Rechtsprechung
   KG, 07.03.2002 - 19 WF 367/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14922
KG, 07.03.2002 - 19 WF 367/01 (https://dejure.org/2002,14922)
KG, Entscheidung vom 07.03.2002 - 19 WF 367/01 (https://dejure.org/2002,14922)
KG, Entscheidung vom 07. März 2002 - 19 WF 367/01 (https://dejure.org/2002,14922)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,14922) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1629 Abs. 2 S. 2
    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes durch ein Elternteil

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg - 144 F 12412/01
  • KG, 07.03.2002 - 19 WF 367/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 53
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03

    Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern

    Denn auch in einem derartigen Fall liegt der Schwerpunkt der tatsächlichen Betreuung regelmäßig bei dem Elternteil, der sich überwiegend um die Versorgung und die sonstigen Belange des Kindes kümmert (a.A. Kammergericht FamRZ 2003, 53).
  • OLG Frankfurt, 25.02.2003 - 1 WF 17/03

    Prozesskostenhilfe für die Kindesunterhaltsklage eines Elternteils:

    Während das Kammergericht (vom FamRZ 2003 S. 53) ebenfalls diese Ansicht vertritt, ist die Vertretungsbefugnis eines Elternteils nach der Auffassung des OLG Düsseldorf ( FamRZ 2001 S.1235) auch bei geringfügig überwiegendem Betreuungsanteil gegeben.
  • AG Freiburg, 28.10.2005 - 43 F 217/03

    Kindesunterhalt: Berechnung von Kindesunterhaltsansprüchen bei Praktizierung

    Demgegenüber überzeugen die Entscheidungen des Kammergerichts (FamRZ 2003, 53 - Betreuungsquote 3/5 zu 2/5) und des OLG München (FamRZ 2003, 248 - Betreuungsquote 5/7 zu 2/7 bzw. Mo-Fr zu Sa + So) nicht, weil ansonsten in einer Konstellation wie der vorliegenden kein Elternteil zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Lage wäre und der Vereinfachungszweck der gesetzlichen Regelung des § 1629 Abs. 2 und 3 BGB nicht erreicht würde.
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2006 - 16 WF 46/06

    Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen durch den betreuenden Elternteil

    Streitig ist, ob ein geringfügig höherer Betreuungsanteil eines Elternteils für eine Prozessführungsbefugnis genügt (bejahend: OLG Düsseldorf NJW 2001, 3344; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Auflage, Rdnr. 31 zu § 1629 BGB; Hoppenz/van Els, Familiensachen. 8. Auflage, A I, Rdnr. 16 zu § 1629 BGB; verneinend: KG FamRZ 2003, 53; OLG München FamRZ 2003, 248; Johannsen/Jaeger, Eherecht, 4. Auflage, Rdnr. 6 zu § 1629 BGB, Münchener Kommentar/Huber, 4. Auflage 2002, Rdnr. 88 zu § 1629 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht