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   OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05   

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https://dejure.org/2005,6868
OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05 (https://dejure.org/2005,6868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2005 - 19 W 9/05 (https://dejure.org/2005,6868)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2005 - 19 W 9/05 (https://dejure.org/2005,6868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 2; InsO § 302 Nr. 1; StGB § 266a
    Unterbrechung der Verjährungsfrist für Ansprüche aus unerlaubter Handlung durch einen Haftungsbescheid des Sozialversicherungsträgers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Unerlaubte Handlung: Lauf der Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verjährung trotz Haftungsbescheid

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung trotz Haftungsbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerspruch gegen die Eintragung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubten Handlung in eine Insolvenztabelle; Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz aus einer unerlaubten Handlung ; Unterbrechung des Laufs der Verjährungsfrist für Ansprüche aus unerlaubter ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 07.04.2004 - 6 U 2076/03

    Verjährung von Forderungen des Trägers der Sozialversicherung wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    Schließlich hätte ein Anspruch auf Schadensersatz auch nicht im Wege eines Verwaltungsaktes festgesetzt werden können (OLG Dresden, ZInsO 2004, 622ff mit zustimmender Anmerkung von Kahlert ZInsO 2005, 192ff).

    Eine besondere Anspruchsgrundlage entsteht dadurch nicht (vgl. auch OLG Dresden, ZInsO 2004, 622ff).

  • BGH, 20.03.2003 - III ZR 305/01

    Begriff des Vorenthaltens von Beiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    Für die Anwendbarkeit des § 266 a StGB kommt es nicht nur darauf an, dass die Zahlung von Arbeitnehmeranteilen ausgeblieben ist, es tritt vielmehr hinzu, dass dem Handlungspflichtigen die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht im Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit möglich und zumutbar gewesen ist (BGH ZIP 2003, 921ff).
  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    Ebenso wie eine Klage nur die Verjährung für Ansprüche in der Gestalt und dem Umfang, wie sie in ihr geltend gemacht wurden, unterbricht (BGHZ 104, 6ff), konnte auch der Haftungsbescheid eine unterbrechende Wirkung nur für die Verpflichtung zur Beitragszahlung entfalten, nicht aber für den jetzt geltend gemachten Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung.
  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    Zudem ist der Anspruch auf Ersatz eines Schadens, bei dessen Bemessung es auch darauf ankommt, ob Zahlungen vom Insolvenzverwalter über das Vermögen der GmbH angefochten worden wären (BGH ZIP 2001, 80ff), und nicht auf Erfüllung einer Beitragspflicht gerichtet.
  • BGH, 26.09.2002 - IX ZB 208/02

    Beruhen des titulierten Anspruchs auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    Der Bundesgerichtshof geht in BGHZ 152, 148f und ZVI 2002, 422f davon aus, dass es dem Gläubiger, der über einen Titel verfügt, in dem nur eine vertragliche Anspruchsgrundlage genannt ist, zuzumuten ist, eine Klage auf Feststellung, dass der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht, zu erheben, um dem Schuldner, der bisher keinen Anlass hatte, sich gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung zu wehren, eine sachgerechte Verteidigung vor dem Prozessgericht zu ermöglichen.
  • BGH, 25.09.2002 - VIII ZR 253/99

    Klagebefugnis rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2005 - 19 W 9/05
    § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB IV findet lediglich auf Ansprüche auf Beiträge, nicht aber auf einen Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung Anwendung (BGH ZIP 2003, 34ff).
  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

    Wie die Revision selbst sieht, ist diese Bestimmung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine die Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. verdrängende Spezialvorschrift (vgl. Senatsurteil vom 9. Januar 2001 - VI ZR 119/00 - VersR 2001, 903; BGH, Beschluss vom 6. April 2006 - IX ZR 240/04 - NZI 2007, 245, 246 mit zust. Anm. Haentjens; vgl. auch OLG Frankfurt a. M., ZInsO 2005, 714, 715) .
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 240/04

    Verjährung bei Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Dies gilt auch für § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, da diese Bestimmung keine die Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. verdrängende Spezialvorschrift ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 119/00, WM 2001, 576, 578; OLG Frankfurt am Main ZInsO 2005, 714, 715), zumal das Merkmal des "vorsätzlichen Vorenthaltens" in § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV und in § 266a StGB (i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB) nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich ist (BGH, Urt. v. 20. März 2003 - III ZR 305/01, WM 2003, 1876, 1878).
  • BGH, 06.04.2006 - IX ZR 241/04

    Verjährung bei Feststellung einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

    Dies gilt auch für § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV, da diese Bestimmung keine die Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. verdrängende Spezialvorschrift ist (vgl. BGH, Urt. v. 9. Januar 2001 - VI ZR 119/00, WM 2001, 576, 578; OLG Dresden ZInsO 2004, 622 f, 624; OLG Frankfurt am Main ZInsO 2005, 714, 715), zumal das Merkmal des "vorsätzlichen Vorenthaltens" in § 25 Abs. 1 Satz 2 SGB IV und in § 266a StGB (i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB) nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich ist (BGH, Urt. v. 20. März 2003 - III ZR 305/01, WM 2003, 1876, 1878).
  • OLG Dresden, 28.02.2022 - 22 U 1010/21

    Fälligkeit und Verjährung von vorsätzlich vorenthaltenen Ansprüchen auf

    Diese Bestimmung war nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine die Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. verdrängende Spezialvorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 09. Januar 2001 - VI ZR 119/00 -, Rn. 14, juris; BGH, Beschluss vom 06. April 2006 - IX ZR 240/04 -, Rn. 3, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. April 2005 - 19 W 9/05 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Jena, 01.03.2007 - 5 W 37/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen einen geltend gemachten

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  • LG Aschaffenburg, 09.03.2006 - 2 S 221/05

    Zwangsvollstreckung wegen eines Anspruchs aus unerlaubter Handlung; Haftung des

    Der Wortlaut des § 25 Absatz 1 Satz 2 SGB IV erfasst nur "Ansprüche auf... Beiträge", nicht jedoch Anspräche auf Schadensersatz (ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.04.2005 - 19 W 9/05 -, zitiert nach juris).
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