schadensersatz wegen der Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro bei

    Der Einwand des Rechtsmissbrauchs ist eine in Rechtsprechung und Literatur anerkannte Fallgruppe des § 242 BGB, die von den Gerichten von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGHZ 12, 164 ff.; OLG München v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02 - Online-Ticket).
  • LG Düsseldorf, 23.02.2007 - 22 S 307/06

    Internet-Buchung / Preisangabe / Anfechtbarkeit bei Systemfehler /

    Ein solches Verhalten verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB (vgl. OLG München vom 15.11.2002, 19 W 2631/02).
  • AG Moers, 11.02.2004 - 532 C 109/03

    Einstellung eines Artikels bei eBay unter Nutzung der Option "Sofortkauf" als

    Soweit der Beklagte sich diesbezüglich auf ein rechtsmißbräuchliches Verhalten des Klägers im Sinne des § 242 BGB unter Verweis auf eine Entscheidung des OLG München, abgedruckt in NJW 2003, 367 beruft, so betrifft diese Entscheidung einen völlig anderen Sachverhalt.
  • AG München, 04.11.2009 - 163 C 6277/09

    Zur rechtsmissbräuchlichen Schadensersatzklage bei irrtümlich zu niedrigem

    Wenn sie sich dennoch auf den per Internet geschlossenen Vertrag berufen, so handeln sie rechtsmissbräuchlich (vgl. Hinweis des LG München I vom 19.05.2009 im Parallelverfahren Az. 31 S 8390/09; OLG München in NJW 2003, 367).
  • LG München I, 11.12.2017 - 37 O 14236/17

    Gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch massenhafte Hinweise auf sogenannte

    Das Ausnutzen eines Error Fares kann, entgegen der Auffassung der Verfügungsbeklagten, nicht nur dann ein rechtsmissbräuchliches Verhalten darstellen, wenn die Buchung erfolgt, um den Anbieter für die Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistung zu einer (Vergleichs-) Zahlung zu veranlassen (vgl. OLG München NJW 2003, 367).
  • LG Coburg, 06.07.2004 - 22 O 43/04

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung;

    Die Streitfrage, ob eine Willenserklärung, die im Rahmen einer Internetauktion abgegeben wird, überhaupt wegen Erklärungsirrtums anfechtbar ist (hierzu: OLG Hamm, NJW 2001, 1142; LG Köln, Urt. v. 16.04.2003 - 9 S 289/02, MMR 2003, 481; AG Herford, Urt. v. 21.08.2003 - 12 C 574/03, juris; OLG München, Beschl. v. 15.11.2002 - 19 W 2631/02, MMR 2003, 274; AG Westerburg, Urt. v. 14.03.2003 - 21 C 26/03, juris), kann offen bleiben.
  • LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 567/05

    Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung; Zustandekommen eines

  • AG München, 04.11.2010 - 136 C 6277/09

    Reisevertragsbuchung im Internet: Erkennbar zu niedriger Reisepreis

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