Rechtsprechung
OLG Köln, 22.05.2009 - 19 W 5/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,21718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Streitwert eines Verfahrens wegen unerwünschter E-Mail-Werbung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwert eines Verfahrens wegen unerwünschter E-Mail-Werbung
Verfahrensgang
- LG Bonn, 16.01.2009 - 15 O 454/08
- LG Bonn, 29.01.2009 - 15 O 454/08
- OLG Köln, 22.05.2009 - 19 W 5/09
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 19.12.2014 - 6 W 190/14
Höhe des Streitwerts einer Wettbewerbsstreitigkeit
Soweit die Beschwerdeführerin zur Begründung ihrer Beschwerde u.a. auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 22.05.2009 (Az. 19 W 5/09) verwiesen hat, hat die Kammer zu Recht darauf hingewiesen, dass im Streitfall nicht ein Verbraucher, sondern ein Mitbewerber betroffen ist. - AG Bergisch Gladbach, 27.06.2011 - 63 C 86/11 Unter Abwägung der Interessen und der gerichtsbekannten Beeinträchtigung durch unerwünschte Werbeemails, die zweifelsohne eine unerlaubte Handlung darstellen (s.o.), geht das Gericht hier von einem Gegenstandswert von EUR 500, 00 aus (…OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Köln, Beschluss. vom 22 05 2009, BeckRS 2010, 13634).