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   OLG Köln, 08.09.1994 - 19 W 31/94   

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OLG Köln, 08.09.1994 - 19 W 31/94 (https://dejure.org/1994,3578)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.09.1994 - 19 W 31/94 (https://dejure.org/1994,3578)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. September 1994 - 19 W 31/94 (https://dejure.org/1994,3578)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 318
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 13.05.2013 - 14 U 12/13

    GmbH: Abberufung des alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Hinsichtlich der die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrags des Gesellschafter-Geschäftsführers der Beklagten betreffenden Anträge (Klaganträge Ziff. I 3 und 4) ist § 42 Abs. 2 GKG maßgebend (vgl. Onderka, in: Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 4397; auch BGH, NJW-RR 2006, 213, 214), wobei hier nicht auf den Jahresbetrag des Entgelts, sondern lediglich auf die Zeit von dem angefochtenen Beschluss bis zur nach § 10 Ziff. 2 des Anstellungsvertrags (Anlage K 1 a) möglichen ordentlichen Kündigung abzustellen (vgl. etwa OLG Köln, NJW-RR 1995, 318; OLG München, NJW-RR 1988, 190; auch BGH, NJW-RR 2006, 213, 214), die danach zum 30.09.2012 möglich gewesen wäre.
  • BGH, 09.06.2005 - III ZR 21/04

    Streitwert für Streitigkeiten über den Bestand eines privatrechtlichen

    Eine Ausnahme wird im wesentlichen nur dann zugelassen, wenn der andere Vertragsteil vor Ablauf von drei Jahren zu einer ordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses befugt gewesen wäre (vgl. OLG Köln NJW-RR 1995, 318; OLG München NJW-RR 1988, 190).
  • OLG Stuttgart, 12.02.2003 - 3 U 142/02

    Genossenschaft: Verzicht eines Aufsichtsratsmitgliedes auf die Rüge nicht

    Soweit das Oberlandesgericht Köln (JurBüro 1995, 255) und das Landgericht Bayreuth (JurBüro 1990, 772) die Auffassung vertreten, dass bei einem Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit mit Kündigungsrecht eines Vertragspartners vom Zeitraum bis zum nächstmöglichen Vertragsende auszugehen ist, vermag dem der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Naumburg, 20.07.1995 - 7 U 122/94

    Streitwertfestsetzung bei einem Rechtsstreit um die Kündigung eines

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  • OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U (Hs) 17/03

    Kündigung eines Geschäftsführer-Anstellungsvertrages wegen Begehung einer

    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
  • OLG Naumburg, 18.09.2003 - 7 U Hs 17/03

    Nachschieben von Kündigungsgründen

    Für Feststellungsklagen von Mitgliedern des Vertretungsorgans einer GmbH über das Fortbestehen des Anstellungsverhältnisses wird danach gemeinhin der Streitwert nach Maßgabe der Bruttovergütung bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin festgesetzt, jedoch nach oben begrenzt auf den dreifachen Jahresbetrag, bei positiven Feststellungsklagen mit einem Feststellungsabschlag von 20 % (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 22.6.1994 - 20 W 12/94; OLGR 1994, 298 (zum Vorstand einer Genossenschaft); OLG Köln, Beschluss vom 8.9.1994 - 19 W 31/94, OLGR 1994, 268; ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen 2. Zivilsenat Beschluss vom 16. September 1991, Az: 2 U 36/91, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2013 - 14 U 144/12

    Bindung des Dienstherrn durch die Gewährung von Prämien und leistungsbezogenen

    Sieht in diesem Fall ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag das Kündigungsrecht des kündigenden Vertragspartners vor, ist Obergrenze seines wirtschaftlichen Interesses die Vergütung, die der Kläger zwischen dem Zeitpunkt der streitigen Kündigung und dem nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zustehen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 09.06.2005, III ZR 21/04, a.a.O.; OLG München, Beschluss vom 12.03.1998, 20 W 1073/98, OLGR München 1998, 162 - 163; KG, Beschluss vom 08.11.1996, 14 W 7683/96, KGR Berlin 1997, 228; OLG Köln, Beschluss vom 08.09.1994, 19 W 31/94, NJW-RR 1995, 318; OLG München, Beschluss vom 01.09.1987, 5 W 2184/87, NJW-RR 1998, 190).
  • OLG München, 12.03.1998 - 20 W 1073/98

    Bewertung des Streitgegenstandes einer Klage auf Feststellung des Weiterbestehens

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   OLG Köln, 09.09.1994 - 19 W 31/94   

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    GKG § 17 Abs. 3; ArbGG § 12 Abs. 7
    Streitwertbemessung bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses - Streitwert; Begrenzung; Feststellungsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1995, 317
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