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   OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 4/99   

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https://dejure.org/1999,5024
OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 4/99 (https://dejure.org/1999,5024)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.02.1999 - 19 W 4/99 (https://dejure.org/1999,5024)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - 19 W 4/99 (https://dejure.org/1999,5024)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitverschulden wegen unterlassenen Anschnallens bei unzureichender Ausstattung des Fahrzeugs mit Anschnallgurten; Anforderungen an die allgemeine Darlegungslast und Beweislast; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung einer Schmerzensgeldrente

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fehlerhafte Zurückweisung des Klagevortrags als unsubstantiiert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 24.02.1993 - 4 U 18/91

    Ärztliche Entscheidung ; Schnittentbindung; Grober Behandlungsfehler; Objektive

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 4/99
    Neben einem Schmerzensgeldbetrag kann zusätzlich eine Schmerzensgeldrente zuerkannt werden, wenn schwere, lebenslängliche Dauerschäden nicht durch einen einmaligen Betrag abgegolten werden können und der Geschädigte sich Zeit seines Lebens der schweren Beschränkungen seiner Lebenssphäre infolge des Verlusts von Wahrnehmungen schmerzlich neu bewußt wird (BGH VersR 76, 967 (968); OLG Schleswig VersR 1994, 310).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 4/99
    Neben einem Schmerzensgeldbetrag kann zusätzlich eine Schmerzensgeldrente zuerkannt werden, wenn schwere, lebenslängliche Dauerschäden nicht durch einen einmaligen Betrag abgegolten werden können und der Geschädigte sich Zeit seines Lebens der schweren Beschränkungen seiner Lebenssphäre infolge des Verlusts von Wahrnehmungen schmerzlich neu bewußt wird (BGH VersR 76, 967 (968); OLG Schleswig VersR 1994, 310).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 4/99
    Vielmehr können diese zusammen mit den übrigen, sicherlich gravierenden immateriellen Beeinträchtigungen, die die Antragstellerin anläßlich des Unfalls erlitten hat, im Rahmen eines einmaligen Schmerzensgeldbetrages angemessen abgegolten werden, wobei der von der Antragstellerin bisher verlangte Mindestbetrag dem Landgericht im Rahmen des § 308 ZPO keine Grenzen nach oben setzt (vgl. Bundesgerichtshof NJW 1996, 2425).
  • BGH, 13.07.1998 - II ZR 131/97

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    Auszug aus OLG Köln, 04.02.1999 - 19 W 4/99
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung genügt eine Partei ihrer Darlegungslast, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als in ihrer Person entstanden erscheinen zu lassen; genügt das Parteivorbringen diesen Anforderungen an die Substantiierung, so kann der Vortrag weiterer Einzeltatsachen nicht verlangt werden; es ist Sache des Tatrichters bei der Beweisaufnahme, die Zeugen nach allen Einzelheiten zu fragen, die ihm für die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Bekundungen erforderlich erscheinen (so BGH NJW-RR 1998, 1409 m.w.N.).
  • BFH, 01.02.2007 - VI B 118/04

    Unzulässige Ablehnung eines hinreichend substantiierten Beweisantrags

    Die Angabe der Klägerin war mithin konkret genug, um dem Gericht eine Grundlage für seine Beweiserhebung zu geben bzw. den "Gegenstand der Vernehmung" (§ 377 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) zureichend zu bestimmen (siehe auch BFH-Urteil vom 13. März 1996 II R 39/94, BFH/NV 1996, 757; Oberlandesgericht --OLG-- München, Urteil vom 19. November 1999 23 U 4502/99, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2000, 1096 mit Anm. Schneider, MDR 2000, 1395; OLG Köln, Beschluss vom 4. Februar 1999 19 W 4/99, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1999, 1155).
  • KG, 15.09.2005 - 12 U 143/03

    Schlüssigkeit: Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Behauptung

    Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind (BGH NJW 1991, 2707, 2709; NJW-RR 1996, 1402; NJW-RR 1998, 1409; NJW 1999, 360; ständige Rechtsprechung; vgl. auch OLG Köln, NJW-RR 1999, 1155).
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