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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.10.2010 - I-19 W 33/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5080
OLG Hamm, 12.10.2010 - I-19 W 33/10 (https://dejure.org/2010,5080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.2010 - I-19 W 33/10 (https://dejure.org/2010,5080)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 2010 - I-19 W 33/10 (https://dejure.org/2010,5080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hinweispflicht, Aufklärungspflicht, Überwachungspflicht, Prüfungspflicht, Bauträger, Bauvertrag, Eigenleistung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweis- und Überwachungspflichten des Bauträgers bei Eigenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hinweispflicht des Bauunternehmers bei Eigenleistung durch Bauherrn

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hinweispflichten des Bauunternehmers bei Eigenleistungen des Bauherrn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinweispflicht des Bauunternehmers bei Eigenleistung des Auftraggebers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Eigenleistungen des Bauherrn: Hausbau-Unternehmer hat Hinweis- und Überwachungspflichten! (IBR 2011, 16)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 237
  • BauR 2011, 149
  • BauR 2011, 700
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 13.03.1996 - 12 W 18/95

    Haftet der Architekt bei Eigenleistungen des Bauherrn?

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.2010 - 19 W 33/10
    Gleichlautende Regelungen enthalten die Vertragsbestandteil gewordenen Vertragsbedingungen unter Ziff. 2 Abs. 1 und Ziff. 6. Die Beklagte konnte erwarten und durfte darauf vertrauen, dass die Kläger die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für das von ihnen übernommene Gewerk besitzen (vgl. OLG Hamm, OLGR Hamm 1996, 206; Werner/Pastor a.a.O. Rn. 1506), oder auch darauf, dass sie jedenfalls Personen mit entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnissen hinzuziehen.
  • OLG Koblenz, 08.06.2012 - 8 U 1183/10

    Höhe des Schadensersatzes hinsichtlich der Beseitigung eines fehlerhaft

    Diese Grundsätze sind entsprechend auf den vorliegenden Fall anzuwenden, in denen der Kläger als Bauherr Vorgaben machte (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Oktober 2010 -19 W 33710 = NJW 2011, 237, 238, zitiert nach [...]).
  • LG Stuttgart, 09.10.2019 - 10 O 193/13

    Zur Haftung eines KFZ-Zulieferers für ein von ihm aufgrund detaillierter Vorgaben

    Vorarbeiten von Fachleuten und des Bestellers selbst sind nur auf offenkundige Mängel zu prüfen (OLG Hamm NJW 2011, 237; Palandt/Sprau, a.a.O., § 631 Rn 18 m.w.N.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl., Rn 2040 m.w.N.).
  • LG Kassel, 15.06.2020 - 10 O 703/20
    Die Verletzung leistungsbezogener Nebenpflichten, die kein eigenes Leistungsinteresse definieren, namentlich Pflichten zum Schutz des Leistungssubstrates bei der Vorbereitung und Durchführung der Leistung, kann sowohl unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Nebenpflichten einen Anspruch aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB auslösen als auch einen Mangel der eigentlichen Leistung veranlassen (vgl. OLG Hamm NJW 2011, 237, 238).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 19 W 33/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1720
OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 19 W 33/10 (https://dejure.org/2010,1720)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.07.2010 - 19 W 33/10 (https://dejure.org/2010,1720)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 19 W 33/10 (https://dejure.org/2010,1720)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Datenspeicherung und -übermittlung durch die SCHUFA - Die Speicherung und Übermittlung von Daten zu einer rechtskräftig titulierten Forderung durch die SCHUFA ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG regelmäßig zulässig.

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 Abs 1 Nr 2 BDSG, § 823 BGB, § 1004 BGB
    Zulässigkeit der Speicherung von Schufa-Daten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Speicherung und Übermittlung von Daten durch die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa)

  • info-it-recht.de

    Datenspeicherung und -übermittlung durch die SCHUFA (hier: Zulässig nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG)

  • Betriebs-Berater

    Zulässigkeit der Speicherung von Schufa-Daten

  • streifler.de

    Zulässigkeit der Speicherung von Schufa-Daten

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 2; BGB § 823; BGB § 1004
    Zulässigkeit der Speicherung von Daten durch die Schufa

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Schufa darf titulierte Kreditforderung speichern

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Übermittlung von SCHUFA-Daten bei berechtigten Belangen zulässig

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Speicherung von Schufa-Daten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Speicherung der SCHUFA-Einträge aus Kreditvertrag rechtmäßig

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Übermittlung kreditrelevanter Daten einer rechtskräftig titulierten Forderung an die SCHUFA zulässig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Die Speicherung von SCHUFA-Einträgen aus Kreditverträgen ist zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1135
  • MMR 2010, 792
  • MIR 2010, Dok. 135
  • BB 2010, 2058
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 18.06.2008 - 23 U 221/07

    Unerlaubte Handlung durch Datenübermittlung: Anspruch auf den Widerruf an die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 19 W 33/10
    Die Antragsgegnerin hat die Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen zu verschaffen, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden durch Beratung vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren (OLG Koblenz, Beschl. v. 23.09.2009, 2 U 423/09, Rn. 24, 25, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 06.10.2005, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 18.06.2008, 23 U 221/07, Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005, 15 U 196/04, Rn. 39, 40, juris).
  • OLG Koblenz, 03.11.2009 - 2 U 423/09

    Zulässigkeit der Übermittlung von Negativdaten durch die Schufa

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 19 W 33/10
    Die Antragsgegnerin hat die Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen zu verschaffen, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden durch Beratung vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren (OLG Koblenz, Beschl. v. 23.09.2009, 2 U 423/09, Rn. 24, 25, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 06.10.2005, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 18.06.2008, 23 U 221/07, Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005, 15 U 196/04, Rn. 39, 40, juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2005 - 15 U 196/04

    Zum Richtigstellungsanspruch eines Bankkunden für den Fall, dass von der Bank

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 19 W 33/10
    Die Antragsgegnerin hat die Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen zu verschaffen, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden durch Beratung vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren (OLG Koblenz, Beschl. v. 23.09.2009, 2 U 423/09, Rn. 24, 25, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschl. v. 06.10.2005, Rn. 28, juris; OLG Frankfurt, Urt. v. 18.06.2008, 23 U 221/07, Rn. 12, juris; OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.05.2005, 15 U 196/04, Rn. 39, 40, juris).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.07.2010 - 19 W 33/10
    Es ist deshalb nicht ersichtlich, dass die Einwilligungserklärung entgegen dem Normzweck des § 4a I 4 BDSG im sogenannten Kleingedruckten versteckt wurde und der Antragsteller die Einwilligung durch seine Unterschrift erteilt, ohne sich ihrer und ihres Bezugsgegenstandes bewusst zu sein, weil er sie übersieht (zu den Anforderungen der Einwilligungserklärung vergleiche BGH NJW 2008, 3055, 3056 Rn. 23).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12630
OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10 (https://dejure.org/2010,12630)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2010 - 19 W 33/10 (https://dejure.org/2010,12630)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2010 - 19 W 33/10 (https://dejure.org/2010,12630)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 406 Abs. 1
    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • ibr-online

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1061
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10
    Die Klägerin hat den Antrag nicht, wie nach § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO geboten (vgl. BGH NJW 2005, 1869; Greger in: Zöller, ZPO, 28. Auflage, § 406 Rn. 11), unverzüglich nach Kenntnis der für die Voreingenommenheit des Sachverständigen vermeintlich sprechenden Umstände gestellt.

    Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870; 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zimmermann in: Münchener Kommentar, ZPO, 3. Auflage, § 406 Rn. 4).

    Denn der Vorwurf betrifft nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen, sondern seine mangelnde Fachkunde und/oder Sorgfalt, der sich beide Parteien in gleicher Weise ausgesetzt sehen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870; OLG Jena BauR 2006, 1177; Zimmermann a.a.O. § 407 a Rn. 8).

  • LG Köln, 12.08.2010 - 7 O 238/08
    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 12.08.2010 in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 13.10.2010 - 7 O 238/08 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 11.07.2001 - 16 W 26/01

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aufgrund von Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10
    Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870; 1975, 1363; OLG Köln MDR 2002, 53; Zimmermann in: Münchener Kommentar, ZPO, 3. Auflage, § 406 Rn. 4).
  • OLG Zweibrücken, 16.09.1997 - 5 WF 115/96

    Äußerung des gerichtlichen Sachverständigen zu künftigem Privatgutachten

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10
    Eine überzogene Kritik an einem im Prozess vorgelegten Parteigutachten kann Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1166, 1167; OLG Zweibrücken NJW 1998, 912, 913).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1996 - 10 W 48/96
    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10
    Davon ist jedoch nicht auszugehen, wenn der Sachverständige auf heftige Angriffe mit noch angemessener Schärfe reagiert (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1353; Huber in: Musielak, ZPO, 7. Auflage, § 406 Rn. 11).
  • OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 W 1171/02

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen scharfer Angriffe

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10
    In diesem Fall muss sich die Partei gefallen lassen, dass der heftig attackierte Sachverständige in seiner Entgegnung einen schärferen Ton anschlägt, als es ohne solche ins Persönliche gehenden Angriffe angebracht wäre (vgl. OLG Nürnberg vom 30.04.2002 - 4 W 1171/02 - Rn. 5, zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Rechtsausführungen bei Auslegung des

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10
    Im Übrigen begründen Rechtsausführungen eines Sachverständigen grundsätzlich keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. OLG Nürnberg vom 01.08.2001 - 4 W 2519/01 - Rn. 4; Huber a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 19.01.1999 - 2 W 5/99
    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10
    Eine überzogene Kritik an einem im Prozess vorgelegten Parteigutachten kann Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben (vgl. OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 1166, 1167; OLG Zweibrücken NJW 1998, 912, 913).
  • OLG Jena, 14.12.2005 - 4 W 399/05

    Zur Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10
    Denn der Vorwurf betrifft nicht die Unparteilichkeit des Sachverständigen, sondern seine mangelnde Fachkunde und/oder Sorgfalt, der sich beide Parteien in gleicher Weise ausgesetzt sehen (vgl. BGH NJW 2005, 1869, 1870; OLG Jena BauR 2006, 1177; Zimmermann a.a.O. § 407 a Rn. 8).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10
    Streitwert für das Beschwerdeverfahren : bis 4.500,00 EUR (1/3 des Hauptsachestreitwerts, vgl. BGH AGS 2004, 159).
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/75

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2015 - 7 W 39/15

    Sachverständigenablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit: Sprachliche

    Zudem soll nicht die Möglichkeit eröffnet werden, durch Provokation des Sachverständigen einen Ablehnungsgrund zu schaffen (OLG Köln, Beschluss vom 22.09.2014 - 17 W 193/14, juris Tz. 3; Beschluss vom 08.11.2010 - 19 W 33/10, juris Tz. 7; OLG Zweibrücken, MDR 2013, 1425, juris Tz. 8; OLG München, Beschluss vom 18.11.2011 - 1 W 1768/11, juris Tz. 8; OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2003, 21 ff., juris; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1353; Zöller/Greger,a.a.O., Rn. 9).

    In diesem Fall muss sich eine Partei gefallen lassen, dass der heftig attackierte Sachverständige in seiner Entgegnung einen schärferen Ton anschlägt, als es ohne solche ins persönliche gehenden Angriffe angebracht wäre (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 W 33/10, juris Tz. 7; OLGR Nürnberg 2003, 21 ff., juris Tz. 6; OLG München, Beschluss vom 18.11.2011 - 1 W 1768/11, juris Tz. 8; Beschluss vom 20.02.2007 - 1 W 885/07, juris Tz. 33).

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